Berufsunfähigkeit Buchbinder

Leicht erhöhtes BU-Risiko für Buchbinder

Körperliche Arbeit und Umgang mit chemischen Substanzen führen bei Buchbindern zu einem mittleren bis leicht erhöhten Berufsunfähigkeitsrisiko.

BU Risikoeinstufung für den Beruf Buchbinder

Berufsunfähigkeit Buchbinder

Buchbinder/innen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 3 eingestuft.

Risikogruppe Buchbinder

Risikogruppe Buchbinder: Risikogruppe 3

Buchbinder ist ein Handwerksberuf, der viel Liebe zum Buch und Liebe zum Detail erfordert. Da Buchbinder Bücher, Zeitschriften und andere Papierwaren produzieren und restaurieren, müssen sie auf Genauigkeit achten und ein gutes Auge haben.

Eine gute Gesundheit ist allerdings auch vonnöten – schließlich kommen sie häufig mit Klebstoffen und Lösungsmitteln in Berührung.

Viele Buchbinder reagieren mit der Zeit allergisch gegen diese Substanzen oder ihre Inhaltsstoffe, entwickeln Symptome wie Reizhusten oder fühlen sich chronisch erschöpft. Dies kann unter Umständen zu einer Berufsunfähigkeit führen, in deren Folge der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Die gute Nachricht: Die Berufsunfähigkeit des Buchbinders ist versicherbar. Da die Versicherer das Risiko, dem das Berufsbild ausgesetzt ist, kennen, werden Buchbinder im Durchschnitt in die Risikogruppe 3 eingeteilt und haben damit eine reelle Chance, an eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen, ohne zu viel bezahlen zu müssen. Welcher Tarif für Buchbinder am ehesten in Frage kommt, können Sie über den Vergleich der BU Versicherungen für Buchbinder in Erfahrung bringen.

Berufsunfähigkeitsversicherungen für Buchbinder

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Buchbinder zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der BU Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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Berufsbezogenes Arbeitsumfeld von Buchbindern

Aufgabenbereich: Buchbinder binden beispielsweise Bücher, Examensarbeiten oder Mappen in kleinerer Auflage. Dazu müssen sie die Materialien und unterschiedlichen Leime kennen, mit denen sie arbeiten; außerdem müssen sie verschiedene Bindetechniken beherrschen. Buchbinder fertigen auch individuelle Einzelstücke an. Sie arbeiten aber nicht nur in der Herstellung, sondern reparieren die Produkte auch oder restaurieren sie sogar.

Arbeitsplatz: Der Arbeitsplatz eines Buchbinders kann eine Buchbinderei oder Bibliothek sein, wo Druckwerke und Einzelstücke in kleineren Auflagen hergestellt werden und Bücher und Karten restauriert werden. Der Alltag eines Buchbinders ist vielseitig und verlangt Kreativität, Fingerfertigkeit sowie gutes Sehvermögen. Buchbinder sind daher auch beim Verlust der Feinmotorik oder schwächer werdendem Augenlicht von Berufsunfähigkeit bedroht.

Beschäftigungsverhältnis: Buchbinder arbeiten meist im Angestelltenverhältnis. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, sich mit einer eigenen Buchbinderei selbständig zu machen.

BU Infothek Buchbinder

Was kostet eine BU-Versicherung für Buchbinder?

Als Buchbinder Ende zwanzig zahlen Sie für Ihre BU-Versicherung zwischen etwa 90 und 200 Euro pro Monat. Dafür erhalten Sie eine Monatsrente von 1.300 Euro im Falle der Berufsunfähigkeit und sind bis zu Ihrem 67. Geburtstag abgesichert. Dass sich die Preise so stark voneinander unterscheiden, liegt an den unterschiedlichen Tarifen der Versicherer. Ein günstiger Tarif muss allerdings nicht schlechter sein als ein teurer! Vergleichen Sie deshalb unbedingt, bevor Sie abschließen.

Kann ich die BU-Versicherung später immer noch wechseln?

Sie können Ihre BU später noch wechseln ‒ meist ist es jedoch eine schlechte Idee, da Sie bei Neuabschluss in höherem Alter mehr zahlen. Auch Ihr Gesundheitszustand ist vielleicht nicht mehr so gut wie in jungen Jahren. Dadurch riskieren Sie sogar eine Ablehnung. Vergleichen Sie deshalb besser gleich gründlich und schließen Sie eine gute Versicherung ab, die Sie später nicht mehr wechseln müssen.

Was passiert, wenn ich den Beruf wechsele?

Falls Sie in einen anderen Beruf wechseln, müssen Sie das Ihrem Versicherer meist nicht mitteilen. Es kommt aber auf die Regelung in den Versicherungsbedingungen an, die Sie sich deshalb genau anschauen sollten! Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, den Versicherer über einen beruflichen Wechsel zu informieren. da Sie unter Umständen (z.B. bei Wechsel zu reiner Bürotätigkeit) etwas günstiger versichert werden können.