Berufsunfähigkeit Berufsberater
Niedriges Berufsunfähigkeitsrisiko für Berufsberater
Berufsberater werden von den meisten Versicherern in die BU Risikogruppe 2 eingestuft. Das berufsabhängige Risiko ist niedrig, der BU-Schutz für Berufsberater entsprechend günstig zu bekommen.
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BU Risikoeinstufung für Berufsberater
Berufsberater/innen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 2 eingestuft.
BU Risiko von Berufsberatern
Berufsberater setzen sich intensiv mit den Kenntnissen und Fähigkeiten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auseinander und helfen ihnen dabei, eine der wichtigsten Entscheidungen ihres Lebens zu treffen: Nämlich der, welchen Beruf sie ergreifen sollen.
Da die meisten BU-Versicherer Berufsberater in die günstige Risikogruppe 2 einordnen, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung oft schon zu sehr günstigen Bedingungen zu haben.
Sparpotenzial für Berufsberater: Die meisten Versicherer bewerten das berufsspezifische Risiko der einzelnen Berufe (hier: Berufsberater) zwar ähnlich, aber nicht gleich. Die unterschiedliche Berufsklassifizierung sollten Sie nutzen, denn stuft ein Versicherer Berufsberater weniger riskant (also in die BU Gruppe 1) als ein anderer Versicherer ein, macht sich dies direkt an der Versicherungsprämie bemerkbar. Das Sparpotenzial beträgt in der Spitze bis zu 40 Prozent.
BU Vergleich: Berufsunfähigkeitsversicherungen für Berufsberater
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufsberater zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der BU Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
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Berufsbezogenes Arbeits- und Beschäftigungsfeld von Berufsberatern
Aufgabenbereich: Berufsberater helfen Jugendlichen, einen passenden Beruf zu finden. Dabei müssen die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Jugendlichen berücksichtigt werden. Um diese zu ermitteln, führen die Berater Befragungen und Tests durch.
Die Arbeitsmarktlage spielt ebenfalls eine Rolle bei der Berufsberatung und erfordert es, dass Berufsberater einen engen Kontakt zu Hochschulen und Ausbildungsstätten pflegen.
Arbeitsplatz: Beratungsstellen gibt es sowohl bei der Bundesagentur für Arbeit als auch bei Handwerkskammern, bei kommunalen Stellen und Bildungsträgern. Zudem werden zunehmend die Dienste privater Berufsberater in Anspruch genommen.
Beschäftigungsverhältnis: Berufsberater sind in der Regel entweder im Angestelltenverhältnis beschäftigt oder selbständig tätig. Angestellte Berufsberater haben durch die zuständige Berufsgenossenschaft einen gewissen Schutz gegen Berufsunfähigkeit bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es nur eine gewisse Zahl anerkannter Berufskrankheiten gibt und sich der Zusammenhang zwischen Arbeitsstätte und Erkrankung häufig nicht gut nachweisen lässt.
Selbständige Berufsberater sind nicht zwangsläufig bei der Berufsgenossenschaft angemeldet und besitzen somit nicht einmal einen Schutz gegen arbeitsbedingte Krankheiten und Unfälle. Sie sollten deshalb unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung erwerben.
BU Infothek Berufsberater
Als Berufsberater zahlen Sie zwischen ca. 60 und 150 Euro monatlich, wenn Sie Ende zwanzig sind und eine monatliche BU-Rente von 1.500 Euro bis zu Ihrem 67. Geburtstag absichern möchten. Dass sich die Preise so stark voneinander unterscheiden, liegt an den unterschiedlichen Tarifen der Anbieter. Vergleichen Sie am besten gründlich, bevor Sie Ihre Versicherung abschließen!
Herzlichen Glückwunsch! Als Berufsberater ist Ihr BU-Risiko niedrig und wird im Schnitt bei 2 (Berufe mit geringem Risiko) eingestuft. Damit kommen Sie relativ problemlos an einen BU-Vertrag und können auch mit niedrigen Beiträgen rechnen. Da niemand weiß, ob er einmal berufsunfähig wird, sollten Sie eine BU-Versicherung abschließen.
Sie können aus verschiedenen Gründen berufsunfähig werden: Neben körperlichen Erkrankungen gibt es auch psychische Krankheiten, die mittlerweile sogar die Hauptursache von Berufsunfähigkeit geworden sind. Eine BU zahlt sowohl bei unfall- als auch krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit und schließt dabei meist auch psychische Krankheiten mit ein.