Zahnarzt Selbständigkeit

Selbständig werden mit einer Zahnarztpraxis

Vom Wunsch Zahnarzt zu werden bis zur Eröffnung einer eigenen Praxis ist es ein weiter Weg. Wir sagen Ihnen, wie die Stationen aussehen und wie Sie als Zahnarzt erfolgreich selbständig werden.

Zahnarzt Selbständigkeit

Wer Zahnarzt werden will, der hat sich auch ohne angestrebte Selbständigkeit einiges vorgenommen, denn die Ausbildung ist anspruchsvoll. Ist diese erst einmal geschafft, stellt sich natürlich die Frage, ob man angestellt oder auf eigene Rechnung tätig werden will. 

Häufig stellen Zahnärzte auch erst nach jahrelanger Angestelltentätigkeit fest, dass es Zeit für mehr Selbstbestimmung wird. Dabei hat die Selbständigkeit natürlich auch ihre Tücken. Das finanzielle Risiko, welches mit der Gründung einer Zahnarztpraxis einhergeht, ist groß.

Aber: Wer nichts wagt, der nichts gewinnt. Um sich selbst ein realistisches Bild vom eigenen Vorhaben zu verschaffen und potentielle Geldgeber dafür zu gewinnen, ist die Erstellung eines Businessplans wichtig. Lesen Sie im Folgenden, welche Ausbildung man als selbständiger Zahnarzt braucht, welche Räume erforderlich sind, wie man den richtigen Standort findet und vieles mehr.

Zahnarzt Selbständigkeit: Ausbildung und Kassenzulassung

Um Zahnarzt zu werden ist ein Studium der Zahnmedizin erforderlich. Um dazu zugelassen zu werden, braucht man die Hochschulreife. Da die Plätze an den Hochschulen begehrt sind, gilt derzeit in den verschiedenen Bundesländern ein Numerus Clausus zwischen 1,2 und 1,7. Die Anforderungen, die an die Studienbewerber gestellt werden sind also hoch. Ebenso sind sie es im Studium, welches eine Regelstudienzeit von 10 Semestern hat. Weitere sechs Monate, in denen das 2. Staatsexamen abgelegt wird, schließen sich daran an.

Wer die Prüfung erfolgreich abgelegt hat, kann die Approbation beantragen und darf sich dann Zahnarzt nennen. Dies ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die nur unter den oben genannten Voraussetzungen getragen werden darf. Um auch die Kassenzulassung beantragen zu können, ist nach dem Studium noch das Ableisten einer mindestens zweijährigen Assistenzzeit Pflicht. Erst danach wird der Zahnarzt ins Zahnarztregister eingetragen und kann nach Erteilen der Kassenzulassung die Leistungen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Selbständiger Zahnarzt in eigener Praxis: Räumliche Anforderungen und Standort

Zahnärzte können sich mit einer eigenen Praxis überall niederlassen. Anders als bei Ärzten gibt es hier keine Beschränkungen, obwohl eine Bedarfsplanung erfolgt. Diese kann für den Zahnarzt natürlich einen guten Hinweis liefern, ob in einer Region noch Bedarf besteht oder ob diese schon gut zahnärztlich versorgt ist, was die Umsätze an diesem Standort sicherlich mindert. Um im Falle der Rufbereitschaft schnell vor Ort sein zu können, sind Zahnärzte verpflichtet ihre Wohnung in der Nähe der Praxis zu haben. Allerdings sollte man den Wohnort an den Praxisstandort anpassen, nicht umgekehrt, denn das ist meist die wirtschaftlich bessere Entscheidung.

Achten Sie bei der Wahl der Räume auf eine gute Verkehrsanbindung und genügend Parkplätze. Auch die Alters- und Sozialstruktur spielt bei der Wahl des Praxisstandorts eine große Rolle. Wer eine eigene Praxis ganz neu eröffnen will, der muss einiges an finanziellen Mittel mitbringen. Die gesamte Ausstattung, sowie zahnmedizinische Geräte und Apparaturen müssen gekauft werden, ebenso wie das Mobiliar und die Büroausstattung. Wer hier Kosten sparen will, der kann und sollte über eine Praxisgemeinschaft oder eine Berufsausübungsgemeinschaft nachdenken.

Auch die Übernahme einer bereits bestehenden Praxis ist denkbar. Allerdings ist dies finanziell häufig noch aufwendiger, weil nicht nur die Ablöse für die materiellen Güter zu zahlen ist, sondern auch für den immateriellen Wert der Praxis, der sich zum Beispiel durch bestehende Netzwerke und Geschäftsbeziehungen und den Patientenstamm berechnet. Der große Vorteil bei der Übernahme ist, dass hier die Anlaufzeiten bis gute Umsätze erwirtschaftet werden können, nicht so lange sind.

Selbständigkeit Zahnarztpraxis: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Zahnärzte sind Freiberufler im Sinne des §18 EStG. Aus diesem Grund müssen sie kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuer zahlen. Die meisten Umsätze von Zahnärzten sind umsatzsteuerbefreit. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen. Stellt der Zahnarzt im eigenen Unternehmen Zahnprothesen oder kieferorthopädische Apparaturen her, dann sind die Umsätze hieraus umsatzsteuerpflichtig. Eine steuerliche Beratung ist dringend anzuraten.

Mit der Approbation werden Zahnärzte kammerpflichtig und Mitglied im zahnärztlichen Versorgungswerk. Durch das Versorgungswerk steht Ihnen eine Altersvorsorge und Hinterbliebenenschutz zu und auch eine Berufsunfähigkeitsrente. Die Zahnärztekammer vertritt u.a. die Interessen der Zahnärzte und ihrer Mitarbeiter und bietet zudem Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an.

Wichtige Versicherungen für Zahnärzte

Welche Versicherungen benötigt ein Zahnarzt?

Berufshaftpflichtversicherung für Zahnarzt

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Zahnarzt

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Betriebshaftpflicht für Zahnärzte Pflicht

Zahnärzte sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet. Dies ist sowohl zum Schutz des Zahnarztes als auch zum Wohle der Patienten so vorgeschrieben. Nicht ohne Grund, denn Zahnärzte führen Eingriffe durch, die gesundheitliche Folgen haben können. Es wäre mehr als fahrlässig hier nicht vorzusorgen und das eigene Haftungsrisiko so gering wie möglich zu halten.