Tagesmutter Selbständigkeit

Selbständig werden als Tagesmutter

Wer sich entscheidet als Tagesmutter selbständig zu werden, der muss einiges beachten. Wir sagen Ihnen welche Voraussetzungen Sie als Tagesmutter erfüllen müssen.

Tagesmutter Selbständigkeit

Neben dem Willen als Tagesmutter zu arbeiten, bedarf es einiger fachlicher und anderer Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um auch als solche tätig werden zu dürfen. Dabei ist  natürlich nicht das unregelmäßige unentgeltliche Hüten der Kinder Ihrer Cousine gemeint, sondern eine entgeltliche Tätigkeit unter gewissen Voraussetzungen.

Die Anforderungen an Tagesmütter sind in der Vergangenheit stetig gewachsen, wenn Sie also als Tagesmutter selbständig werden wollen, müssen Sie heute einige Formalia beachten.

Das ist auch in Ordnung, denn schließlich möchte niemand seine Kinder irgendjemandem anvertrauen. Auch wenn der Schritt in die Selbständigkeit erst einmal mit Arbeitsaufwand und Papierkram verbunden ist, lohnt er sich. Viele genießen das selbstbestimmte Arbeiten sehr und wollen nichts anderes mehr.

Wir sagen Ihnen, was eine Pflegeerlaubnis ist und wie Sie sie bekommen, welche Qualifikationen Sie als Tagesmutter mitbringen müssen und welche räumlichen Voraussetzungen es gibt, damit Sie Kinder in Ihren eigenen vier Wänden betreuen dürfen. Danach steht einer erfolgreichen Selbständigkeit nichts mehr im Wege.

Tagesmutter Selbständigkeit: Qualifikation und Pflegeerlaubnis

Wer Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung, während eines Teil des Tages, über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten und mehr als 15 Stunden pro Woche betreuen will, der braucht eine sogenannte Pflegeerlaubnis.

Diese muss beim zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe, also dem örtlichen Jugendamt, beantragt werden. Voraussetzungen zur Erteilung der Pflegeerlaubnis ist eine Eignungsprüfung, die vom Jugendamt durchgeführt wird.

Diese beinhaltet, dass das Jugendamt bei Ihnen Hausbesuche durchführt, um beispielsweise zu prüfen, ob Sie geeignete Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung zur Verfügung stellen können.

Außerdem müssen Sie in der Regel ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und einen Gesundheitsnachweis erbringen. Auch der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Tagesmütter ist Pflicht.

Außerdem müssen Sie die pädagogische Qualifizierung für die Tätigkeit als Tagesmutter nachweisen können. Das kann zum einen durch den Besuch eines Lehrgangs erreicht werden, oder aber durch den Nachweis, dass Sie bereits früher als Tagesmutter gearbeitet haben.

Die Pflegeerlaubnis wird, wenn Sie geeignet sind, für bis zu 5 Kinder und einen Zeitraum von 5 Jahren ausgestellt. Als Tagesmutter brauchen Sie gewisse theoretische und praktische Kenntnisse, die Ihnen den Umgang mit den Kindern erleichtern sollen und die Qualität Ihrer Arbeit sichern.

Die genauen Inhalte und Anforderungen der Qualifizierungsmaßnahmen unterscheiden sich von Ort zu Ort, allerdings orientieren sich viele Jugendämter bei Ihrem Angebot an einem vom Deutschen Institut für Jugendhilfe orientierten Curriculum, das für die Qualifizierung 160 Stunden Unterricht in den verschiedenen Bereichen der Kindertagespflege vorsieht.

Unter anderem lernen Sie dort, wie Sie mit den Kindern in der Eingewöhnungsphase umgehen und wie die Zusammenarbeit mit den Eltern gelingen kann, aber auch alles Wissenswerte über die rechtlichen und finanziellen Grundlagen Ihres Berufs.

Als Tagesmutter müssen Sie auch in Zukunft bereit sein sich fortzubilden und an Seminaren teilzunehmen. Einige Jugendämter bestehen darauf, dass Sie praktische Erfahrung nachweisen können, die Sie zum Beispiel mit einer Hospitation im Kindergarten erlangen können. Auch ein Erste-Hilfe-Kurs für Babys und Kleinkinder, der regelmäßig neu durchgeführt werden muss, ist verpflichtend zu besuchen. 

Tagesmutter: Räumliche Anforderungen

In § 43 SGB VIII ist geregelt, dass Sie als Tagesmutter kindgerechte Räumlichkeiten zur Verfügung stellen müssen. Hierbei sind vor allem Aspekte der Sicherheit und Hygiene zu beachten.

Es sollen nach Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aber weiterführend auch noch folgende Punkte gewährleistet sein: die Umgebung muss anregungsreich sein, es muss ausreichender Platz zum Spielen und Bewegen, aber auch zur Ruhe und dem Rückzug der Kinder vorhanden sein, für Kleinkinder und Babys müssen zudem ruhige Schlafmöglichkeiten vorhanden sein.

Die Räume müssen gut beheizbar und lüftbar sein, auch die Belichtung mit Tageslicht ist Voraussetzung. Es sollte für die Kinder entwicklungsförderndes Spielzeug zur Verfügung stehen und die Möglichkeit bestehen sich draußen (in einem Garten, Park oder Wald) aufzuhalten.

Insgesamt sollte eine angenehme Atmosphäre herrschen. Ob Ihre Wohnung diese Voraussetzungen erfüllt, entschiedet das Jugendamt vor Ort. Vielfach beraten die Ansprechpartner dort Sie auch, was Sie besser machen können.

Selbständigkeit Tagesmutter: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Die Arbeit als Tagesmutter ist keine gewerbliche Tätigkeit. Eine Gewerbeanmeldung ist daher nicht erforderlich. Da Tagesmütter als Freiberufler einzuordnen sind, muss lediglich eine Meldung beim Finanzamt erfolgen.

Dort wird Ihnen ein Fragebogen ausgestellt, den Sie ausfüllen müssen. Danach wird Ihnen eine Steuernummer zugeteilt, die Sie auch auf Rechnungen ausweisen müssen. Sie sind künftig verpflichtet jährlich Einkommensteuererklärungen abzugeben.

Wichtige Versicherungen für Tagesmütter

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