Schreiner Selbständigkeit
Selbständig werden mit einer Schreinerei
Wer als Schreiner arbeitet, träumt häufig davon mit einer eigenen Schreinerei in die Selbständigkeit zu starten. Wie man das anfängt, sagen wir Ihnen hier.
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Die Arbeiten von Schreinern und Tischlern sind oftmals geprägt von der Kreativität des Einzelnen und tragen so eine ganz individuelle Handschrift. Wer sich als angestellter Schreiner nicht verwirklichen kann, oder schlichtweg mehr Geld verdienen will, der kann eine eigene Schreinerei gründen und damit durchstarten.
Allerdings ist das nicht so einfach wie man es sich vielleicht vorstellt. Es gilt vieles zu beachten und vorab zu planen. Ein Businessplan ist unverzichtbar, wenn man sich über die nötigen Investitionen und das Konzept der Schreinerei klar werden will.
Falls Sie einen Existenzgründerzuschuss beantragen oder einen Kredit bei einer Bank aufnehmen wollen, ist der Businessplan überdies das erste, was gefordert wird. Realistische Kalkulationen, ein gutes Konzept und Startkapital sind bei einer Gründung das A und O.
Die ersten Jahre in der Selbständigkeit sind oftmals geprägt von viel Arbeit und wenig Freizeit. Das sollten Sie wissen. Dafür winkt nach der Anlaufphase ein gutes Einkommen und berufliche Selbstbestimmung.
Es lohnt sich durchzuhalten, aber man sollte unbedingt auf die Unterstützung von Freunden und Familie bauen können. Welche Ausbildung und Qualifikation man als Schreiner braucht, wie man den richtigen Standort findet und welche Behördengänge bei der Gründung anstehen, lesen Sie im Folgenden.
Schreinerei Selbständigkeit: mit und ohne Meistertitel
Die Berufsbezeichnung Tischler oder auch Schreiner ist gesetzlich geschützt, da es sich um einen in der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberuf handelt. Nur wer eine Ausbildung zum Tischler- oder Schreinergesellen gemacht hat, darf die Berufsbezeichnung führen.
Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird mit der Gesellenprüfung abgeschlossen. Grundsätzlich ist keine bestimmte schulische Vorbildung für die Zulassung zur Ausbildung erforderlich, allerdings ist ein Hauptschulabschluss in der Realität gerne gesehen.
Wer sich danach selbständig machen möchte, der braucht in der Regel einen Meistertitel. Zum Meister wird zugelassen, wer den Gesellenbrief hat, oder aber wer einen Gesellenbrief in einem anderen Handwerk hat und eine dreijährige Berufserfahrung als Schreiner vorweisen kann.
Die Weiterbildung dauert meist zwischen ein und zwei Jahren, je nachdem ob sie in Voll- oder Teilzeit durchgeführt wird. Die Selbständigkeit kann auch ohne eigenen Meistertitel angestrebt werden. Hierzu gibt es verschiedenen Möglichkeiten. Eine davon ist einen Schreinermeister anzustellen und ihm die handwerkliche Leitung des Betriebs zu übertragen.
Eine andere Möglichkeit ist die sogenannte Altgesellenregelung. Wenn Sie mindestens 6 Jahre als Schreinergeselle gearbeitet haben und davon 4 Jahre in einer leitenden Position beschäftigt waren, dann kann eine Ausübungsberechtigung (nach § 7b HwO) erteilt werden.
Wem nicht zugemutet werden kann die Meisterprüfung abzulegen, aber die nötigen Fachkenntnisse vorweisen kann, der kann auch nach §8 HwO eine Ausnahmebewilligung für die Eintragung in die Handwerksrolle bekommen.
Es gibt also zahlreiche Möglichkeiten sich auch ohne den Meisterbrief als Schreiner selbständig zu machen. Dabei sollte man aber die neu hinzu kommenden Aufgaben eines Betriebsleiters nicht unterschätzen.
Handwerkliches Geschick alleine reicht für die Gründung einer Schreinerei nicht aus. Auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind erforderlich, außerdem planerisches und organisatorisches Talent, sowie Kenntnisse im Bereich Marketing.
Schreiner in eigener Schreinerei: Standort und Konzept
Tischlereien dürfen häufig aufgrund rechtlicher Regelungen nicht in einem reinen Wohngebiet angesiedelt sein, sondern nur in Industrie- oder Mischgebieten. Umso wichtiger ist es, dass Sie für Ihren Betrieb ausreichend werben.
Dienstfahrzeuge bieten sich da besonders an, aber auch Flyer und postalische Werbung, welche als einzige unaufgefordert an Privatpersonen verschickt werden darf (E-Mail-Werbung und Telefonanrufe sind grundsätzlich tabu). Ein Eintrag ins Branchenbuch ist selbstverständlich wichtig, noch elementarer ist aber ein guter Internetauftritt. Nur wer online seine Dienstleistungen ansprechend präsentiert, kann Neukunden gewinnen.
Ob Sie mit Ihrer Tischlerei vorwiegend Produkte für private Bauherren und Auftraggeber fertigen, oder ob Sie vor allem im Handel Ihre Geschäftspartner finden, ist eine wichtige Entscheidung. Wer sich als Bau- oder Möbeltischler spezialisiert oder zu Beginn spezielle Dienstleistungen wie Reparaturen oder Instandsetzungen anbietet, kann den Umfang an benötigten Anlagen und Geräten erst einmal überschaubar halten.
Trotzdem muss man sich darüber in Klaren sein, dass die Anschaffung von Materialien und Geräten zu Beginn der selbständigen Tätigkeit ein teures Unterfangen ist. In der Regel liegt der Kapitalbedarf bei der Neugründung einer Schreinerei zwischen 100.000 und 170.000 Euro.
Selbständigkeit Schreinerei: Gewerbeanmeldung und Behördengänge
Sie müssen die Schreinerei zunächst in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dies geschieht bei der zuständigen Handwerkskammer, bei der Sie fortan Pflichtmitglied sind. Die Handwerkskammern bieten auch spezielle Existenzgründerberatungen an, die Sie in Anspruch nehmen sollten. Nach der Eintragung müssen Sie das Handwerk bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden.
Davon werden dann das Finanzamt, die Ordnungsbehörden und das Gewerbeaufsichtsamt, sowie die Berufsgenossenschaft in Kenntnis gesetzt. Nach Ausfüllen eines Fragebogens erhalten Sie vom Finanzamt dann die Steuernummer und soweit benötigt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Beide müssen Sie auf den von Ihnen gestellten Rechnungen ausweisen.
Wichtige Versicherungen für Schreiner
Das Berufsunfähigkeitsrisiko für Schreiner und Tischler (Bau-, Möbel- und Modelltischler) wird von den Versicherern durchschnittlich in die Risikogruppe 4 eingestuft. Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen BU Versicherung für Schreiner zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Anbieter-Vergleich an. Weiter »
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten, wenn nicht sogar die wichtigste Versicherung für eine Schreinerei. Denn: Sie als Betriebsinhaber haften in unbegrenzter Höhe mit Ihrem Vermögen für Schäden, die Dritten in Ihrem oder durch Ihr Unternehmen entstehen. Weiter »