Goldschmied Selbständigkeit

Selbständig werden als Goldschmied

Sich als Goldschmied selbständig zu machen und ein eigenes Juweliergeschäft zu eröffnen, erfordert Einsatz und Planung. Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei diesem Vorhaben achten müssen.

Goldschmied Selbständigkeit

Ihnen reicht es nicht mehr nur in einer kleinen Werkstatt zu sitzen und sich nach den Weisungen Ihres Chefs zu richten? Sie wollen selbst bestimmen, wo es langgeht und Ihre eigene Vision eines Juweliergeschäfts umsetzen? Die Selbständigkeit ist ein gewaltiger Schritt, der von langer Hand geplant und unbedingt gut durchdacht werden muss.

Der Traum eines eigenen Ladens kann schnell zum Albtraum werden, wenn die Pleite droht. Daher sollten Sie, bevor Sie ein Geschäft eröffnen, alle Risiken genauestens betrachten und gegen die Chancen abwägen. Mit einem Businessplan, den Sie auch zur Vorlage bei Banken und anderen Geldgebern brauchen, können Sie sich einen Überblick über die Möglichkeiten Ihres Geschäftes verschaffen.

Viele kleine Entscheidungen, die zu Beginn einer Selbständigkeit getroffen werden, haben einen enormen Einfluss auf Erfolg oder Misserfolg des Betriebs. Wir haben Ihnen im Folgenden die wichtigsten Punkte zusammengestellt: von der Ausbildung, die Sie brauchen, bis hin zum Behördenkram, der erledigt werden muss, wenn Sie sich als Goldschmied selbständig machen und ein eigenes Juweliergeschäft eröffnen wollen.

Goldschmied Selbständigkeit: Ausbildung und Meistertitel

Goldschmiede machen eine dreieinhalbjährige Ausbildung, nach der sie Goldschmiedgeselle sind. Danach können sie sich sofort für die Weiterbildung zum Goldschmiedemeister bewerben. Allerdings gehört die Arbeit von Goldschmieden zu den zulassungsfreien Handwerken, ein Meistertitel ist zur selbständigen Ausübung des Gewerbes daher nicht erforderlich. Um eine Juweliergeschäft zu eröffnen, ist es theoretisch nicht einmal nötig eine Ausbildung zum Goldschmiedgesellen absolviert zu haben.

Allerdings erwarten Kunden in einem Juweliergeschäft, dass Sie fachkundig beraten werden und ihre Schmuckstücke auch zur Reparatur oder Umarbeitung bringen können. Der reine Verkauf von Schmuckstücken ist meist nicht einträglich genug, um davon leben zu können. Daher sollten Sie in jedem Fall die nötigen Kenntnisse erwerben oder qualifiziertes Personal einstellen. Zur Leitung eines Betriebes braucht man als Betriebsinhaber vor allem auch kaufmännisches und betriebswirtschaftliches Wissen und muss sein Personal führen können.

Juweliergeschäft: Standort und Ausstattung

Bei einem Juweliergeschäft ist die Wahl des Standorts von größter Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Die Kaufkraft in der Region sollte möglichst hoch sein, um mit dem Geschäft Umsätze erzielen zu können, die die Kosten decken. Goldschmiede haben einen hohen Wareneinsatz und müssen häufig auch viel Geld in Miete und Pacht investieren. Nur wenn der Laden läuft, lässt sich das auch wieder rein holen. Eine gute Lage kostet, ist aber eine wichtige Investition.

Andere Geschäfte in der Umgebung, die Verkehrsanbindung und die Zahl der für die Kunden vorhandenen Parkplätze sind wichtige Kriterien bei der Wahl, aber auch die Konkurrenzsituation und Sozialstruktur in der Region. Das äußere Erscheinungsbild des Ladens und die Zahl der Schaufenster, sowie deren Aufteilung, sind ebenfalls elementar. Nur wer sein Sortiment gut präsentieren kann, zieht auch die Laufkundschaft an. Die Außenwirkung des Ladens weckt beim Kunden natürlich eine Erwartungshaltung, was die Qualität Ihrer Waren betrifft.

Sie sollten auch in den Geschäftsräumen auf eine hochwertige und ansprechende Ausstattung achten. Nicht zu unterschätzen ist auch der Faktor Beleuchtung! Sie sollten damit Ihre Schmuckstücke in Szene setzen und auch bei der Anprobe für schmeichelhaftes Licht sorgen. Das fördert den Kaufwillen bei den Kunden. Natürlich ist auch eine Alarmanlage in einem Juweliergeschäft unerlässlich.

Selbständigkeit Goldschmied: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Wenn Sie als Goldschmied ein Juweliergeschäft eröffnen wollen, dann müssen Sie Ihren Laden zunächst bei der Handwerkskammer in die Liste der zulassungsfreien Handwerke eintragen lassen. Sie werden automatisch Pflichtmitglied der Kammer und müssen Beiträge abführen, allerdings nur, wenn der Jahresgewinn über 25.000 Euro liegt. In einigen Fällen kann auch statt der Kammerzugehörigkeit eine Mitgliedschaft bei der IHK Pflicht sein. Das wird allerdings im Einzelfall entschieden.

Nachdem Sie den Betrieb in das Verzeichnis haben eintragen lassen, müssen Sie bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung das Gewerbe anmelden. Davon werden das Finanzamt, das Gewerbeaufsichtsamt und die Ordnungsbehörden, sowie die Berufsgenossenschaft in Kenntnis gesetzt. Das zuständige Finanzamt schickt Ihnen einen Fragebogen zu, nach dessen Rücksendung Sie die Steuernummer erhalten, die Sie künftig auf allen Rechnungen ausweisen müssen.

Eine steuerliche Beratung ist dringend zu empfehlen, denn Sie sind künftig verpflichtet Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen, sowie monatliche, viertel- oder halbjährliche Voranmeldungen abzugeben. Bei den Berufsverbänden finden Sie häufig zusätzlichen Rat und Unterstützung bei der Gründung.

Wichtige Versicherungen für Goldschmiede

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Goldschmied?

Valorenversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

empfohlenwichtigganz wichtig

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Wichtig für Goldschmiede: Die Valorenversicherung

Wer ein eigenes Juweliergeschäft eröffnet, der muss auch dafür Sorge tragen, dass die eigenen Wertsachen und die der Kunden geschützt sind. Teurer Schmuck kann geraubt oder zerstört werden, das Haftungsrisiko ist für Sie immens! Eine Valorenversicherung schützt diese Güter in Ihren Geschäftsräumen, auf Messen und beim Transport.