Fotograf Selbständigkeit

Selbständig machen als Fotograf

Will man als Fotograf selbständig werden, stellt man schnell fest, dass man mehr braucht als Talent. Unzählige rechtliche Fragen kommen schon zu Beginn der Tätigkeit auf. Wir beantworten sie Ihnen und sagen Ihnen wie sie erfolgreich in die Selbständigkeit starten können.

Fotograf Selbständigkeit

Fotograf – eine einzelne Berufsbezeichnung für so viele unterschiedliche Tätigkeiten. Fotografen können sowohl ein solides Handwerk ausüben, als auch künstlerisch tätig sein und das in ganz unterschiedlichen Bereichen, für  die verschiedensten Auftraggeber und mit jeweils unterschiedlicher Zielsetzung.

Da sich die Tätigkeiten und Aufgaben von Fotografen so stark unterscheiden, kommt es an vielen Stellen und Behörden zu Einordnungsschwierigkeiten: angefangen beim Finanzamt über die Handwerkskammer bis hin zur Künstlersozialkasse. Wer sich also als Fotograf selbständig machen möchte, der braucht vorab einige Informationen und viel Planungsgeschick. Nur dann weiß man, ob sich eine selbständige Tätigkeit als Fotograf auch wirklich lohnt.

Lesen Sie im Folgenden alles zur Ausbildung von Fotografen, dazu ob und wann Sie als Fotograf Künstler oder Handwerker sind und wann Sie ein Gewerbe anmelden müssen. Nur wer gut informiert ist und sich auch mit der rechtlichen Situation auskennt, kann erfolgreich als Fotograf selbständig werden.

Fotograf Selbständigkeit: Ausbildung und Berufsbezeichnung

Der Beruf des Fotografen gehört seit dem Jahr 2004 zu den zulassungsfreien Handwerken (gemäß Anlage B1 Nr. 38 der Handwerksordnung). Das heißt man kann sich ohne Meisterbrief oder andere Zulassungsvoraussetzungen als Fotograf selbständig machen und darf sich auch offiziell als solcher  bezeichnen. Was man nicht darf, ist den Eindruck erwecken einen weiterführenden Abschluss oder Titel zu haben, den es nicht gibt, also z.B. die Bezeichnung als „Fotografenmeister“ unberechtigt zu führen.

Natürlich ist es trotzdem möglich und sinnvoll eine Ausbildung als Fotograf zu machen, die Gesellenprüfung abzulegen und im Anschluss daran eventuell sogar einen Meistertitel zu erwerben. Neben dem Erwerb des notwendigen Fachwissen, können Sie dadurch auch Kunden gewinnen, die sich von einer soliden Ausbildung häufig überzeugen lassen.

Wenn Sie aber auch ganz ohne Berufsausbildung wissen, dass Sie in diesem Bereich arbeiten möchten und sich davon auch finanziellen Erfolg versprechen, dann können Sie das ebenso tun. Neben dem nötigen Fachwissen im Bereich Fotografie sollten Sie aber – mit oder ohne Ausbildung – auch die nötigen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse mitbringen.

Beruf Fotograf: Handwerk oder Kunst?

Wer als Fotograf selbständig werden will, für den ist es von enormer Bedeutung, ob seine Tätigkeit (vor allem auch in der Außenwirkung) als Handwerk oder als Kunst gilt. Diese Unterscheidung hat Einfluss auf verschiedene, vor allem wirtschaftliche Aspekte. Als handwerkliche Tätigkeit gilt i.d.R. die Herstellung von Porträt- und Passfotos, das Erstellen von Hochzeits-, Architektur und Produktfotos.

Um als Künstler wahrgenommen zu werden, muss vor allem die Motivwahl und -gestaltung nach ästhetischen Gesichtspunkten im Vordergrund der Tätigkeit stehen, ebenso muss eine gewisse Gestaltungshöhe und schöpferisches Potential erkennbar sein.

Auch dass der Fotograf sich in einem künstlerischen Umfeld bewegt und von diesem als gleichrangig anerkannt wird, kann ein Indiz für Behörden sein. Ebenso kann das öffentliche Ansehen als Künstler und die Zugehörigkeit zu Künstlerverbänden die Anerkennung als Künstler enorm erleichtern.

Fotojournalisten und Bildberichterstatter werden in der Regel direkt als Künstler anerkannt, Mode- Industrie und Werbefotografen nur teilweise. Werbefotografen werden zumindest (immer) als Pflichtmitglieder in die Künstlersozialkasse aufgenommen, werden aber häufig von Handwerkskammer und Finanzamt trotzdem als Gewerbetreibender und nicht als Freiberufler eingestuft. Handwerkliche und künstlerische Tätigkeit von einander abzugrenzen ist sehr schwer und oftmals beeinflussen sich die Entscheidungen der einzelnen Stellen wechselweise.

Selbständigkeit Fotograf: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen oder nicht, ist von eben jener Entscheidung in der Frage Kunst oder Handwerk bestimmt. Umgekehrt fällt die Entscheidung schnell an allen Stellen Richtung Handwerk aus, wenn Sie sich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden, daher ist hier Vorsicht geboten. Mit der Gewerbeanmeldung wird die Industrie- und Handwerkskammer informiert und sie werden als Mitglied angemeldet.

Außerdem werden Sie beim Finanzamt als Gewerbetreibender geführt und nicht als Freiberufler und unterliegen damit der Gewerbesteuerpflicht und zudem müssen Sie sich als gewerblicher Fotograf selbst versichern und sind nicht über die Künstlersozialkasse abgesichert. Wer als Künstler anerkannt wir, Bildberichterstatter oder Fotojournalist ist, der ist nicht Pflichtmitglied bei der Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer.

Werden sowohl rein künstlerische  Fotografien angefertigt, als auch handwerkliche Auftragsarbeiten durchgeführt, dann kann man nebeneinander sowohl eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit, wie eine freiberufliche und damit gewerbesteuerfreie Tätigkeit ausüben. Wichtig ist dann, dass diese wirtschaftlich getrennt sind. Ist dies nicht der Fall, dann wird alles als gewerbliche Tätigkeit behandelt.

Wichtige Versicherungen für Fotografen

Berufsunfähigkeit Fotograf

Das Berufsunfähigkeitsrisiko von Fotografen wird als sehr hoch eingestuft und bewegt sich im Mittel in der Risikogruppe 6. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist entsprechend schwierig zu bekommen bzw. wird schnell teuer. Service: BU Anbieter-Vergleich für Fotografen. Weiter »

Berufshaftpflicht Fotograf

Für freiberuflich tätige Fotografen ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwar keine Pflichtversicherung, aber trotzdem sehr wichtig. Ohne eine Berufshaftpflicht haften Fotografen nämlich mit ihrem Privatvermögen. Service: Überblick und Berufshaftpflicht-Vergleich für Fotografen. Weiter »