Dachdecker Selbständigkeit

Selbständig machen als Dachdecker

Sie haben sich dafür entschieden sich als Dachdecker selbständig zu machen? Das ist ein Wagnis, aber auch eine große Chance. Wir sagen Ihnen, was Sie wissen müssen, um erfolgreich einen Dachdeckerbetrieb zu gründen.

Dachdecker Selbständigkeit

Wenn man schon jahrelang in seinem Beruf arbeitet und entsprechend viel Erfahrung vorzuweisen hat, liegt der Wunsch nahe sich mit einem eigenen Betrieb selbständig zu machen. Natürlich birgt die Selbständigkeit auch Risiken, aber wer von seinen Leistungen überzeugt ist, der sieht auch die verlockende Möglichkeit in Zukunft seinen Verdienst zu verbessern und selbstbestimmt zu arbeiten.

Vor jeder Gründung ist es wichtig, dass man sich einen guten Überblick über die Chancen und Risiken seines Betriebs verschafft. Wie ist die derzeitige Marktlage? Welcher Standort ist sinnvoll? Was wird mich das alles kosten? Solche und ähnliche Fragen kann man sich selbst stellen und beantworten, wenn man einen Businessplan erstellt.

Wer für die Verwirklichung seines Vorhabens finanzielle Unterstützung beantragen möchte, kommt sowieso nicht umhin einen solchen Businessplan auszuarbeiten. So erhält man einen realistischen Blick auf das Vorhaben und kann Schritt für Schritt in die Selbständigkeit starten. Was Sie als Dachdecker noch alles beachten müssen, wenn Sie einen Dachdeckerbetrieb gründen wollen, lesen Sie im Folgenden.

Dachdecker: Selbständig mit und ohne Meistertitel

Das Dachdeckerhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Das heißt, um ein stehendes Gewerbe in die Handwerksrolle eintragen lassen zu können, braucht man einen Meisterbrief oder muss einen Meister anstellen, der die Betriebsleitung übernimmt.

Es gibt allerdings auch andere Wege ohne Meistertitel einen eigenen Betrieb zu eröffnen. Einer davon ist die Beantragung einer Ausübungsberechtigung. Diese kann erteilt werden, wenn man bereits ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreibt oder wenn man als Dachdecker-Geselle mindestens sechs Jahre arbeitet und davon mindestens vier Jahre in einer leitenden Position war.

Wird diese erteilt, kann die Eintragung in die Handwerksrolle auch ohne nachgewiesenen Meistertitel erfolgen. Auf eine Eintragung ganz verzichten kann man, wenn man ein Reisegewerbe anmeldet.

Der Nachweis des Meistertitels ist dann gar nicht erforderlich. Allerdings ist das Betreiben eines Reisegewerbes mit einigen Hindernissen verbunden. So ist es Reisegewerbetreibenden untersagt auf Bestellung zu arbeiten. Die Initiative muss immer vom Dachdecker selbst ausgehen. Er darf eine Homepage betreiben, diese aber nicht dazu nutzen mit potentiellen Kunden in Kontakt zu kommen.

Ein Reisegewerbetreibender muss direkt verfügbar sein und da er quasi immer alle seine Materialien mitführen muss und keine Arbeiten in einer Niederlassung erledigen kann, können oftmals nur kleinere Arbeiten und Reparaturen vom Dachdecker im Reisegewerbe erledigt werden. Das ist so gewollt, denn die Reisegewerbekarte soll kein Freibrief zur Umgehung des Meisterzwangs sein.

Dachdeckerbetrieb: Standort und Kundengewinnung

Wer sich mit einem Dachdecker-Betrieb niederlässt, sollte sich vorab Gedanken über den passenden Standort machen. Eine ausführliche Standortanalyse gibt Aufschluss über die Konkurrenzsituation und die Sozialstruktur in der Region.

Der Einzugsradius von Handwerksbetrieben ist meist begrenzt, daher ist die Standortplanung entscheidend für den unternehmerischen Erfolg. Auch sollten die Anfahrtswege für Zuliefererbetriebe bedacht werden und eine gute Verkehrsanbindung da sein.

Neben dem Betriebssitz brauchen Sie einiges an Ausstattung: Werkzeuge, Materialien, Schutzkleidung für Mitarbeiter, Dienstfahrzeuge und vieles mehr. Je genauer Sie diese Kosten planen, umso besser.

Ein Betrieb lebt von seinen Kunden. Je länger Sie brauchen, um Kunden zu gewinnen, umso länger machen Sie Verluste. Daher ist (vor allem, aber nicht nur) am Anfang eine größere Investition in Werbemaßnahmen notwendig.

Sie brauchen eine Webseite, die Ihren Betrieb gut repräsentiert, Ihre Leistungen darstellt und dem Kunden die Möglichkeit der Kontaktaufnahme eröffnet (außer bei Reisegewerbetreibenden!). Außerdem können Prospekte und Flyer, sowie Anzeigenschaltungen und Plakatwerbung hilfreich sein.

Selbständigkeit Dachdeckerbetrieb: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Zunächst ist das Gewerbe in die Handwerksrolle einzutragen, sofern die Bedingungen dafür erfüllt sind. Danach wird es bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung angemeldet.

Wer ein Reisegewerbe aufnehmen will, muss eine Reisegewerbekarte beantragen. Zuständig für die Ausstellung ist je nach Region das Landratsamt oder die Stadtverwaltung. Reisegewerbetreibende sind verpflichtet ein Steuerheft zu führen, sofern sie nicht von dieser Pflicht befreit wurden.

Alle anderen bekommen nach der Gewerbeanmeldung einen Fragebogen des Finanzamtes zugeschickt, nach dessen Beantwortung eine Steuernummer für den Betrieb erteilt wird. Außerdem besteht ab der Eintragung in die Handwerksrolle eine Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer. Angestellte Mitarbeiter sind verpflichtend über die Berufsgenossenschaft Bau unfallversichert.

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