Taxifahrer Selbständigkeit

Selbständig werden mit einem Taxiunternehmen

Um als Taxifahrer mit einem Taxiunternehmen selbständig werden zu können, muss man viele Fähigkeiten nachweisen können. Welche das sind und was Sie sonst noch für einen gelungenen Start in die Selbständigkeit wissen müssen, lesen Sie im Folgenden.

Taxifahrer Selbständigkeit

Sie haben genug davon für andere zu arbeiten und dabei auch noch schlecht entlohnt zu werden? Verständlich!  Trotzdem sollte man wissen, dass man mit einem Taxiunternehmen wahrscheinlich nicht reich wird.

Arbeitet man aber gut und hat einen festen Kundenkreis, dann kann der Schritt in die Selbständigkeit durchaus erfolgreich sein.

Bis dahin ist es allerdings ein weiter Weg, denn bis man tatsächlich ein Taxiunternehmen eröffnen kann, muss man zunächst einiges beachten und vieles beantragen.

Personenbeförderung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, welcher ein ein Unternehmer auch gewachsen sein muss.

Welche Zulassungsvoraussetzungen es gibt, was die Fachkundeprüfung genau ist und wo Sie was beantragen müssen, können Sie im Folgenden nachlesen.

Taxifahrer Selbständigkeit: Qualifikation und Zulassung

Im Personenbeförderungsgesetz (§13) ist geregelt, dass man die zur Betreibung eines Taxiunternehmens notwendige Genehmigung nur dann erhält, wenn die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist, der Unternehmer persönlich zuverlässig ist und die fachliche Eignung besteht. Was heißt das im Einzelnen?

Im Bereich Sicherheit und Leistungsfähigkeit geht es vor allem darum nachzuweisen, dass der Betrieb finanziell abgesichert ist. Um diesen Nachweis zu erbringen muss für das erste angemeldete Fahrzeug mindestens eine Rücklage von  2500 Euro gebildet werden und für jedes weitere ein Betrag von 1250 Euro zur Verfügung stehen.

Die persönliche Zuverlässigkeit können Sie nachweisen, indem Sie ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister. Außerdem wird meist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gefordert.

Je nach zuständiger Behörde kann auch die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts, der Gemeinde, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft verlangt werden.

Um die fachliche Eignung nachzuweisen, müssen Sie entweder belegen können, dass Sie mindestens drei Jahre eine geschäftsführende Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs (nicht länger als 2 Jahr zurückliegend) ausgeübt haben oder eine Fachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ablegen.

Sollten Sie diese schon einmal abgelegt haben, eine Ausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr oder eine Fortbildung zum Verkehrsfachwirt gemacht haben, kann auch auf die Fachkundeprüfung verzichtet werden.

Die Genehmigung wird bei der Stadtverwaltung oder beim Landratsamt beantragt und erteilt. Wollen Sie selbst noch Taxifahren und nicht nur administrative Tätigkeiten übernehmen, brauchen Sie zudem eine Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung, die Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen können. Das Genehmigungsverfahren ersetzt nicht die Gewerbeanmeldung, diese muss zusätzlich bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfolgen!

Taxifahrer mit eigenem Taxiunternehmen: Fachkundeprüfung

Die Fachkundeprüfung ist bei der Industrie- und Handelskammer abzulegen. Die Zuständigkeit bestimmt sich in der Regel nach dem Wohn-, nicht nach dem Betriebssitz. Die Prüfungsgebühren betragen i.d.R. um 200 Euro.

Inhaltlich wird von Ihnen Wissen in verschiedenen Bereichen abgefragt. Sie müssen unter anderem die für Sie wichtigen Vorschriften in Personenbeförderungsrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, sowie Grundzüge des Handelsrechts kennen.

Zudem brauchen Sie kaufmännisches Wissen. Sie müssen Ihr Unternehmen ja auch finanziell führen können, daher brauchen Sie Kenntnisse in Buchführung, zu Beförderungsentgelten und -bedingungen, im Versicherungswesen, zum Zahlungsverkehr und zur Kostenrechnung.

Als Taxiunternehmer müssen Sie auch wissen, welche Ausrüstung für Taxen vorgeschrieben ist, welche Regelungen es zu Pflege und Instandhaltung der Autos gibt, wie diese zugelassen werden und welche Vorschriften es an Taxihalteplätzen gibt.

Es müssen auch Fragen zur Straßenverkehrssicherheit und Unfallverhütung beantwortet werden. Hierbei geht es beispielsweise um zu ergreifende Maßnahmen bei Unfällen, um Regeln zum Umweltschutz und allgemeine Verkehrssicherheit.

Auch mit grenzüberschreitendem Straßenpersonenverkehr müssen Sie sich auskennen. Sie müssen z.B. die Regelungen zu Personen- und Warenbeförderungen ins Ausland kennen und welche Schriftstücke dabei mitzuführen sind

Selbständigkeit Taxifahrer: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Um das Gewerbe anmelden zu können, muss der Taxiunternehmer eine Kopie der Erlaubnis, einen Auszug aus dem Handels- und dem Gewerbezentralregister, sowie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen.

Von der Gewerbeanmeldung, die bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung  erfolgen muss, werden automatisch das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Berufsgenossenschaft in Kenntnis gesetzt. Taxiunternehmer sind Pflichtmitglied in der IHK und als solches beitragspflichtig.

Wichtige Versicherungen für Taxifahrer

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Jeder Taxifahrer benötigt für sein Taxi bzw. seine Taxiflotte eine Taxiversicherung. An der Taxiversicherung führt kein Weg vorbei. Sie ist als Pflichtversicherung ein essenzieller Baustein auf dem Weg zur Fahrgastbeförderung. Weiter »

Berufsunfähigkeit Taxifahrer

Für Taxifahrer ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, vergleichsweise hoch. Dies hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Risikoeinstufung dieser Berufsgruppe. Taxifahrer werden von den Versicherern im Allgemeinen in die Risikogruppe 4 eingestuft. Weiter »