Krankenzusatzversicherung Leistung

Welche Leistungen erbringen Krankenzusatzversicherungen?

Welche Leistungen Krankenzusatzversicherungen wirklich erbringen, sollten Sie vor dem Abschluss Ihrer Zusatzversicherung unbedingt prüfen. Sonst könnte es im Ernstfall ein böses Erwachen geben.

Einführung: Private Krankenzusatzversicherung

Leistung Krankenzusatzversicherung

Dass die gesetzliche Krankenversicherung nicht jede Behandlung abdeckt, ist längst keine Neuigkeit mehr. Deshalb haben inzwischen über 21 Millionen Bundesbürger eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen.

Wer glaubt, er könne heutzutage auf eine Krankenzusatzversicherung verzichten, erfreut sich wahrscheinlich noch außerordentlicher Gesundheit. Jeder, bei dem schon einmal eine größere Zahnbehandlung durchgeführt wurde, weiß, dass das schwere Schlucken tatsächlich erst mit der Rechnung kommt.

Auch wer sich nicht nur auf die Schulmedizin verlassen will, sondern eine Behandlung beim Heilpraktiker erwägt, stand schon einmal vor der Frage, ob er sich das überhaupt leisten kann. Krankenzusatzversicherungen sind dazu da, die mittlerweile enormen Lücken von den Basisleistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, hin zu einer ordentlichen Versorgung, zu schließen.

Dabei kann jeder selbst entscheiden, welchen Schutz er für sich braucht und wünscht. Der Begriff Krankenzusatzversicherung ist eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Zusatzversicherungen, die bei den meisten Anbietern auch als einzelne Policen angeboten werden.

Bei einigen Versicherern kann auch nach dem Baukastensystem der passende Versicherungsschutz aus den verschiedenen Teilbereichen zusammengestellt und in einer Police gebündelt werden. Lesen Sie im Folgenden, welche verschiedenen Arten von Krankenzusatzversicherungen es gibt und welche Leistungen dahinter stecken.

Leistungen der Krankenzusatzversicherung: Zahnzusatzversicherung

Einer der wichtigsten Leistungsbausteine der Krankenzusatzversicherung sind die Zahnzusatzleistungen bzw. die selbständige Zahnzusatzversicherung. Das ist nicht verwunderlich, da die Zahnproblematik irgendwann jeden trifft und die Kosten, die dabei anfallen, enorm sind. Besonders wenn man nicht nur die Füllung aus dem preisgünstigsten Material will, oder eine Krone aus Vollkeramik, statt einer aus Metall mit Keramikverblendung, muss draufzahlen.

Unsere Zähne sind ja nicht nur Kauwerkzeuge, sie sind auch unsere gesellschaftliche Visitenkarte. Deshalb ist es für viele Menschen besonders wichtig, dafür zu sorgen, dass sie topp in Schuss sind. Die Versicherer bieten verschiedene Tarife an: Die Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich grob in Zahnbehandlungs- (auch Zahnvorsorge genannt) und Zahnersatztarife.

Die Zahnbehandlungstarife bieten die Kostenübernahme für höherwertige Füllungen, Parodontose- und Wurzelbehandlungen und Prophylaxemaßnahmen, z.B. Kariesrisikodiagnostik und professionelle Zahnreinigung, an. In den Zahnersatz-Tarifen sind Zuschüsse für Kronen, Brücken, Inlays, Implantate, Knochenaufbau und die Reparatur von Zahnersatz enthalten.

Wie hoch die Kostenübernahme am Ende ist, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Da die Versicherer die Berechnung der Kostenübernahme häufig unterschiedlich gestalten, ist das Angebot einigermaßen unübersichtlich. Es lohnt sich daher in jedem Fall, vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung einen Vergleich der Anbieter durchzuführen.

Krankentagegeldversicherung

Viele rechnen nicht damit länger als sechs Wochen krank zu sein und glauben auf den Baustein Krankentagegeld bzw. eine Krankentagegeldversicherung verzichten zu können. Dabei geht es oftmals schneller als man denkt: Burnout, Bandscheibenvorfall oder eine ernsthafte Erkrankung können einen wochen- ja sogar monatelang außer Gefecht setzen!

Nach Ablauf von sechs Wochen stehen einem dann als Arbeitnehmer nicht mehr das volle Gehalt, sondern nur noch Krankengeld zu, was oftmals eine empfindliches Loch in den Geldbeutel reißt. Das Krankengeld beträgt nur 70% des regelmäßig erzielten Arbeitseinkommens. Wer vorher schon rechnen musste, steht nun schnell vor einem finanziellen Problem. Deshalb ist die Absicherung über eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll.

Mit dem Krankentagegeld können Angestellte, aber auch Selbstständige dafür sorgen, dass eine Krankheit und damit ein länger andauernder Arbeitsausfall, nicht auch noch zum finanziellen Desaster wird.

Da Selbstständige bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit einen Verdienstausfall hinnehmen müssen, kann die Krankentagegeldversicherung für Selbständige für sie nach Vereinbarung bereits ab dem ersten Krankheitstag in Leistung treten. Das Krankentagegeld wird solange Sie arbeitsunfähig sind gezahlt, ohne Begrenzung. Sie selbst können die Höhe des Krankentagegelds in Absprache mit dem Versicherer bestimmen.

Bestimmte Personengruppen können in der Regel keine Krankentagegeldversicherung abschließen, dazu gehören Beamte, weil Sie Anspruch auf eine Lohnfortzahlung des Dienstherren für den gesamten Krankheitsverlauf haben.

Ebenso gehören Hausfrauen, Schüler, Studenten, Pensionäre und Rentner dazu, weil diese keine Einkommen haben oder ihr Einkommen nicht aus der Erwerbstätigkeit erzielen, also bei Wegfall der Arbeitskraft keine Einbußen haben.

Krankenhaustagegeldversicherung

Im Krankenhaus zu liegen ist an sich schon eine unangenehme Geschichte, wird einem dann noch die Rechnung für die tägliche Zuzahlung zum Krankenhausaufenthalt ausgehändigt, kann das zusätzlich auch noch eine finanzielle Belastung bedeuten. Mit dem Leistungsbaustein Krankenhaustagegeld bzw. einer Krankenhaustagegeldversicherung können Sie sich diese für die Zeit des stationären Aufenthalts vom Hals schaffen.

Das Krankenhaustagegeld steht Ihnen zur freien Verfügung, die Leistungsdauer ist unbegrenzt. Es eignet sich zum Beispiel auch dafür, eine Haushaltshilfe zu engagieren, die sich in Ihrer Abwesenheit um Ihre Wohnung kümmert.

Auch beim Krankenhaustagegeld bestimmen Sie Ihren Bedarf selbst. Die Versicherer bieten eine Staffelung von unter 10 bis zu 120 Euro pro Tag des Aufenthalts an. Bei der Berechnung des Krankenhaustagegeld werden Samstage, Sonn- und Feiertage, sowie der Aufnahme und Entlassungstag voll mitberechnet.

Ambulante Krankenzusatzversicherung

Ambulante Krankenzusatzversicherungen umfassen die Kostenübernahme für Heilmittel, Medikamente, Sehhilfen, Alternativmedizin, Hörgeräte, andere Hilfsmittel und Vorsorgeuntersuchungen. Die Tarife sind in der Regel in eine Basisversorgung und einen Premiumtarif unterteilt.

Im Basistraif werden häufig Heilpraktikerleistungen und Kosten für Sehhilfen übernommen, im Premium-, oder auch Komforttarif werden auch Kosten für alternative Heilmethoden und Vorsorgeuntersuchungen von der ambulanten Zusatzversicherung übernommen.

Die genaue Ausgestaltung der Tarife ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Ebenso die Begrenzung der Kostenübernahme. Selten werden 100 % der Kosten übernommen, besonders im Basistarif ist eine prozentuale Begrenzung die Regel.

Achten Sie hier auf das Kleingedruckte. Die Kosten für Sehhilfen werden bspw. in der Regel nur nach Ablauf einer bestimmten Frist (z.B. alle 36 Monate) oder bei einer Sehstärken-Veränderung von mindestens 0,5 Dioptrien (in eine der beiden Richtungen) übernommen.

Stationäre Krankenzusatzversicherung

Mit einer stationären Krankenzusatzversicherung sichern Sie sich im Krankheitsfall bei stationärer Behandlung die Gleichstellung mit einem Privatpatienten. Zu den Leistungen der stationären Zusatzversicherung gehören die Unterbringung in einem Ein- bzw. Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung und freie Krankenhauswahl.

In die stationäre Zusatzversicherung kann oftmals die Zahlung eines Krankenhaustagegelds und Krankenversicherungsschutz für Reisen ins Ausland eingeschlossen werden. Wer auf die Zusatzleistungen verzichtet, kann stattdessen vom Krankenversicherer häufig spezielle Ausgleichszahlungen bekommen.

Auslandsreisekrankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung schützt nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, und selbst das nur innerhalb des Leistungsumfangs, den das Reiseland als „Standard“ vorgibt. Auf einigen Kosten bleiben Sie im Ernstfall gleich ganz sitzen, dazu zählen unter anderem die Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.

Eine Auslandsreiseversicherung ist deshalb selbst bei Aufenthalten im EU-Ausland unerlässlich. Die Auslandsreisekrankenversicherung deckt die Aufwendungen für Arztbesuche, Heilmittel und Medikamente, für medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland und für Krankenhausaufenthalte im EU-Ausland oder weltweit (je nach Versicherung) ab.

Die Tarife werden häufig ohne Selbstbeteiligung angeboten, was in diesem Fall auch sinnvoll ist. Ein Urlaub ist meist auch ohne Krankheitsfall schon teuer genug! Für Familien gibt es günstige Familientarife in der Auslandsreisekrankenversicherung. Hier können Sie oftmals im Vergleich zu Einzelpolicen ordentlich sparen.