Elementarschadenversicherung FAQ

Antworten zur Elementarschadenversicherung

Der Erwerb ist keine Pflicht, aber ratsam. Was gilt es beim Abschluss zu beachten und was ist im Schadensfall zu tun? Wir beantworten Ihnen im Folgenden häufig gestellte Fragen zur Elementarschadenversicherung.

Die Wohngebäudeversicherung ist zwar keine Pflichtversicherung, aber für jeden Hausbesitzer ein absolutes Muss. Doch wie sieht es mit der Elementarschadenversicherung aus? Wer sollte eine solche Versicherung abschließen?

Die Elementarschadenversicherung ist ein immer wichtiger werdender Zusatz zur Wohngebäudeversicherung: Sie bewirkt, dass die eigene Immobilie auch vor sogenannten Naturgefahren wie z.B. Lawinen oder Überschwemmung geschützt ist.

Damit Sie wissen, worauf es bei der Elementarschadenversicherung ankommt, haben wir Ihnen nachfolgend die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt.

Haben Sie eine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Frage gefunden? Oder wünschen Sie sich eher eine individuelle Antwort? Ihre persönlichen Fragen stellen Sie bitte hier: Rückruf-Service für offene Fragen.

Ist eine Elementarschadenversicherung auch mit Vorschäden möglich?

Hat Ihr Haus bereits einen Vorschaden, sieht das der Versicherer prinzipiell nicht so gern. Es kommt allerdings darauf an, wie lange der Schaden schon zurückliegt und ob Sie seitdem bauliche Veränderungen vorgenommen haben. Auch die Höhe des Vorschadens sowie die Risikozone, in der Ihr Haus liegt, können ausschlaggebend sein.

Experten empfehlen, bei Vorschäden den Naturgefahrenexperten des Versicherers zu konsultieren und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

Wie reagiere ich im Schadensfall?

Dokumentieren Sie den Schaden so gut wie möglich und melden Sie hin umgehend der Versicherung. Erkundigen Sie sich nach dem weiteren Vorgehen und sprechen Sie sich mit der Versicherung ab: Denn einerseits haben Sie die Pflicht, den Schaden einzudämmen, andererseits muss der Versicherer ihn auch in Augenschein nehmen können. Werfen Sie nichts weg, ohne vorher das OK des Versicherers einzuholen.

Weitere Fragen und Antworten zur Elementarschadenversicherung

Benötige ich auch als Mieter eine Elementarschadenversicherung?

Da die Elementarschadenversicherung in erster Linie ein Zusatz zur Wohngebäudeversicherung ist, ist sie Sache des Vermieters. Es gibt allerdings auch eine Elementarschadenversicherung in der Hausratversicherung, die man zum Vertrag hinzubuchen kann. Die schützt den Hausrat − und damit das Eigentum des Mieters − vor Schäden durch Elementargefahren.

Was ist ZÜRS?

ZÜRS ist das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Die Versicherer nutzen es, um das Bundesgebiet in Risikozonen einzuteilen. Es gibt die Zonen ZÜRS 1-4, wobei 1 das geringste und 4 das höchste Risiko angibt.

Unter anderem anhand dieser Einteilung wird für ein einzelnes Haus die Versicherungsprämie der Elementarschadenversicherung berechnet. Da jeder Versicherer unterschiedlich einteilt, kann es sich lohnen, vor dem Abschluss einer Elementarschadenversicherung mehrere Versicherer miteinander zu vergleichen.

Die Elementarschadenversicherung kann allerdings nur als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden und muss beim gleichen Versicherer geführt werden. Wenn bereits eine Wohngebäudeversicherung besteht und Ihnen die Bedingungen für Elementarschadenschutz bei diesem Versicherer nicht gefallen, müssen Sie also auch die Gebäudeversicherung wechseln.

Ist eine Selbstbeteiligung üblich?

Ja, in der Elementarschadenversicherung sind Selbstbeteiligungen üblich. Je nach Versicherer und Risikozone werden Selbstbehalte zwischen 500 Euro und 5.000 Euro berechnet.

Weist Ihr Haus nach Meinung des Versicherers ein besonders hohes Risiko auf, ist es möglich, dass er Ihnen ein Angebot mit noch höherer Selbstbeteiligung unterbreitet. Mitunter ist es aber ratsam, ein solches Angebot anzunehmen, falls anderweitig gar keine Versicherung gegen Naturgefahren möglich ist.

Hausratversicherung mit Elementarschadenschutz: Sinnvoll?

Der Elementarschadenschutz einer Hausratversicherung umfasst dieselben Risiken wie der Zusatz zur Wohngebäudeversicherung, also Überschwemmung (mit Starkregen), Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.

Er muss nicht abgeschlossen werden, kann aber. Sinnvoll ist die Naturgefahrendeckung für den Haushalt vor allem in gefährdeten Gebieten wie z.B. am Flussufer oder am Berghang.

Wer in einem Wohngebiet mit geringem Risiko lebt und seine Wohnung noch dazu im zweiten oder dritten Stock hat, kann auf die Versicherung oft verzichten. Andererseits kostet sie meist nicht viel extra und schützt auch im Keller gelagerte Hausratgegenstände.

Hilft der Staat bei Elementarschäden am Haus?

Bis 2019 sprang oft der Staat ein, wenn es Hausbesitzer hart getroffen hatte: Er leistete finanzielle Hilfe in Fällen, in denen die Immobilien nicht anderweitig gegen Naturkatastrophen abgesichert waren, erteilte Soforthilfen und zinslose Darlehen zum Wiederaufbau.

Inzwischen hat sich die Situation aber geändert: 2017 beschlossen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Bundesländer, staatliche Hilfen für Geschädigte aufgrund der Massierung der Schadensereignisse grundsätzlich einzustellen. Bayern hilft seit Juli 2019 beispielsweise nur noch in bestimmten Ausnahmefällen, so etwa, wenn betroffene Häuser gar nicht oder nur zu unzumutbaren Bedingungen versicherbar gewesen wären.

Sind Überflutungen von Balkonen versichert?

Die Elementarschadenversicherung zahlt normalerweise dann, wenn Grund und Boden überflutet werden. Fließt z.B. Regenwasser, das sich auf Balkonen oder Terrassen angestaut hat, nicht mehr ab und dringt durch Türen ins Haus ein, ist dieser Wasserschaden nicht versichert.

Kann ich Elementarschäden am Haus selbst bezahlen?

In manchen Fällen lassen sich Elementarschäden am Eigenheim sicher aus eigener Tasche bezahlen. Letzten Endes weiß aber niemand, wie hart es ihn treffen wird: Reißt beispielsweise ein Erdrutsch das Haus mit oder muss es nach einem Hochwasser komplett saniert werden, steht schnell die ganze Existenz auf dem Spiel.

Hinzu kommt, dass Klimaexperten für die kommenden Jahre eine Zunahme von Starkregenfällen vorhersagen, die sich für Hausbesitzer verheerend auswirken können. Der Abschluss einer Elementarschadenversicherung ist also eine wichtige Sicherheitsmaßnahme.