Inhaltsversicherung Gewerbe
Gewerbeinhaltsversicherung: Überblick und Vergleich
Die Gewerbeinhaltsversicherung schützt die Betriebseinrichtung von Unternehmen aller Branchen. Welche Gefahren innerhalb der Gewerbeinhaltsversicherung versichert sind und vieles mehr, lesen Sie hier.
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Handwerksbetriebe, Kaufhäuser, Industrieunternehmen – In diesen und anderen Unternehmen lagern hohe Sachwerte. Neben Waren und Vorräten, Werkzeugen und Maschinen, gehören dazu auch die technische und kaufmännische Betriebsausstattung.
Computer, Registrierkassen und Möbel kosten eine Menge Geld. Oftmals hat der Betriebsinhaber hohe Darlehen aufgenommen, um den Betrieb auszustatten. Ein Schaden an diesen Gütern oder ihre Entwendung ist eine Katastrophe und kann zu einer Schließung des Unternehmens führen.
Gefahren und Risiken gibt es viele, Sie sollten sich deshalb als Unternehmer mit einer Inhaltsversicherung Gewerbe dagegen absichern. Nur so kann ein möglichst reibungsloser Betrieb gewährleistet werden, was nicht nur für Sie, sondern auch für alle Ihre Mitarbeiter existenziell sein kann.
Die Inhaltsversicherung für das Gewerbe gehört zu den absoluten Standardversicherungen, ebenso wie Gebäudeversicherung und Betriebshaftpflicht. Die Frage ist also weniger, ob man eine Inhaltsversicherung Gewerbe braucht, sondern vielmehr, was diese leisten sollte und wie man den richtigen Versicherer findet. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Inhaltsversicherung Gewerbe.
Leistungen und versicherte Gefahren der Gewerbeinhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung Gewerbe muss immer individuell auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten werden. Nur dann garantiert sie optimale Sicherheit zum bestmöglichen Preis. Welche Gefahren versichert werden sollen, entscheiden Sie als Betriebsinhaber daher selbst. Zu den versicherbaren Gefahren gehören: Feuer, Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl und Vandalismus, Sturm und Hagel sowie Elementarschäden.
Bei einigen Versicherern kann auch das Risiko von Glasschäden und Betriebsunterbrechung in der Inhaltsversicherung Gewerbe aufgenommen werden. Feuerschäden sind solche, die durch Brände, Blitzschlag, Anprall oder eine Explosion ausgelöst werden. Leitungswasserschäden sind Schäden, die durch das bestimmungswidrige Austreten von Wasser aus Heizungsanlagen Rohrleitungen und auch Wasserlöschanlagen entstehen.
Nicht versichert sind dabei Schäden durch steigendes Grundwasser wegen lang anhaltender Regenfälle. Einbruch-Diebstahl und Vandalismus sind immer dann versichert, wenn sich jemand entweder gewaltsam oder durch Diebstahl eines Schlüssels, bzw. durch das Einsperrenlassen bei Ladenschluss Zutritt zu den Gewerberäumen verschafft und Betriebseinrichtung entwendet, beschädigt oder zerstört.
Die Inhaltsversicherung Gewerbe übernimmt für Schäden, die durch eine der oben genannten Gefahren verursacht werden, die anfallenden Kosten. Das heißt beschädigte Waren, Vorräte, Möbel und sonstige Betriebseinrichtung wird ersetzt oder, falls eine Reparatur möglich ist, werden die Kosten dafür übernommen. Außerdem werden Abbruch- und Aufräumkosten, Kosten für Feuerlöscharbeiten und ähnliches vom Versicherer ersetzt.
In welcher Höhe solche zusätzlichen Kosten übernommen werden, hängt vom Versicherer ab. Einige Inhaltsversicherer zahlen auch die Kosten für die Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen.
Versicherte Sachen und Versicherungssumme
Was genau zu den versicherten Sachen gehört ist im Großen und Ganzen in den Tarifen gleich, allerdings gibt es feine Unterschiede. So ist bei einigen auch das Eigentum der Mitarbeiter und des Betriebsinhabers sowie geliehenes, fremdes Eigentum versichert. Bei anderen Versicherern gibt es hierfür keinen Ersatz. In der Regel gibt es bei allen Anbietern Obergrenzen für die Mitversicherung solcher Habe.
Geld und Wertsachen können bis zu höheren Grenzen versichert werden, wenn sie sicher (z.B. in einem Geldschrank) aufbewahrt werden. Falls Sie eine Elektronikversicherung abgeschlossen haben, dann können Sie elektronische Geräte aus dem Versicherungsumfang der Inhaltsversicherung Gewerbe ausnehmen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Dazu sollten Sie dringend mit Ihrem Versicherer Rücksprache halten, da die richtige Berechnung der Versicherungssumme für den Schadenfall das A und O ist.
Sie sollten Ihre gesamte Betriebseinrichtung bei der Berechnung der Versicherungssumme mit dem Neuwert einbeziehen. Eine Unterversicherung ist dringend zu vermeiden, da Sie im Schadenfall eine Kürzung aller Auszahlungsbeträge zur Folge hat. Einige Versicherer bieten hier Lösungen an, um eine Unterversicherung ganz zu vermeiden. Dies kann zum Beispiel eine vereinbarte Vorsorgeversicherungssumme sein. Beziehen Sie den Versicherer in die Ermittlung der Versicherungssumme ein, um hier Fehler zu vermeiden.
Kosten einer Gewerbeinhaltsversicherung
Die Kosten einer Inhaltsversicherung für das Gewerbe sind für Sie als Unternehmer natürlich ganz entscheidend. Diese variieren von wenigen hundert bis zu einigen tausend Euro im Jahr, je nachdem, welcher Versicherungsschutz gewünscht wird, wie hoch das Betriebsrisiko ist und natürlich abhängig von der Höhe der Deckungssumme.
Sie sollten die Risiken Ihres Betriebs realistisch einzuschätzen versuchen und danach entscheiden, welche der oben genannten Gefahren unbedingt abgesichert werden müssen. Zudem spielt es für die Kosten der Inhaltsversicherung Gewerbe eine große Rolle, für welchen Anbieter Sie sich letztlich entscheiden, da Preise und Leistungen der Tarife zum Teil enorm unterschiedlich ausfallen.
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