Betriebshaftpflicht für Alten- und Pflegeheime

Betriebshaftpflichtversicherungen für Alten- und Pflegeheime

Als Leiter eines Alten- oder Pflegeheims haben Sie viele hilfsbedürftige Menschen in Obhut. Die Verantwortung, die Sie jeden Tag tragen, ist riesig. Um selbst finanziell abgesichert zu sein, brauchen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung für Alten- und Pflegeheime.

Betriebshaftpflichtversicherung Alten- und Pflegeheime
Betriebshaftpflichtversicherung
Alten- und Pflegeheim

Die Betreuung alter und kranker Menschen erfordert immer die ganze Aufmerksamkeit, sowohl Ihre als auch die Ihres Personals. Unter Ihrem Dach kommen Menschen mit ganz unterschiedlichen Krankengeschichten und Pflegebedürfnissen zusammen. Sie sind für sie alle gleichermaßen verantwortlich.

Sie müssen sicherstellen, dass die Bewohner ausreichend versorgt und beaufsichtigt sind, dass die Einrichtung in Schuss gehalten wird und sicher ist, dass die medizinischen Apparaturen funktionieren und ordnungsgemäß gewartet werden und zugleich haften Sie noch in vielen Fällen für die Behandlungsfehler Ihrer Angestellten.

Im Bereich Kranken- und Altenpflege davon auszugehen, dass schon nichts passieren wird, ist natürlich Unsinn. Selbst bei größter Sorgfalt und Umsicht sind die Risiken, denen Sie jeden Tag gegenüberstehen, einfach nicht kleinzureden. Umso wichtiger ist es, dass Sie im Schadensfall ausreichend versichert sind. Denn je schneller Sie den entstandenen Schaden beheben können, desto weniger leidet der Ruf Ihrer Einrichtung und desto mehr ist den Geschädigten selbst geholfen. Lesen Sie hier alles zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung für Alten- und Pflegeheime.

Betriebshaftpflichtversicherungen für Alten- und Pflegeheime im Vergleich

Die Wahl des Versicherers hängt maßgeblich von dem Beiträgen und den angebotenen Leistungen ab. Daher ist es besonders wichtig, einen guten Überblick über die Preise und Leistungen der Anbieter zu haben.

Wir bieten Ihnen gerne unseren kostenlosen und völlig unverbindlichen Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherungen für Alten- und Pflegeheime an. So haben Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick und kommen ohne großen Zeitaufwand zum optimalen Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen.

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Betriebshaftpflichtversicherung für Alten- und Pflegeheime – Leistungen

Gerade im Bereich der Kranken- und Altenpflege ist die Haftungsfrage immer ein Streitpunkt. Ab wann kann die Pflegeeinrichtung haftbar gemacht werden, was gehört noch zum allgemeinen Lebensrisiko eines alten Menschen? Vor allem wenn die Heimbewohner selbst verletzt werden, entbrennt der Streit um die Haftungsfrage.

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Alten- und Pflegeheim wehrt für Sie Forderungen, die zu Unrecht geltend gemacht wurden, ab. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, übernimmt der Versicherer die dabei anfallenden Kosten wie Anwalts- und Gerichtsgebühren.

Sind Sie nachweislich zur Haftung verpflichtet, dann übernimmt der Versicherer die anfallenden Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Versichert sind Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden, wenn Sie die Folge eines Sach- oder Personenschadens sind. Im Schadensfall werden Heilbehandlungskosten, Schmerzensgelder und etwaige Verdienstausfallgelder übernommen, sowie Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten beschädigter oder zerstörter Güter.

Versicherungen für Alten- und Pflegeheime

Versicherte Risiken für Alten- und Pflegeheime: Alten- und Pflegeheime sind gewerbliche Unter-nehmen mit einem allgemeinen Betriebsstättenrisiko. Das umfasst zum Beispiel die Verkehrs-sicherungspflichten, Umweltschäden, betrieblichen Haus- und Grundbesitz, Mietsachschäden und Ähnliches. Neben diesen allgemeinen Risiken sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung für Alten- und Pflegeheime allerdings zusätzliche Risiken versichern.

Schäden aus dem Besitz und Betrieb medizinischer Apparate, Heimbesichtigung durch fremde Personen, das Abhandenkommen von Bewohnerhabe, die Veranstaltung von Seminaren oder Informationsveranstaltungen sind nur einige Beispiele. Auch das Verabreichen von Spritzen und Injektionen nach ärztlicher Verordnung kann u.U. eingeschlossen werden. Hier sollten Sie vor Abschluss einer Versicherung genau auf die Bedingungen im Versicherungsvertrag achten.

Die Versicherer unterscheiden sich nicht nur in der Ausgestaltung der versicherten Risiken, sondern auch darin, welche Zusatzbausteine angeboten werden. Ein solcher Zusatzbaustein wäre etwa eine Heimbewohner-Haftpflichtversicherung. Dies ist eine Privathaftpflichtversicherung für Heimbewohner, die Sie im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung oftmals ohne Angabe der einzelnen versicherten Personen abschließen können.

Auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Heime, die auch Eigenschäden beinhaltet, kann sinnvoll sein. Einige Versicherer bieten Ihnen diese Zusatzbausteine zu sehr guten Preisen an.

Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung für Alten- und Pflegeheime

Manche Versicherer haben ein sogenanntes Teilungsabkommen mit den Krankenkassen abgeschlossen. Das besagt, dass im Falle eines Personenschadens – unabhängig von der tatsächlichen Haftungsverpflichtung – die Behandlungskosten zwischen Krankenkassen und Haftpflichtversicherer aufzuteilen sind. Dies hat zu Beitragsanstiegen in der Haftpflichtversicherung geführt, da diese nun verstärkt zu Zahlungen verpflichtet sind.

Versicherer, die diesem Teilungsabkommen nicht zugestimmt haben, können oft die besseren Preise anbieten. Wie hoch die tatsächliche Beitragshöhe ist, ist natürlich noch von anderen Faktoren abhängig: der Zahl der betreuten Personen und angestellten Mitarbeiter, der vereinbarten Deckungssummen und gewünschten Deckungserweiterungen, den vereinbarten Selbstbehalten und Ähnlichem.