Zahnversicherung für Zahnarztbehandlung

Zahnarztbehandlung: Viele Leistungen werden teurer

Zum Jahreswechsel  ist die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Kraft getreten. Die Tarifänderung sieht eine Erhöhung der Honorare für Zahnärzte um durchschnittlich sechs Prozent vor.

Zahnarztbehandlung
Zahnärzte freuen sich über die neue Zahnarzt-GOZ

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Zahnärzte insgesamt mit Mehreinnahmen von ungefähr 345 Millionen Euro rechnen dürfen.

Jeder einzelne der rund 66.000 Zahnärzte in Deutschland darf sich auf eine Honorarsteigerung in Höhe von 5200 Euro pro Jahr freuen.

Weitaus weniger begeistert von der Neuerung der Gebührenordnung dürften gesetzlich versicherte Patienten sein, denn sie müssen die dabei entstehenden Mehrkosten aus der eigenen Tasche zahlen.

Zwar wurde bei einigen Leistungen das Honorar abgesenkt, aber bei anderen wurde eine deutliche Erhöhung vorgenommen.

Welche Zahnarztleistungen werden teurer?

Mit Einführung der neuen Verordnung wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch die sogenannte Regelversorgung übernommen, alle Kosten, die darüber hinaus anfallen, muss der Patient ab sofort selbst tragen. Der höhere Eigenanteil fällt bei Brücken, Kronen, Implantaten und Prothesen besonders stark ins Gewicht.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat für Implantate einen Kostenanstieg von rund 50 Prozent errechnet, Vollkronen werden rund 29 Prozent teurer, und bei Brücken erhöht sich der Eigenanteil sogar um bis zu 86 Prozent. Wurden bislang für eine Einzelzahn-Implantatbehandlung vom Zahnarzt ca. 400 Euro abgerechnet, so liegen die Kosten gemäß der neuen Verordnung bei rund 600 Euro, Vollkronen werden rund 74 Euro teurer und Teleskopkronen rund 240 Euro – ohne Miteinberechnung des Hebesatzes.

Durch den Hebesatz wird der Schwierigkeitsgrad der Zahnarztbehandlung, der von Patient zu Patient variiert, mit einkalkuliert. Das bedeutet, dass der Zahnarzt berechtigt ist, den Gebührensatz der GOZ mit einem Faktor von 1 bis 3,5 zu multiplizieren. 

Private Zahnversicherungen helfen, die Kosten zu senken

Der Gesetzgeber hat einer Honorarsteigerung für Zahnärzte zugestimmt, die zu Lasten der Patienten geht. Ganz besonders Kassenpatienten sind davon betroffen, denn rund 164 Euro, also ca. 50 Prozent der insgesamt vorgesehenen Summe von 345 Euro, müssen laut Einschätzung der Bundesregierung von den Privathaushalten finanziert werden.

Um nicht vollends auf den Kosten sitzen zu bleiben, raten Gesundheitsexperten eindringlich zum Abschluss einer privaten Zahnversicherung (Zahnzusatzversicherung), die die Mehrkosten teilweise auffangen kann. Jedoch ist es durchaus wahrscheinlich, dass sich die Honorarsteigerung langfristig in den Versicherungsbeiträgen niederschlagen wird und die Kosten der Gesetzesnovelle somit vollständig auf den Patienten umgelagert werden.

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Warnung vor Dentaltourismus

Viele Patienten sind nicht gewillt, die immer höheren Kosten für die Zahnversorgung zu zahlen. Eine Möglichkeit, diese Kosten zu umgehen, sehen viele Patienten darin, sich im europäischen Ausland behandeln zu lassen. Denn auch die Kosten für Behandlungen im Ausland werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, vorausgesetzt, es liegt ein Heil- und Kostenplan vor.

In Ländern wie Ungarn oder Bulgarien liegen die Kosten für die Zahnarztbehandlung und Zahnersatz rund 50 Prozent unter dem, was ein Patient in Deutschland zahlen müsste. Jedoch warnen deutsche Zahnärzte vor Eingriffen im Ausland. Die in diesen Ländern eingesetzten Materialien stammen häufig aus Ländern wie China und der Türkei, in denen, wenn überhaupt, nur laxe Kontrollen durchgeführt werden.

Somit bestehe die durchaus realistische Gefahr, dass die Materialien unter anderem mit Schwermetallen belastet sind. In vielen Fällen reisen die Patienten für einen Kurzurlaub nach Ungarn oder Bulgarien, um sich dort behandeln zu lassen. Eine gute Vor- und Nachbehandlung ist nicht gewährleistet, und sollten Komplikationen auftreten, bedeutet dies im besten Fall, dass dem Patienten lediglich ein finanzieller Nachteil entsteht.