Betriebshaftpflicht Gartenbau

Betriebshaftpflichtversicherung für Gartenbaubetriebe

Als Betriebsinhaber steht man nicht nur mit seinem Namen, sondern auch mit seinem Privatvermögen für die Fehler im Betrieb ein. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung für den Gartenbau können Sie das Haftungsrisiko reduzieren. Lesen Sie hier alles Wissenswerte zu den Kosten und Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Gartenbaubetriebe.

Benötigen Gartenbaubetriebe eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Betriebshaftpflicht Gartenbau

Benötigen Sie eine Betriebshaftpflicht? Unbedingt, denn auch in Gartenbaubetrieben passieren Missgeschicke, die teuer werden können. Beispiel: Beim Fällen eines Baumes wird ein Fehler gemacht. Dieser fällt daher nicht in der vorgesehenen Richtung, sondern zur anderen Seite um und fällt auf ein Garagendach.

Das Dach ist beschädigt und durch den Aufprall ist der Putz von der Decke auf ein in der Garage geparktes Auto gefallen. Der Schaden summiert sich auf 14.000 Euro. Eine solche Forderung kann für einen kleinen Betrieb schnell das Aus bedeuten und für den Inhaber persönlich finanziell schwierige Zeiten nach sich ziehen.

Als Betriebsinhaber stehen Sie nicht nur für die eigenen, sondern auch für die Fehler Ihrer Angestellten gerade. So gut diese auch arbeiten mögen, niemand ist vor falschen Entscheidungen und Unachtsamkeiten im Berufsalltag wirklich sicher. Daher ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für jeden Gewerbetreibenden einfach unverzichtbar.

Infothek Gartenbau-Betriebshaftpflichtversicherung

Was ist eine Umweltschadensversicherung?

Die Umweltschadensversicherung schützt Ihren Betrieb vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die durch Schäden an der Umwelt entstehen. Solche Schäden können sich z.B. ereignen, wenn Sie versehentlich das falsche Pflanzenschutzmittel benutzen und eine Tierart oder ein Gewässer darunter leidet. Die Versicherung kann zusammen mit der Betriebshaftpflicht abgeschlossen werden.

Welche Schäden können sich im Landschafts- und Gartenbau ereignen?

Im Landschafts- und Gartenbau lauern viele mögliche Gefahren: Bei Baumfällen oder Baumpflege können z.B. Bäume umstürzen oder Äste hinabfallen und Personen und Sachwerte Dritter schädigen. Das Ausheben von Pflanzgruben kann ebenfalls unerwartete Folgen haben. Schließlich gibt es auch so „banale“ Schadensquellen wie den vergessenen Streudienst auf dem Betriebsgelände oder Be- und Entladeschäden, wenn Ihr Mitarbeiter mit dem Firmenfahrzeug unterwegs ist.

Wie schützt mich die Betriebshaftpflicht für Landschafts- und Gartenbaubetriebe?

Die Betriebshaftpflicht Landschafts- und Gartenbau schützt Sie zweifach: Erstens, indem sie Ihren Betrieb gegen Personen- und Sachschäden sowie unechte Vermögensschäden absichert und Schadenersatzansprüche Dritter begleicht. Zweitens wird die Haftpflichtversicherung auch tätig, wenn unberechtigte Forderungen an Ihre Firma gestellt werden: Diese wehrt der Versicherer juristisch für Sie ab.

Betriebshaftpflicht Gartenbau: Leistungen

Eine Betriebshaftpflichtversicherung klärt für Sie die Haftungsfrage. Berechtigte Forderungen werden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme (die Deckungssumme legen in der Regel Sie fest) beglichen. Unberechtigte Forderungen wehrt der Versicherer für Sie ab.

Versicherungen Gärtner & Landschaftspfleger

Anfallende Gerichts- und Anwaltskosten werden ebenfalls von der Versicherung übernommen (passiver Rechtsschutz). Versichert sind Personen – und Sachschäden, sowie daraus resultierende Vermögensschäden, die Sie einem Dritten zufügen und für die Sie ersatzpflichtig sind. Der Versicherer zahlt den Geschädigten bspw.  Krankenhauskosten, Schmerzensgelder, Verdienstausfallgelder, den Wiederbeschaffungswert beschädigter Sachen und Reparaturkosten.

Neben den allgemeinen Risiken, die beim Betrieb eines Gewerbes bestehen (z.B. nicht ausreichend wahrgenommene Verkehrssicherungspflicht), sind in einer Betriebshaftpflichtversicherung für den Gartenbau in den Versicherungsbedingungen u.a. gesondert aufgeführt:

  • Arbeiten mit Pflanzenschutz- und Düngemitteln
  • Baumfällarbeiten
  • Schäden an Erdleitungen
  • Gewässerschäden

Bei einer Betriebshaftpflichtversicherung gilt immer der Grundsatz der Spezialität, d.h., dass nur die im Versicherungsvertrag festgehaltenen Tätigkeiten und daraus resultierende Risiken tatsächlich versichert sind.

Sie sollten daher unbedingt prüfen, ob der von der Versicherung erarbeitete Leistungskatalog Ihre Bedürfnisse auch umfänglich befriedigen kann. Besonders für den Berufsstand atypische Tätigkeiten sollten Sie gesondert im Vertrag aufnehmen lassen, sofern der Versicherer dazu bereit ist.

Anbieter-Vergleich: Betriebshaftpflichtversicherungen Gartenbau

Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung müssen für jeden Gartenbaubetrieb gesondert ermittelt werden, da das spezielle Risiko von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich hoch zu bewerten ist. Es macht schon einen Unterschied, ob Sie private Gärten oder große Parkanlagen gestalten.

Auch die Anzahl der mitzuversichernden Mitarbeiter, die Höhe der Selbstbeteiligung, die vereinbarten Deckungssummen, Jahresumsätze, Gehälter u.ä. spielen bei der Prämienberechnung eine Rolle. Außerdem ist das Angebot von Versicherer zu Versicherer völlig unterschiedlich.

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Betriebshaftpflichtversicherung für Gartenbaubetriebe zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Anbieter-Vergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

Betriebshaftpflicht-Vergleich Gartenbau/-betriebe

Datenschutz-Garantie: Sie nutzen eine sichere SSL-Daten-Verschlüsselung. Keine Werbung. Kein Spam.

Leider wurde das Formular nicht geladen: Klicken Sie bitte hier, um das Formular neu zu laden