Altenheim Versicherung

Versicherungen für Alten- und Pflegeheime im Überblick

Die Leitung eines Alten- oder Pflegeheims verlangt Ihnen täglich alles ab: Planen, organisieren, finanzieren, entscheiden, Betreuung sichern – all das liegt in Ihrer Hand. Die richtigen Versicherungen unterstützen Sie dabei, sich auf das Wesentliche, nämlich die Menschen, zu konzentrieren.

Versicherungen für Alten- und Pflegeheime: Betriebshaftpflichtversicherung

Altenheim Betriebshaftpflicht Versicherung

Wenn Sie ein Alten- oder Pflegeheim leiten, dann müssen Sie täglich aufs Neue mit knappen Geldern jonglieren, mit zu wenigen Kräften für zu viele Bewohner auskommen und allen an Sie gestellten Anforderungen rechtlicher und moralischer Art nachkommen.

Das ist ein Kraftakt, Tag für Tag. Wichtig ist es, dass Sie für den Fall, dass zusätzlich zu den alltäglichen Herausforderungen noch besondere hinzukommen, abgesichert sind.

Sie sollten keinesfalls bei den wichtigen Versicherungen, allen voran der Betriebshaftpflichtversicherung für Pflege- und Altenheime, für Ihre Pflegeeinrichtung sparen.

Auch an einer geeigneten Gebäudeversicherung und an einer Firmenrechtsschutzversicherung führt kein Weg vorbei. Doch wie sieht es mit einer Inventar- oder Unterbrechungsversicherung aus?

Lesen Sie im Folgenden welche Versicherungen für Alten- und Pflegeheime unbedingt abgeschlossen werden sollten.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für jeden Betrieb ein unumgängliches Muss. In der Pflege ist die Notwendigkeit zum Abschluss noch viel deutlicher, denn hier entbrennt der Streit um die Haftungsfrage fast täglich. Ist das Heim für den Sturz eines Bewohners verantwortlich, weil nicht genügend Sicherheits-maßnahmen ergriffen worden, oder war der Sturz unvermeidbar und schlichtweg „Pech“?

Die Krankenkassen versuchen natürlich möglichst viele Schäden in die Verantwortung der Heimleitung zu legen, um für die anfallenden Behandlungskosten nicht aufkommen zu müssen. Die Betriebshaftpflichtversicherung klärt im Schadensfall für Sie die Haftungsfrage und übernimmt bei berechtigten Forderungen die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen.

Im Alltag eines Alten- oder Pflegeheimes gibt es unzählige Stolperfallen, die zu großen Schäden führen können. Heilbehandlungskosten und Schmerzensgelder summieren sich schnell in große Höhen. Aber auch Sachschäden können sich schnell finanziell auswachsen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Alten- und Pflegeheime sichert Sie gegen Forderungen Dritter ab. Einige Versicherer bieten Ihnen zusätzlich die Absicherung der Privathaftpflicht von Heimbewohnern und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an, die auch Eigenschäden einschließt. Beide Deckungserweiterungen könnten für Sie interessant sein, sprechen Sie Ihren Versicherer darauf an.

Betriebshaftpflichtversicherungen für Altenheime: Anbieter-Vergleich

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Betriebshaftpflichtversicherung für Alten- und Pflegeheime zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

Betriebshaftpflicht-Vergleich für Alten- und Pflegeheime

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Gebäudeversicherung

Neben der Betriebshaftpflichtversicherung gehört auch die Gebäudeversicherung zu den elementarsten Absicherungen eines Betriebes. Alten- und Pflegeheime beherbergen oft viele hundert Einwohner, es gibt meist zahlreiche Anbauten, Nebengebäude und technische Anlagen in den Gebäuden. Ein solches Objekt unversichert zu lassen, ist völlig unmöglich.

Die Gebäudeversicherung kommt zum Einsatz wenn ein Gebäude wegen Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Leitungswasser oder Vandalismus beschädigt oder zerstört wird. Auch eine Allgefahrendeckung ist in der Regel möglich. Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben und ähnliches müssen meist ausdrücklich eingeschlossen werden.

Eine Kaffeemaschine, die nicht ausgeschaltet wurde und einen Brand verursacht hat, ein Einbruch bei dem die Einrichtung beschädigt wurde, ein Wasserschaden: Dies sind Risiken, die greifbar und nicht etwa weit hergeholt sind. Die Gebäudeversicherung übernimmt im Schadensfall nicht nur die entstandenen Sachschäden, sondern auch die Kosten für Feuerlöscharbeiten, Aufräumungs- und Abbruchkosten und erhöhte Aufwendungen wegen behördlicher Anordnung.

Inhalts- / Inventarversicherung

Die Inhaltsversicherung oder auch Inventarversicherung genannt, schützt Ihre gesamte technische und medizinische Einrichtung. Wichtig ist es den tatsächlichen Wert des Inventars anzugeben und gegebenenfalls zu aktualisieren, Eine Unterversicherung kann im Schadenfall zu Leistungskürzungen führen. Einige Versicherer bieten eine dynamische Inhaltsversicherung an, bei der spätere Wertsteigerungen mitversichert sind, ohne gesondert angezeigt werden zu müssen.

Die Inhaltsversicherung leistet im Falles eines Feuers, Blitzschlags, Sturms, Hagels, eines Schadens durch ausgetretenes Leitungswasser, durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Ersetzt werden die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten der beschädigten oder zerstörten Güter.

Übernommen werden in der Regel auch anfallende Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlösch-, Schutz- und Sachverständigenkosten. Die medizinischen Geräte werden immer besser und damit immer teurer, es ist wichtig schnellstens Ersatz zu erhalten. Die Inventarversicherung für Alten- und Pflegeheime stellt dies sicher.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Mit Gebäude- und Inventarversicherung haben Sie Ihre Güter umfangreich abgesichert, aber ein solcher Schadensfall beeinträchtigt den normalen Betriebsablauf oft ganz erheblich. Neben dem entstandenen Sachschaden fallen Ihnen dann auch noch die Einnahmen weg. Die Kosten laufen aber munter weiter: Miete, Pacht, Löhne, Zinsen un so weiter – das kann für Sie den finanziellen Ruin bedeuten.

Im Schadensfall leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung Ersatz für die fortlaufenden Betriebskosten wie Löhne, Gehälter, Miete, Zinsen, sowie für den entgangenen Betriebsgewinn.
Außerdem werden die Kosten für Schadenminderung übernommen, um den normalen Dienstbetrieb so schnell wie möglich wieder zu gewährleisten. Versicherte Risiken sind die bereits in der Inhaltsversicherung genannten. Auch hier sollten Sie darauf achten, ob Elementarschäden eingeschlossen sind, oder nicht.

Firmenrechtsschutzversicherung

Alten- und Krankenpflege ist in der Gesellschaft ein sensibles Thema. Angehörige, die sich von den Kranken trennen müssen, weil Sie merken, dass Sie mit der heimischen Pflege überfordert sind, sind oftmals sehr besorgt um das Wohlergehen Ihrer Lieben.

Es fällt ihnen verständlicherweise schwer die Verantwortung an fremde Menschen abzugeben und auf eine gute Pflege zu vertrauen. Daher kommt es oft zu Auseinandersetzungen zwischen ihnen und der Heimleitung oder dem Pflegepersonal.

Wie die Vergangenheit zeigt auch nicht immer zu Unrecht. Aber, egal ob dem Heim ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist oder nicht, kommt es oft genug zur Klage. Dann ist es wichtig, dass Sie eine ausreichende Firmenechtsschutzversicherung haben. Versichert sind Sie und Ihre angestellten Mitarbeiter.

Eine Firmenrechtsschutzversicherung besteht aus verschiedenen Bausteinen. Für Alten- und Pflegeheime ist es besonders wichtig, dass eine Straf-Rechtsschutzversicherung eingeschlossen wird. Außerdem sollten Sie Arbeitgeber-Rechtsschutz und Schadensersatz-Rechtsschutz haben.

Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt für Sie die Kosten eines Gerichtsverfahren (je nach gewählten Bausteinen in unterschiedlichen Fällen), d.h. Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Übersetzungskosten, Sachverständigen- und Gutachtergebühren, die Kosten des Gegners (falls Sie den Prozess verlieren), Kosten von Verwaltungsbehörden und Reisekosten, sofern das Gericht im Ausland liegt. Selbst wenn Sie selbst einen Rechtsstreit ablehnen, können Sie dem nicht immer ausweichen. Die Rechtsschutzversicherung für Alten- und Pflegeheime sichert Sie umfassend ab.

Betriebsschließungsversicherung

Die Betriebsschließungsversicherung ist für Alten- und Pflegeheime besonders interessant, weil Sie zum Tragen kommt, wenn Sie Ihre Einrichtung wegen einer ausgebrochenen Seuche oder wegen Infektionsgefahr auf behördliche Anordnung vorübergehend schließen müssen. Gerade unter alten und geschwächten Menschen verbreiten sich Seuchen und Infektionen schnell.

Die Betriebsschließungsversicherung gewährt Ihnen im Schadensfall umfassenden Schutz: Sie zahlt für jeden Heimplatz eine befristete Tagesentschädigung, die die entgehenden Gewinne, sowie die fortlaufenden Kosten deckt. Außerdem übernimmt der Versicherer die Schließungskosten, Desinfektionskosten der Räume und Einrichtung, Kosten wegen Warenbeschlagnahmung, Ermittlungskosten, Beobachtungskosten und Lohnkosten bei Beschäftigungsverbot der Arbeitnehmer. Den genauen Leistungskatalog entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen, denn dieser variiert von Anbieter zu Anbieter.

Infothek Versicherungen für Altenheime

Was leistet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Altenheime?

Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Sie gegen Personen- und Sachschäden ab, die durch Ihren Betrieb einem Dritten zugefügt wurden. Außerdem deckt sie Vermögensschäden, die aus einer der anderen beiden Schadensarten entstanden sind. Da sich bei älteren Leuten schnell ein Unfall ereignen kann und sich die Frage stellt, ob das Heim eine Mitschuld trägt, ist diese Versicherung wirklich essenziell für Sie.

Wie kann ich mehrere Versicherungen für unser Altenheim abschließen?

Wenn Sie mehrere Versicherungen für Ihr Pflegeheim abschließen möchten, was empfehlenswert ist, können Sie jede Versicherung einzeln erwerben oder auf eine Police setzen, die die Risiken bündelt. Letzteres kann praktisch sein, vor allem dann, wenn ein Schadenfall mehrere Versicherungssparten berührt und sich die jeweiligen Versicherer um die Zuständigkeit streiten würden. Andererseits können bei Paketlösungen Leistungen wegfallen, die eine Einzelversicherung Ihnen garantiert.

Ist der Hausrat der Altenheim-Bewohner versicherbar?

Grundsätzlich können Sie den Hausrat der Bewohner Ihres Altenheims in der Inventarversicherung für Altenheime mitversichern lassen. Das ist aber nicht bei jedem Versicherer machbar. Einige Gesellschaften ermöglichen es auch Angehörigen, den Hausrat von im Pflegeheim lebenden Familienmitgliedern bis zu einer gewissen Summe einzuschließen.

Berufsunfähigkeit Altenpfleger

Altenpflege ist derart anstrengend, dass fast jeder vierte Altenpfleger berufsunfähig wird. Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen BU Versicherung für Altenpfleger zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen BU Vergleich an. Weiter »