Berufsunfähigkeit Pflasterer

Hohes Berufsunfähigkeitsrisiko für Pflasterer / Steinsetzer

Der Beruf des Pflasterers, auch Steinsetzer genannt, gehört zu den Hochrisikoberufen und wird von den BU-Versicherern oftmals in die Risikogruppe 5 oder sogar 6 eingeordnet. Eine gute und bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung für Pflasterer ist damit nur schwer zu bekommen, aber bitter nötig.

Pflasterer und Steinsetzer: Risikoeinstufung des Berufs

Berufsunfähigkeit Pflasterer und Steinsetzer

Der Beruf Pflasterer und Steinsetzer wird von den Versicherungen mehrheitlich in die Berufsgruppe 5 (bedeutet hohes BU-Risiko) eingestuft.

BU-Risiko Pflasterer

BU-Risiko Pflasterer: Risikogruppe 5

Pflasterer üben einen körperlich sehr anspruchsvollen Beruf aus, der ihnen täglich einiges abverlangt. Leider schlägt sich eine solche Arbeit im Laufe der Jahre auch immer mehr auf den Gesundheitszustand und Körper des Ausübenden, in diesem Fall vor allem auf den Bewegungsapparat, nieder.

Statistiken haben gezeigt, dass Pflasterer mit ihrem Beruf zu den Top 10 der gefährlichsten Berufe in Deutschland gehören.

Somit brauchen Steinsetzer und Pflasterer dringender als die Angehörige anderer Berufe eine entsprechende Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.

Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist viel zu niedrig als das man sich hierauf finanziell verlassen könnte. Das Problem ist aber: Ein solch hohes BU-Risiko ist auch für die Versicherer eine Heruasforderung.

Viele Pflasterer und Steinsetzer können daher keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie werden entweder abgelehnt oder müssen horrende Risikozuschläge zahlen, bei oftmals gleichzeitig nur eingeschränkten Leistungen.

Eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Pflasterer kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein. Hier sind die Aufnahmekriterien weniger streng und die Absicherung weniger teuer. Sie greift allerdings auch nur, wenn man gar kein Beruf mehr mindestens drei bzw. sechs Stunden täglich ausüben kann. Man spricht dann entweder von teilweiser oder voller Erwerbsminderung.

Sparpotenzial für Pflasterer / Steinsetzer

Die Risikoeinschätzung eines Berufs nimmt jede Versicherung selbständig vor – hier kann es zu handfesten Unterschieden kommen. Ein Vergleich der Tarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung kann unter Umständen Anbieter aufzeigen, die Pflasterer nicht zu den „ganz teueren Hochrisikoberufen“ zählen und damit bessere Leistungen und Preise bieten.

Berufsunfähigkeitsrelevantes Arbeitsumfeld von Pflasterern / Steinsetzern

Aufgabenbereich: Pflasterer und Steinsetzer stellen Pflasterungen aller Art her. Das kann sowohl für Verkehrsflächen, als auch für Terrassen, Einfahrten und für Wege aller Art erfolgen.

Die Pflasterungen sind aus Beton-, Kunst- oder Natursteinen und müssen je nach Material anders bearbeitet werden. Pflasterer müssen sich gut mit den jeweils verwendeten Materialien auskennen und ebenso umfassende Kenntnisse im Umgang mit den benötigten Handwerkzeugen mitbringen.

Neben der Einrichtung und Absicherung der Baustelle gehören auch die Auswahl, Bereitstellung und der An- und Abtransport von Arbeitsgeräten und Maschinen zu den Aufgaben eines Steinsetzers. Unterbauarbeiten, wie der Einbau einer Frostschutzschicht gehören wie das eigentliche Setzen und Verlegen der Steine zur Arbeit von Pflasterern. Platten und Steine müssen dabei immer passgenau zugeschnitten werden.

Zur Übertragung von Mustern werden Richtschnüre kurz über dem Boden gespannt, die das genaue Verlegen erleichtern. Es werden Bord- und Einfassteine verlegt, Entwässerungsrinnen und Rasengittersteine verlegt. Als Grundlage für die Planung muss der Steinesetzer ein Aufmaß erstellen.  

Arbeitsplatz und Beschäftigungsverhältnis: Pflasterer sind meist angestellt tätig in Pflastererbetrieben, im Landschafts- und Gartenbau sowie in Tief-, Straßenbau- und Wasserbauunternehmen. 

BU-Risiko: Pflasterer und Steinsetzer arbeiten einen großen Teil des Tages auf den Knien, gebückt oder in der Hocke, was häufig zu Knie- und Rückenleiden führt. Außerdem müssen Pflasterer häufig schwer Heben und Tragen und sind auf den Baustellen Lärm und Witterungsbedingungen ausgesetzt.

Es liegen Staub und Gase in der Luft, die zu Atemwegserkrankungen führen können. Zudem ist auf der Baustelle das Unfallrisiko immer groß. Durch Rüttelmaschinen ist der Körper eines Steinsetzers zusätzlichen Belastungen durch Erschütterungen und Stöße ausgesetzt.

BU Vergleich für Pflasterer / Steinsetzer

Um Ihnen trotz der hohen Risikogruppe (5 bis 6) die Suche nach einer guten und „günstigen“ Berufsunfähigkeitsversicherung für Pflasterer zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

BU Anbieter-Vergleich Pflasterer / Steinsetzer [kostenfrei]

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BU Infothek Pflasterer und Steinsetzer

Wie hoch ist das BU-Risiko für Pflasterer?

Pflasterer tragen aufgrund ihrer täglichen Arbeit ein sehr hohes BU-Risiko: Schweres Heben und Tragen, Arbeiten in schlechter Körperhaltung und Staubeinwirkung haben eine Einstufung in Risikogruppe 5-6 zur Folge. Damit ist es selbst für junge Pflasterer schwierig, eine bezahlbare Versicherung zu erhalten. Versuchen sollten sie es dennoch! Wenn Sie als Pflasterer keine guten Angebote erhalten, können Sie z.B. auf eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ausweichen.

Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichern Sie allgemein Ihre Erwerbsfähigkeit ab. Anders als in der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie jedoch nur dann eine Rente, wenn Sie fast gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen können. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kostet dafür allerdings auch deutlich weniger.

Was haben meine Hobbys mit der BU zu tun?

Ob Sie eine BU erhalten, hängt maßgeblich von Ihrem ausgeübten Beruf, dem Alter und dem Gesundheitszustand ab. Gefragt wird aber auch nach Ihren Hobbys. Der Grund: Üben Sie ein sehr riskantes Hobby wie z.B. Motorradrennen oder Paragliding aus, steigt die Gefahr, dass Sie durch einen Unfall berufsunfähig werden. Die BU verpflichtet sich aber sowohl bei krankheits- als auch unfallbedingter Berufsunfähigkeit zur Rentenzahlung.