Berufsunfähigkeit Gerüstbauer
Gravierendes BU-Risiko für Gerüstbauer
Ähnlich wie Dachdecker arbeiten Gerüstbauer oft in schwindelerregenden Höhen. Begreiflich, dass hier ein erhöhtes Gesundheitsrisiko vorliegt. Deshalb werden Gerüstbauer in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung auch relativ ungünstig eingestuft: Mit Risikogruppe 5 haben sie Schwierigkeiten, an eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen.
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BU Risikoeinstufung für Gerüstbauer
Gerüstbauer werden von den Versicherungen mehrheitlich in die BU Risikogruppe 5 eingestuft.
BU-Gruppe Gerüstbauer
Durch das große Unfallrisiko und die körperliche Beanspruchung, die der Beruf des Gerüstbauers mit sich bringt, liegt das Risiko einer Berufsunfähigkeit für Gerüstbauer deutlich über dem Durchschnitt.
Daher ist es nicht unbedingt einfach, an eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen. Es gibt jedoch einige Anbieter, die auch für Gerüstbauer Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten.
Hier gilt es, diejenigen Versicherer herauszufiltern, die solche Verträge im Angebot haben, und anschließend gründlich Preise zu vergleichen – denn leider sind Berufsunfähigkeitsversicherungen für Gerüstbauer meist teuer.
Interessierte sollten zudem unbedingt einen Blick auf die Konditionen werfen, zu denen ihnen die BU angeboten wird: Zum Teil beinhalten die Policen nämlich Leistungsausschlüsse oder haben kürzere Laufzeit als bei anderen Berufsgruppen.
BU-relevantes Arbeitsumfeld von Gerüstbauern
Aufgabenbereich: Gerüstbauer sind zur Stelle, wenn Wartungsarbeiten an Gebäuden geplant sind. So stellen sie z.B. Gerüste an Einfamilienhäusern auf, wenn diese renoviert werden sollen. Ebenso bauen sie aber Gerüste um Brücken oder Industriegebäude.
Dabei bewegen sich Gerüstbauer häufig in größeren Höhen. Um die unterschiedlichen Anforderungen erfüllen zu können, müssen sich Angehörige dieses Berufes genauestens mit verschiedenen Gerüstarten auskennen und über die Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen. Kenntnisse über die Art der Lagerung und des Aufbaus der einzelnen Gerüstteile sind ebenso unerlässlich, um die Sicherheit der Handwerker zu garantieren, die auf den Gerüsten arbeiten sollen.
Arbeitsplatz: Gerüstbauer arbeiten normalerweise im Freien, wo sie Gerüste an Gebäuden errichten. Die Art des Gerüstes kann dabei ganz unterschiedlich sein. Mit Fassadengerüsten werden z.B. Einfamilienhäuser für Malerarbeiten eingerüstet. Traggerüste hingegen werden meist im Brückenbau benötigt. Hängegerüste werden nicht vom Boden aus errichtet, sondern von den oberen Etagen der Baustellen aus aufgebaut.
Eines ist den Gerüsten jedoch gemein: Sie befinden sich meist etliche Meter über dem Erdboden und sind Wind und Wetter ausgesetzt. Leider bedingen diese Faktoren auch ein hohes Unfallrisiko für den Gerüstbauer und in der Folge auch ein hohes Berufsunfähigkeits-Risiko.
Beschäftigungsverhältnis: Gerüstbauer arbeiten entweder direkt bei einer Firma für Gerüstbau oder in einem Handwerksbetrieb, der eigene Gerüstbauer beschäftigt. Sie sind dort in der Regel angestellt. Es ist jedoch auch möglich, sich mit einem Meisterbrief im Gerüstbau selbständig zu machen.
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Gerüstbauer
Um Ihnen die Suche nach einer guten und angesichts der hohen Risikogruppe „günstigen“ Berufsunfähigkeitsversicherung für Gerüstbauer zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
BU Vergleich für Gerüstbauer [kostenfrei]
BU Infothek Gerüstbauer
Als Gerüstbauer tragen Sie ein hohes BU-Risiko: Versicherer bewerten Ihren Beruf meist als Hochrisikoberuf und stufen ihn in Risikoklasse 5 ein. Damit müssen Sie tendenziell mit hohen Versicherungsbeiträgen rechnen. Versichern sollten Sie sich trotzdem, denn im Falle einer Berufsunfähigkeit ist die BU-Rente oft das einzige, was vor dem sozialen Absturz bewahrt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente aus, wenn Sie Ihrem bisher ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr nachgehen können. Eine Unfallversicherung dagegen leistet meist eine Einmalzahlung, wenn Sie nach einem Unfall dauerhafte Schäden zurückbehalten. Die BU zahlt auch bei Berufsunfähigkeit durch Krankheiten, während die Unfallversicherung nur gegen Unfälle absichert.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet normalerweise nicht, wenn Sie Ihren Beruf immer noch zu mehr als 50 Prozent ausüben können. Außerdem zahlt sie nicht, wenn die Berufsunfähigkeit durch Vorsatz des Versicherten eintritt. Auch wenn eine Straftat (z.B. Trunkenheit am Steuer) des Versicherten Ursache für die Berufsunfähigkeit war, gibt es keine BU-Rente. Berufsunfähigkeit durch grobe Fahrlässigkeit ist bei einigen Versicherern eingeschlossen, bei anderen nicht.