Tipps zur Hundehaftpflichtversicherung
Deckungssumme, Meldefrist und Spartipp
Eine private Hundehaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für Hundehalter und somit ein Muss für eingefleischte Liebhaber der bellenden Spezies. Nachfolgend haben wir für Sie einige Tipps rund ums Thema Hundehaftpflichtversicherung zusammengestellt.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Der Hund ist der beste Freund des Menschen – aber nicht zwangsläufig auch der beste Freund Ihres Geldbeutels. Tut Ihr treuer Freund seinen Unmut gegen den Getränkehändler mit einem Biss kund, welcher zu bleibenden Gesundheitsschäden führt, können Schäden in Millionenhöhe auf Sie zukommen, da Sie als Tierhalter unbegrenzt für die Schandtaten Ihres Lieblings haften müssen.
Aus diesem Grund sollten Sie auf Nummer sicher gehen und eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro versichern. Geizen Sie beim Deckungsbetrag, kann Sie dies im Schadensfall teuer zu stehen kommen, da Sie dann für die Differenz zwischen Deckungssumme und Ersatzforderung aufkommen müssen.
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
Ab dem Moment, in dem Sie einen Hund erwerben oder übernehmen, haften sie in vollem Umfang für Ihr Tier. Büchst Ihr neuer Kompagnon auf dem Rückweg vom Tierheim aus und zerbeißt die teure Anzughose eines Passanten, müssen Sie die eigene Brieftasche zücken, wenn Sie zuvor noch keine Hundehaftpflicht abgeschlossen haben. Sorgen Sie daher dafür, dass der Versicherungsschutz bereits an dem Tag gilt, an dem Sie Ihren vierbeinigen Partner willkommen heißen.
Police für mehrere Hunde
Eine Hundehaftpflicht erstreckt sich nicht automatisch auf alle Hunde, die Sie besitzen. Schaffen Sie sich weitere Hunde an, müssen Sie auch für deren Versicherungsschutz sorgen. Grundsätzlich gilt, dass alle Hunde namentlich in der Versicherungspolice aufgeführt sein müssen. Veranstaltet ausgerechnet derjenige Ihrer Lieblinge, den Sie anzumelden vergaßen, eine verbissene Jagd auf den Briefträger, bleibt bei Ersatzforderungen der schwarze Peter bei Ihnen.
„Mengenrabatt“: Wenn Sie Besitzer mehrerer Hunde sind, sollten Sie diese bei demselben Versicherungs- unternehmen anmelden, denn viele Versicherungsfirmen bieten ab dem zweiten Hund, der „Kunde“ ihres Unternehmens wird, einen Rabatt. Bringen Sie daher vor Abschluss eines Vertrages in Erfahrung, welche Anbieter einen solchen Preisnachlass gewähren.
Meldefrist: Bis wann muss ich einen Schaden melden?
Eine Hundehaftpflichtversicherung kommt nicht unendlich lange für Schadensersatzforderungen auf. Die meisten Firmen verlangen, dass Sie einen Vorfall innerhalb einer Woche melden – halten Sie sich nicht an diese Frist, erlischt Ihr Leistungsanspruch. Kontaktieren Sie im Schadensfall daher Ihren Versicherer möglichst zeitnah!
Tipps zur Kündigung der Hundehaftpflicht
Kündigungsfrist: Im Standardfall kann man eine Hundehaftpflicht jährlich kündigen. Die Kündigung muss jedoch mindestens drei Monate vor Ablauf der Jahresfrist dem Versicherer schriftlich mitgeteilt werden. Versäumen Sie dies, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Neben dieser Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung ergibt sich in Ausnahmefällen die Option zur außerordentlichen Kündigung. Außerordentlich kündigen kann ein Versicherter, wenn sich die Prämie der Haftpflichtversicherung ohne Anpassung des Leistungsniveaus über eine erlaubte Grenze (5%) hinaus erhöht.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht außerdem im Schadensfall: Tritt ein Leistungsfall ein, kann der Versicherte innerhalb von vier Wochen nach Leistung oder Zahlungsablehnung kündigen. Verkauft der Besitzer seinen Hund oder stirbt sein treuer Gefährte, kann der Versicherte seinen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Allerdings muss die Versicherung schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt werden. Manche Versicherungsunternehmen setzen das Kündigungsdatum mit dem Verkaufs- oder Todesdatum des Hundes gleich. Andere interpretieren das Datum, in dem sie über den Verkauf oder den Tod des Tieres informiert werden, als Kündigungsdatum.
Halten Sie bei allen Kündigungsformen die vorgegebenen Fristen ein! Um sich selbst abzusichern, sollten Sie Ihre schriftliche Kündigung zudem als Einschreiben versenden!
Kampfhunde
Kein Versicherungsschutz: Hunde, die nach dem Gesetz als besonders gefährlich eingestuft werden (sogenannte Kampfhunde), sind in einer Standard-Hundehaftpflicht-Versicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, da sie ein erhöhtes Risiko darstellen.
Weil der Versicherungsschutz für seinen Hund nicht greift, muss ein Kampfhundbesitzer, der nur eine gewöhnliche Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, im Schadensfall selbst für die Ersatzforderungen aufkommen.
Manche Versicherungsunternehmen bieten spezielle Versicherungen für Kampfhunde an. Bei anderen kann man seine Hundehaftpflichtversicherung gegen einen Aufpreis zu einer Spezialversicherung aufstocken.
Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass die Hundehaftpflicht, die Sie abgeschlossen haben oder abschließen möchten, auch für Kampfhunde Gültigkeit besitzt. Anderenfalls stehen Sie sonst im Schadensfall trotz Ihrer Hundehaftpflicht-Police im Regen!
Blindenhunde
Zuschuss von der Krankenkasse: Grundsätzlich ist ein Blinder nicht dazu verpflichtet, für seinen Hund eine Haftpflicht abzuschließen. Kann nachgewiesen werden, dass ein Führhund einen Schaden verursacht hat, weil er dadurch eine Gefahr von seinem Besitzer abwenden wollte, ist der Hundehalter von seiner Haftungspflicht befreit. Möchte man jedoch für jeden Ernstfall geschützt sein, kommt man nicht umhin, eine Hundehaftpflicht zu beantragen.
Blinde Menschen haben Anspruch auf Unterhaltskosten für Ihren Blindenhund. Dieses sogenannte Futtergeld ist neben der Verpflegung des Hundes auch für eine Hundehaftpflicht gedacht. Scheuen Sie sich daher nicht, es auch für diese Zwecke einzusetzen!
Da Blindenhunde speziell ausgewählt und trainiert sind und eine Hilfe zur Alltagsbewältigung Sehbehinderter darstellen, ist eine Hundehaftpflicht für sie in der Regel günstiger als für Hunde ohne Spezialausbildung. Wählen Sie daher ruhig die höchstmögliche Deckungssumme für Ihren Liebling aus!