Württembergische Zusatzversicherung

Anbieter-Überblick Zusatzversicherungen: Württembergische

Die Zusatzversicherungen der Württembergischen bieten für jeden Bedarf enstprechende Leistungen. Wir haben für Sie die Zusatzversicherungen der Württembergischen genauer unter die Lupe genommen und sagen Ihnen, welche Leistungen Sie von den Zahnzusatzversicherungen und Co. erwarten können.

Krankenzusatzversicherungen Anbieter

Die Württembergische bietet eine große Auswahl verschiedener Zusatzversicherungen für Erwachsene und Kinder an.

Zusatzversicherungen sind mittlerweile fast genauso wichtig wie die Krankenvollversicherung geworden, denn ohne sie sieht man sich häufig sehr hohen Zuzahlungen gegenüber, die aus dem laufenden Einkommen kaum noch zu bewältigen sind.

Wo immer es zu kleineren und größeren Zipperlein kommt, die Kosten dafür werden nur noch zu einem Teil von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Von der notwendigen Sehhilfe über die Krone hin zum Krankenhausaufenthalt: alles muss bezahlt werden und nichts davon ist verzichtbar.

Allein nur beim Zahnersatz kann die selbst zu leistende Zuzahlung schon in die Tausende gehen. Die Zusatzversicherungen der Württembergischen helfen Ihnen dabei, sich nur noch um Ihre Gesundheit Gedanken machen zu müssen und endlich nicht mehr aber darüber, ob Sie sich diese auch leisten können.

Neben verschiedenenen Zahnzusatztarifen bietet die Württembergische auch ambulante Ergänzungstarife, eine stationäre Zusatzabsicherung und vieles mehr. Im Folgenden haben wir für Sie etwas genauer hingeschaut und sagen Ihnen welche Zusatzversicherungen die Württembergische im Einzelnen bietet und welche Leistungen darin enthalten sind. Die bei Abschluss gültigen Versicherungs- und Tarifbedingungen sind dabei entscheidend für den tatsächlichen Leistungsanspruch gegenüber der Württembergischen.

Ambulante Zusatzversicherung der Württembergischen

Die Württembergische bietet neben den Tarifen Ambulant Privatpatient Premium und Premium Plus weitere ambulante Zusatzversicherungen an. Dazu gehören die Tarife NaturMed Plus und Zahn&Brille. Das ermöglicht es den Versicherungsnehmern sich den Versicherungsschutz zusammenzustellen, den sie tatsächlich brauchen.

Wer auf Naturheilverfahren setzt und sich gerne vom Heilpraktiker behandeln lässt, bekommt von der gesetzlichen Krankenkasse hierbei häufig nur eingeschränkte finanzielle Unterstützung. Mit dem Tarif NaturMed Plus von der Württembergischen können Sie bei Vorleistung durch die GKV bis zu 100% des Rechnungsbetrages erstattet bekommen. Leistet die GKV nicht, werden bis zu 80% des Rechnungsbetrages von der Württembergischen ersetzt.

Die Erstattungsbeträge sind gestaffelt. Im ersten Jahr werden maximal 200, im zweiten 300 und ab dem dritten Jahr werden 1000 Euro jährlich maximal erstattet. Neben Kosten für Naturheilverfahren, damit verbundenen Arznei- und Verbandmitteln sowie Heilpraktikerleistungen, enthält der Tarif NaturMed Plus unter anderem auch Erstattungen für Brillen und Kontaktlinsen bis zu 125 Euro für zwei Kalenderjahre.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden bis zu 150 Euro für zwei Kalenderjahre ersetzt und ostheopatische Behandlungen werden bis zu 6 Sitzungen, maximal 60 Euro pro Sitzung, bezuschusst.

Der Tarif Zahn&Brille leistet 20% der Aufwendungen für Zahnersatz, also Prothesen, Brücken, Kronen, Implantate u.ä. sowie die Kosten für Sehhilfen. Für die Kostenerstattung für Sehhilfen gelten dieselben Bestimmungen wie im Tarif NaturMed Plus. Außerdem übernommen werden die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, begrenzt auf 80 Euro pro Kalenderjahr.

Die Tarife Ambulant Privatpatient Premium und Premium Plus bieten die Möglichkeit bei ambulanten Behandlungen wie ein Privatpatient behandelt zu werden. Das bedeutet, dass Sie, unabhängig vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, mit Ihrem Arzt die optimale Behandlung besprechen und diese ohne eigene Zuzahlung bekommen.

Der Tarif Ambulant Premium leistet dabei u.a. für ärztliche Heilbehandlung, Naturheilverfahren, Arznei- und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel, Transportkosten und einiges mehr, wenn Sie an einer schweren Krankheit leiden. Darunter fallen zum Beispiel Krebs, Aids, Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Verbrennungen, Querschnittslähmung und einige mehr.

Mit dem Tarif Premium Plus stehen Ihnen die Leistungen auch ohne Eintritt einer schweren Krankheit zu. In beiden Tarifen sind zudem 80% der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen abgesichert, ganz unabhängig vom Eintritt einer schweren Krankheit.

Vorsorgeversicherung der Württembergischen

Die Vorsorgeversicherung der Württembergischen bietet all denjenigen Schutz, die sich auch über die Leistungen der GKV hinaus Prävention wünschen. Zu 80% erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, beispielsweise Schielvorsorge, Audio-Check und ähnliches.

Zudem geleistet wird für Krebs- und Schwangerschaftsvorsorge, allgemeine Vorsorgeuntersuchungen, zum Beispiel Schlaganfall-, Schilddrüsen-, Osteoporose-Vorsorge und für zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (u.a. Fissurenversiegelung und professionelle Zahnreinigung).

Innerhalb von zwei Versicherungsjahren wird bis zu einem maximalen Rechnungsbetrag von 500 Euro erstattet, maximal werden also 400 Euro von der Württembergischen gezahlt. Bei 100% liegt der Erstattungssatz für Sehhilfen. Hierfür werden maximal 125 Euro in zwei Kalenderjahren übernommen. Bei Kindern entsteht auch vor Ablauf ein erneuter Anspruch, wenn sich die Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien verändert. Ab dem 50. Lebensjahr des Versicherungsnehmers wird der Erstattungsbetrag auf 250 Euro für zwei Kalenderjahre erhöht.

Außerdem in der Vorsorgeversicherung enthalten sind eine Auslandsreisekrankenversicherung für Reisen bis sechs Wochen, eine Entbindungspauschale von 150 Euro und Zahnersatzkosten nach Unfallereignissen.

Stationäre Zusatzversicherung der Württembergischen

Die stationäre Zusatzversicherung der Württembergischen, genannt Krankenhauszusatzversicherung, ist dafür da, dass Sie bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt behandelt werden wie ein Privatpatient. Sie ermöglicht Ihnen die freie Arztwahl, auch Chefarzt-Behandlung. Sie können außerdem wählen, ob Sie eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer wünschen.

Sie können zudem auf Wunsch in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands verlegt werden und für Kinder werden bis zum 15. Lebensjahr die Kosten für Rooming-In, also die zusätzliche Unterbringung eines Elternteils bei stationärer Behandlung übernommen. Außerdem werden Ihnen die Kosten für Komfortleistungen, wie etwa WLAN-, Fernseh- oder Radiogebühren erstattet.

Verzichten Sie auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettimmer wird Ihnen ersatzweise ein Krankentagegeld gezahlt. Ebenfalls übernommen werden die Kosten für ambulante Operationen und nachstationäre Behandlungen sowie die, die bei akuten Erkrankungen im Ausland anfallen. Wer aktuell wenig Geld zur Verfügung hat, kann günstiger einsteigen, indem er (bis zum 50.Lebensjahr möglich) die stationäre Zusatzversicherung der Württembergischen ohne Altersrückstellungen abschließt.

Natürlich wird dann aber der Tarif mit den Jahren immer teurer, sodass ein Wechsel in einen Tarif mit Altersrückstellung, sobald es der Gelbeutel zulässt, dringend anzuraten ist.

Württembergische Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist eine wichtige Einkommensabsicherung für den Fall, dass Sie aufgrund einer Krankheit oder wegen eines Unfalls längere Zeit arbeitsunfähig werden. Bei Arbeitnehmern ist hier zunächst noch sechs Wochen lang der Arbeitgeber in der Pflicht den Lohn weiter zu bezahlen, danach steht ihm nur noch das Krankengeld der Krankenkasse zu. Hier ergibt sich oftmals eine Einkommenslücke von etwa 25%.

Diese kann mit dem Krankentagegeld aufgefüllt werden. Für Selbständige zahlt kein Arbeitgeber weiter, deshalb brauchen sie häufig schon weitaus früher Unterstützung. Die Karenzzeit wird individuell im Versicherungsvertrag festgehalten, darf bei Arbeitnehmern aber nicht unter sechs Wochen liegen, da solange die Lohnfortzahlung greift.

Das Krankentagegeld kann grundsätzlich in gewünschter Höhe festgelegt werden, darf aber zusammen mit Krankengeldern und anderen Lohnersatzleistungen nicht mehr als der durchschnittliche Nettolohn, bzw. das durchschnittliche Nettoeinkommen betragen.

Die Krankenhaustagegeldversicherung der Württembergischen kann zusätzlich zur stationären Zusatzversicherung abgeschlossen werden und gewährt Ihnen im Falle eines Krankenhaus- oder Klinkaufenthalts ein frei zur Verfügung stehendes Tagegeld, das zum Beispiel für die Eigenleistung bei einem Krankenhausaufenthalt genutzt werden kann, oder für zusätzliche Kosten für die Kinder- oder Tierbetreuung, für Fahrt- und Parkkosten der Angehörigen und ähnliches.

Weitere Zusatzversicherungen der Württembergischen

Die Württembergische bietet noch weitere Zusatzversicherungen an. Dazu gehören eine Auslandsreisekrankenversicherung und eine ambulante und stationäre Zusatzabsicherung für Kinder.

In den drei Tarifvarianten KISO (Kinder-Sorglos) Standard, Komfort und Premium können Sie entweder nur stationäre Leistungen, Krankenhaustagegeld und Pflegetagegeld absichern, oder zusätzlich auch eine Zahnzusatzversicherung einschließlich kieferorthopädischer Leistungen, oder all dies und zusätzlich die Versicherung der Kosten ambulanter Behandlung.

Sie entscheiden also, was Sie und Ihr Kind wirklich brauchen.

Zahnzusatzversicherung der Württembergischen

Die Württembergische bietet drei verschiedene Zahnersatz-Tarife an: ZahnKompakt, ZahnKomfort und ZahnPremium. Damit können 50, 70 oder 90% der Kosten für Zahnersatz, worunter u.a. Brücken, Kronen und Prothesen fallen, erstattet werden. Für Implantate und Inlays sowie funktionstherapeutische Leistungen gelten jeweils die selben Höchstbeträge. Regelleistungen und Kompositfüllungen sind in allen drei Tarifen zu 100% inkludiert (nach Abzug des GKV-Zuschusses). Ebenfalls in allen Tarifen enthalten sind 200 Euro für Zahnprophylaxekosten alle zwei Jahre. Mit einem Zusatzbaustein lassen sich Zahnbehandlungen wie Parodontose oder Wurzelbehandlung mitabsichern. In den ersten vier Jahren gibt es gestaffelte Leistungsbegrenzungen. Ab dem 5. Jahr entfallen diese Begrenzungen.