DKV Zusatzversicherung
Anbieter-Überblick Zusatzversicherungen: DKV
Die DKV ist als Gesundheitsversicherer der Ergo auf Krankenversicherungsschutz spezialisiert und damit auch als Ansprechpartner bei der Suche nach passenden Zusatzversicherungen bestens geeignet. Welche Zusatzversicherungen die DKV bietet und welche Leistungen Sie erwarten können, lesen Sie hier.
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Zusatzversicherungen der DKV oder anderer Anbieter, die den Krankenversicherungsschutz ergänzen, sind heute wichtiger denn je, da die medizinische Versorgung immer teurer und die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen imer geringer werden.
Privat vorzusorgen wird in diesem Bereich langsam so unerlässlich wie die private Altersvorsorge. Wir alle leben immer länger und die Medizin macht ständig Fortschritte, was natürlich sehr positiv ist!
Gleichzeitig können die Krankenkenkassen die ständig steigenden Kosten nicht mehr selbst schultern, weshalb zunehmend alles das, was an Leistungen nicht unbedingt erforderlich ist, durch die Kassen nicht mehr bezuschusst wird.
Dazu gehören allerdings auch elementare Leistungen wie die für Zahnersatz und Sehhilfen, ohne die niemand wirklich auskommen kann. Ebenfalls schwierig für viele ist es, wenn im Falle eines Krankenhausaufenthaltes das Zimmer mit allzuvielen Mitpatienten geteilt werden muss, oder man das Gefühl hat nicht die beste ärztliche Behandlung zu bekommen, weil die Chefarztbehandlung zuviel extra kostet.
Da die Gesundheit unser wichtigstes Gut ist, sollte man sich hier frühzeitig für die richtigen Zusatzversicherungen entscheiden, um gar nicht erst in die Verlegenheit zu kommen auf irgendetwas verzichten zu müssen. Die DKV bietet eine breite Palette an Zusatzversicherungen an, mit denen Sie bestens vorsorgen können.
Wir sagen Ihnen im Folgenden, welche Zusatzversicherungen es bei der DKV gibt und was diese für Sie leisten können. Es wird bei der Darstellung der Leistung kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Die Versicherungs- und Tarifbedingungen bei Abschluss sind zudem maßgebend.
Ambulante Zusatzversicherung der DKV
Eine der beliebtesten Zusatzversicherungen überhaupt ist die ambulante Zusatzversicherung, da diese auch dann von Bedeutung ist, wenn man nicht schwer erkrankt ist, sondern für viele Kosten im alltäglichen Leben aufkommt. Wer sich beispielsweise als Brillenträger Unterstützung bei der Finanzierung teurer Sehhilfen wünscht, kann mit der absoluten Basisvariante (Tarif Basis-Sehhilfen) der DKV 80% der Kosten bis zu 200 Euro alle 24 Monate absichern.
Verändert sich die Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien entsteht bereits vorher ein Erstattungsanspruch bei Neukauf einer Sehhilfe. Automatisch enthalten ist außerdem eine Reisekrankenversicherung bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten. Wem das nicht reicht, der kann die Zuzahlungen für Sehhilfen auf 300 Euro und 90% der Gesamtkosten erhöhen und zusätzlich Arzei-, Verband- und Hilfmittel-Zuschüsse beantragen, in dem er den aufgestockten Basistarif (Tarif Basis-Hilfsmittel) wählt.
Dieser enthält ebenfalls die Auslandsreisekrankenversicherung und zahlt zum Beispiel für Hörgeräte einen Zuschuss bis 80 % der Gesamtkosten, maximal 600 Euro. Die DKV bietet neben diesen beiden Basis-Tarifen zwei weitere an, deren Leistungen um ein Vielfaches umfangreicher ausfallen: die Tarife Komfort und Premium.
Kosten für alternative Heilmethoden und Heilmittel, für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen, ja sogar für Lasik-Operationen sind in diesen beiden Tarifen in unterschiedlicher Höhe zusätzlich mitversichert. Was auch immer Sie sich bei einer Zusatzversicherung wünschen, Sie können sich den Schutz bei der DKV ganz nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Die ambulante Zusatzversicherung kann zudem einfach um eine Zusatzvorsorge im Bereich Zahnbehandlung und -ersatz ergänz werden.
Stationäre Zusatzversicherung der DKV
Die stationäre Zusatzversicherung der DKV gibt es in den drei Varianten Basis, Komfort und Premium. Sie können entweder bei einem Krankenhausaufenthalt die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer ohne oder mit Chefarztbehandlung absichern und Sie können eine stationäre Zusatzversicherung nur für den Fall eines unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes abschließen, die Ihnen Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer garantiert.
Wird eine solche Unterbringung nicht genutzt, wird ersatzweise eine Krankenhaustagegeld gezahlt. Der Komforttarif, der nur bei Unfällen greift, gewährt zusätzlich zur Chefarztbehandlung und der Ein- oder Zweibettzimmerunterbringung einen pauschalen Zuschuss von 200 Euro zu ambulanten Operationen.
Im Premium-Tarif sind Arzt- und Krankenhauswahl frei, zudem kann zusätzlich die Top-Experten-Vermittlung gewählt werden. Damit wird Ihnen bei bestimmten schweren Krankheiten innerhalb von wenigen Tagen ein Termin bei einem anerkannten Experten auf diesem Gebiet vermittelt und eine Pauschale von 500 Euro gezahlt, mit der beispielsweise die Anreisekosten gedeckt werden können. Zu allen Tarifen kann zusätzlich ein Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.
Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherung der DKV
Das Krankentagegeld der DKV kann von Arbeitnehmern, Freiberuflern und Selbständigen vereinbart werden und unterliegt je nach Zielgruppe unterschiedlichen Bedingungen. Zudem kann der Versicherungsnehmer wählen, ob er die Krankentagegeldversicherung mit oder ohne Gesundheitsprüfung abschließen will.
Wählt man den Verzicht auf eine Gesundheitprüfung, gibt es eine Befristung des Tagegelds auf 78 Wochen, wenn wegen der gleichen Krankheit eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Zudem beträgt das maximale Tagegeld hier 30 Euro. Für alle Tarif gilt, dass egal wie hoch die Maximalsumme ist, das Tagegeld (ggf. zusammen mit anderen Krankengeldern) nicht mehr als 100% des bisherigen Nettoeinkommens pro Tag betragen darf.
Wer der Gesunheitsprüfung zustimmt, hat keine 78-Wochen-Begrenzung und kann je nach Einkommen ein Tagegeld bis 520 Euro abschließen. Leistungsbeginn ist Tag 43 nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, da bis zu diesem Zeitpunkt bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Selbständige und Freiberufler können bereits ab Tag 4 Leistungen erhalten.
Das Krankenhaustagegeld hingegen, welches sich wunderbar in Kombination mit einer stationären Zusatzversicherung abschließen lässt, ist dazu gedacht, zusätzlich anfallende Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt abzufedern. Neben der täglichen Eigenleistung bei einem Krankenhausaufenthalt sind das zum Beispiel Kosten für Internet- und Fernsehzugang, für Park- und Spritkosten Angehöriger, die zu Besuch kommen, oder Zusatzkosten für eine Haushaltshilfe.
Der Betrag kann individuell festgelegt werden und ist ein Vielfaches von 5 Euro, mindestens 10 Euro kalendertäglich. Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag eines stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus oder einer Klinik gezahlt. Das gilt auch für den Tag der An- und Abreise, Sonn- und Feiertage und bei vollstationär durchgeführten Vorsorgemaßnahmen (für 28 Tage, alle 36 Monate). Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld sind steuerfrei.
Weitere Zusatzversicherungen der DKV
Neben den oben näher vorgestellten Zusatzversicherungen bietet die DKV weitere an. Darunter eine Auslandsreisekrankenversicherung, die Aufenthalte bis zu 8 Wochen auch im außereuropäischen Ausland vollständig absichert. Besteht mit dem Reiseland kein Sozialversicherungsabkommen, zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei anfallenden Behandlungskosten keinen Cent und auch ein Rücktransport nach Deutschland wird zum Problem des Versicherungsnehmers.
Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung der DKV ist man für den Ernstfall abgesichert. Zudem bietet die DKV auch eine Kurversicherung an, die ein Krankentagegeld in gewünschter Höhe bei einem stationären Kuraufenthalt bis zu 28 Tage lang zahlt, und das alle drei Jahre. Wer sich nicht viele Gedanken um die richtigen Zusatzversicherungen machen will und trotzdem in allen Bereichen Absicherungsbedarf sieht, der kann auch auf die Rundum-Zusatzversicherung der DKV setzen. Die deckt sowohl die ambulante, die stationäre und die Zahnzusatzversicherung ab und bietet in allen drei Bereichen umfassenden Versicherungsschutz.
Zahnzusatzversicherung der DKV
Die DKV bietet derzeit drei verschiedene Tarife im Bereich der Zahnzusatzversicherung an: Einen Basis-, einen Komfort- und einen Premiumtarif. Im Basistarif werden die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse zu Zahnersatz und Kronen verdoppelt. Für Implantate und Füllungen oder Schmerztherapie wird in diesem Tarif nichts erstattet.
Im Komforttarif werden 85% der Gesamtkosten (inklusive GKV-Erstattung) für Zahnersatz, Kronen, Implantate und Füllungen von der DKV übernommen, im Premiumtarif sind es 100% für die vorgenannten Kosten. Zudem werden 70% der Kosten für Schmerztherapie, also zum Beispiel Akkupunktur, Vollnarkose oder ähnliches und 100% für Aufbissbehelfe und Schienen, Verblendungen aller Zähne und funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen erstattet.
Die Leistung der DKV reduziert sich hier auf 70%, sofern die gesetzliche Krankenkasse hier keine Ersattung leistet. Zu allen drei Tarifen können sogenannte Plus-Leistungen gebucht werden, das bedeutet, dass Kosten für Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung sowie kieferorthopädische Maßnahmen für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr ebenfalls abgesichert sind.