Vermögensschadenhaftpflicht Energieberater

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Energieberater

Energieberatung wird immer wichtiger. Steigende Strompreise, der Umstieg auf erneuerbare Energien, niemand kommt um das Thema Energieeffizenz herum. Die Versicherer haben reagiert und bieten für die wachsende Zahl der selbständigen Energieberater eine eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Energieberater (VSH Energieberater) an.

Vermögensschadenhaftpflicht Energieberater

Ein Architekt, der im Rahmen seines Auftrages auch eine Energieberatung durchführt, ist über die Architektenversicherung abgesichert. Die Energieberatung gilt hier als Gutachtertätigkeit, die im Versicherungsschutz enthalten ist.

Für einen selbstständigen Energieberater, dessen haupt-berufliche Tätigkeit eben die Energieberatung ist, ist die Architektenversicherung zu teuer und entspricht auch nicht seinen Bedürfnissen.

Die Versicherer haben reagiert und eine Versicherung speziell für Energieberater entwickelt. Sind Sie Energieberater und führt zum Beispiel ein Messfehler von Ihnen dazu, dass ein Haus im Energiepass in eine ungünstigere Effizienzklasse eingestuft wird, so tragen Sie die daraus resultierenden Folgekosten, wie z.B. den Mietausgleich.

Für ein Gebäude mit mehreren Wohnungen kann das schnell teuer werden. Sie haften unbegrenzt, wenn nötig, auch mit Ihrem Privatvermögen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Energieberater sichert Sie im Schadensfall ab. Lesen Sie hier alles, was Sie zu Leistungen,  Preisen und versicherten Risiken wissen müssen und wie Sie den besten Anbieter für sich finden können.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vs. Berufs- und Betriebshaftpflicht

Da aus Berater- und Gutachtertätigkeiten fast ausschließlich Schäden entstehen, die das Vermögen der Kunden betreffen, ist es für Energieberater sinnvoll, eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungen kommen nur für Personen-, Sach- und sogenannte unechte Vermögensschäden auf, also solche, die Folge einer der beiden vorgenannten Schadenarten sind. Reine Vermögensschäden werden hierbei nicht abgedeckt.

Der zusätzliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung kann sinnvoll sein. Denn: Sie werden in den Räumen anderer tätig und können nicht ausschließen, dass Sie dort Sach- oder Personenschäden anrichten. Einige Versicherungsgesellschaften bieten Kombiangebote an, bei denen Vermögensschäden ausdrücklich eingeschlossen werden. Hier lohnt es sich, genau nachzufragen.

Infothek Energieberater-Vermögensschadenhaftpflicht

Welche Vermögensschadenhaftpflichttarife gibt es für Energieberater?

Vor dem Abschluss Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht für Energieberater sollten Sie gründlich Tarife vergleichen. Denn: Die Angebote der Versicherer sind zum Teil völlig unterschiedlich! Mitunter werden je nach Spezialisierung (Privathaushalt vs. Unternehmen) verschiedene Tarife angeboten; andere Versicherer bieten Ihnen eine Versicherungslösung nach dem Baukastenprinzip. Wichtig ist, dass die Versicherung möglichst genau auf Ihre berufliche Tätigkeit zugeschnitten ist.

Wer kann die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Energieberater abschließen?

Um eine Vermögensschadenhaftpflicht für Energieberater abzuschließen, müssen Sie eine entsprechende Qualifikation nachweisen. Dazu zählen die DENA-Zulassung zur Ausstellung von Energiepässen, die BAFA-Zulassung zur Durchführung von Energiesparberatungen und jeder Abschluss, der zur Zulassung durch das BAFA führt.

Welche Haftpflichtschäden sind denkbar?

Als Energieberater können Sie Fehler teuer zu stehen kommen. Wenn Sie einen Kunden hinsichtlich der Installation einer PV-Anlage falsch beraten oder ihm den falschen Energieversorger empfehlen, kann er Sie für die finanzielle Einbuße verantwortlich machen. Auch Berechnungsfehler, die immer vorkommen können, oder das Versäumen von Meldefristen führen dazu, dass Ihr Kunde Geld verliert. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Energieberater ist deshalb essenziell.

Vermögensschadenhaftpflicht für Energieberater: Leistungen

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung klärt für Sie die Haftungsfrage. Unberechtigte Forderungen werden von ihr abgewehrt. Kommt es zur Klage, vertritt die Versicherungsgesellschaft Sie vor Gericht und übernimmt die dabei anfallenden Kosten wie Rechtsanwaltshonorare und Gerichtsgebühren. Rechtmäßige Forderungen werden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme beglichen.

Versichert sind reine Vermögensschäden, die aus der Tätigkeit eines Energieberaters erwachsen. Reine Vermögensschäden sind solche, die nicht aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren. Zu den versicherten Leistungen gehören zum Beispiel Beratungen zu/zum:

  • Wärmedämmung
  • Energieeinspar-Verordnung
  • Lüftungsanlagen
  • Heizkörpern und deren Regelung
  • Förderprogrammen und Fördermitteln
  • Einsatz von erneuerbaren Energien

Weiterhin können folgende Risiken versichert sein:

  • Ausstellen von Energieausweisen
  • Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse
  • Erhebung des energetischen Ist-Zustandes des Gebäudes

Diese Aufzählung ist nur beispielhaft. Im Versicherungsvertrag muss die berufliche Tätigkeit genau beschrieben werden. Die Versicherungsgesellschaften haben i.d.R. bereits einen Tätigkeitskatalog zusammengestellt, den Sie nur noch um zusätzliche Dienstleistungen erweitern müssen. Wichtig ist, dass eine möglichst lange Nachhaftungszeit vereinbart wird.

Nachhaftung heißt, dass wenn ein Fehler, den Sie gemacht haben, erst Jahre später auffällt oder Konsequenzen hat, Sie immer noch Versicherungsschutz haben. Achten Sie auch genau darauf, welche Risiken vom Versicherer explizit ausgeschlossen werden. Zu den ausgeschlossenen Risiken gehören in diesem Bereich meist Architekten- oder Ingenieurtätigkeiten.

Vermögensschadenhaftpflicht Energieberater: Kosten und Versicherungsvergleich

Die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Energieberater sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Nach welchen Faktoren sich die Prämie berechnet, ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Einfluss können der Jahresumsatz, die Anzahl mitzuversichernder Mitarbeiter, die Höhe der Deckungssummen und der vereinbarten Selbstbehalt haben. Natürlich variieren die Kosten und Leistungen auch von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft.

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Vermögensschadenhaftpflicht für Energieberater zu erleichtern, bieten wir Ihnen den nachfolgenden (unverbindlichen) Versicherungsvergleich an.

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