Kunstausstellungsversicherung

Ausstellungsversicherung oder Kunstausstellungsversicherung?

Ob Sie als Unternehmen Ihre Produkte auf Messen und Tagungen ausstellen oder ob ein Museum bzw. Kunstgalerist seine Sammlung ausstellt – immer besteht das Risiko, dass Ausstellungsstücke beschädigt werden oder abhanden kommen. 

Kunstausstellungsversicherung

Oft bringen die Exponate einen weiten Weg bis zum Ausstellungsort hinter sich. Transport und Auf- und Abbau bergen die Gefahr, dass das Ausstellungsgut zu Schaden kommt; von Diebstählen und vorsätzlichen Beschädigungen mal ganz abgesehen. Egal, ob das Ausstellen von Gegenständen Ihr Hauptberuf oder nur Nebenprodukt Ihrer eigentlichen Tätigkeit ist, für Sie geht es um viel Geld.

Wertvolle Kunstgegenstände oder hochwertige technische Geräte können selten einfach aus der Portokasse ersetzt werden. Mit einer Ausstellungsversicherung bzw. Kunstausstellungsversicherung ist neben den Exponaten auch das Ausstellungs-Equipment abgesichert, das heißt z.B. Glasvitrinen, Bild-, Licht- und Tonlagen und Mobiliar. Dabei kommt es auf die Gestaltung der einzelnen Tarife an, welche Gefahren und Güter tatsächlich versichert sind.

Für wertvolle Kunstgegenstände muss in der Regel eine spezifische Kunstausstellungsversicherung abgeschlossen werden. Lesen Sie im Folgenden für wen eine Ausstellungsversicherung sinnvoll ist, welche Gefahren sie abdeckt und wie sich die Kosten für eine Ausstellungsversicherung zusammensetzen.

Wer benötigt eine Kunstausstellungsversicherung?

Eine Ausstellungsversicherung ist für Hersteller, Händler und Handwerker interessant, aber auch für Museen und Galerien. Je nachdem wer eine Ausstellungsversicherung abschließt, müssen die Leistungen dem Bedarf angepasst werden. Dazu bedarf es neben der Wahl des richtigen Versicherers auch einer möglichst genauen Risikoanalyse.

Welche Sachen als versichert gelten, hängt vom Versicherer und der Ausgestaltung des Tarifs ab. Wie bereits oben erwähnt sind Kunstgegenstände häufig nur dann versichert, wenn dies gesondert vereinbart wird.

Versicherte Gefahren sind z.B. Unfall des Transportguts, Brand, Blitzschlag, Sturm, Explosion, Leitungswasserschäden und ähnliches. Ob Diebstahl und Raub der versicherten Güter im Versicherungsschutz enthalten sind, hängt vom Anbieter ab. Häufig wird eine Allgefahren-Deckung angeboten, d.h. grundsätzlich ist alles versichert, was nicht explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen ist.

In der Regel ausgenommen sind Schäden durch Kernenergie, Kriegsereignisse, Verpackungsmängel und Ausstellungen unter freiem Himmel, bei manchen Versicherern auch explizit Diebstahl und Abhandenkommen wertvoller Gegenstände. Durch die Zahlung eines Aufschlags können zumindest einige dieser Gefahren zusätzlich versichert werden. Für Museen und Galeristen ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz auch Leihgaben anderer Galerien und Museen umfasst. Achten Sie hier genau auf die Bestimmungen im Versicherungsvertrag.

Kunstausstellungsversicherung Versicherungssumme

Was kostet eine Kunstausstellungsversicherung? Die zu versichernden Ausstellungsstücke werden, soweit sie nicht von öffentlichen Institutionen oder Museen beziffert werden können, von Kunstexperten in Augenschein genommen und bewertet.

Abgesehen von den verschiedenen Kostenfaktoren, die beim Abschluss einer Kunstausstellungsversicherung einwirken, können die Versicherungsprämien auch von Versicherer zu Versicherer variieren.

Nutzen Sie den unverbindlichen Versicherungsvergleich, um für Ihre Ausstellung den optimalen Versicherungsschutz zu einem guten Versicherungsbeitrag zu sichern. Wichtig: Geben Sie im „Erfassungsformular Gewerbeversicherungen im Vergleich“ bei Versicherungsart bitte „Kunstausstellungsversicherung“ an.

Kunstausstellungsversicherung: Ort und Dauer

Je nachdem worauf der Fokus der Ausstellungsversicherung der einzelnen Anbieter liegt, können auch die Bedingungen zum Ort und der Dauer der Versicherung variieren. Ausstellungsversicherungen, die auch die dauerhafte Ausstellung eines Museums oder einer Galerie absichern, haben sowohl am Betriebsort Gültigkeit, als auch an Ausstellungsorten und in der Regel auch auf den Transportwegen.