Betriebshaftpflichtversicherung Kleingewerbe
Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe-Betriebe
Auch wer nur ein Kleingewerbe betreibt, hat umfangreiche Haftpflichten. Daher sollten Sie unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Kleingewerbe abschließen.
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Benötigen Kleingewerbe-Betriebe eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Als Kleingewerbe wird umgangssprachlich bezeichnet, wer ein Gewerbe betreibt, das wegen geringer Umsatzhöhe beim Finanzamt als Kleinunternehmen geführt wird und damit keine Umsatzsteuer in Ausgangsrechnungen ausweisen muss und von der Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen befreit ist.
Achtung: So klein das Kleingewerbe auch sein mag, es bedeutet aber nicht, dass damit ein kleines Haftungsrisiko einhergeht.
Selbst wenn Sie ein Gewerbe nur nebenbei ausüben, kann es dabei zu Schäden an Personen oder Sachen kommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist auch für das Kleingewerbe eine der elementarsten Versicherungen überhaupt, auf die man keinesfalls verzichten sollte. Bereits kleine Schäden (vor allem Perosnenschäden), können ungeahnt hohe Forderungen begründen.
Als Betriebsinhaber haften Sie auch mit Ihrem Privatvermögen, das heißt neben Ihrer betrieblichen Existenz steht auch die private auf dem Spiel. Lesen Sie im Folgenden alles was Sie zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe wissen müssen.
Was ist ein Kleingewerbe?
Eine Rechtsform mit Namen Kleingewerbe gibt es nicht. Trotzdem hört man diesen Begriff häufig. Ebenso Kleinst- und Nebengewerbe. Als Kleingewerbe wird umgangssprachlich gerne bezeichnet, was von Umsatz und Mitarbeiterzahl her überschaubar bleibt.
Bei verschiedenen Behörden und Institutionen, z.B. beim Finanzamt, dem Arbeitsamt und der Krankenkasse, zeigen die Begriffe spezielle Einschränkungen bei Arbeitszeit oder Umsatzhöhe an. Eine allgemeingültige Regelung gibt es hier nicht.
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe wird grundsätzlich für alle Branchen angeboten. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Rabatts für Kleingewerbe sind bei den Versicherern jedoch nicht einheitlich geregelt. Einige stellen nur auf die Höhe des jährlichen Umsatzes ab, andere orientieren sich an der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt und wieder andere betrachten auch die Anzahl der Mitarbeiter.
Betriebshaftpflichtversicherung Kleingewerbe: Leistungen
Grundsätzlich kann von einer Betriebshaftpflichtversicherung für das Kleingewerbe der selbe Leistungsumfang wie bei einer „normalen“ Betriebshaftpflichtversicherung erwartet werden.
Neben der Abdeckung der allgemeinen Betriebsrisiken, wie etwa der Bauherrenhaftpflicht, Mietsach- und Abwasserschäden und ähnliches, hängt es von der Art Ihres Gewerbes ab, welche Risiken noch versichert sind. Ein Malermeister trägt ein anderes Risiko als ein Werbekaufmann.
Die Betriebshaftpflichtversicherung sollte grundsätzlich alle Schäden abdecken, die Dritten im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeit entstehen können. Der Versicherungsschutz besteht sowohl für Sie als Betriebsinhaber, als auch für Ihre angestellten Mitarbeiter. Versichert sind Personen- und Sachschäden, sowie daraus erwachsende Vermögensschäden, wie etwa Verdienstausfälle und Betriebsunterbrechungen Dritter.
Die Betriebshaftpflichtversicherung für das Kleingewerbe klärt zunächst die Frage der Haftung und schützt Sie vor unberechtigten Forderungen. Im Falle einer Klage vertritt der Versicherer Sie vor Gericht und übernimmt alle anfallenden Kosten, von den Gerichtsgebühren, hin zu den Anwaltshonoraren und Gutachterkosten.
Kann man Sie für einen Schaden haftbar machen, so befriedigt die Versicherung für Sie die Forderung bis zur vereinbarten Deckungshöhe. Im Falle von Personenschäden sind das zum Beispiel Krankenhauskosten, Schmerzensgelder und Verdienstausfälle, bei Sachschäden der Ersatz der beschädigten Sache.
Wie viel kostet eine Kleingewerbe-Betriebshaftpflichtversicherung?
Wie kostenintensiv eine Betriebshaftpflicht für das Kleingewerbe tatsächlich ist, hängt von Ihrem speziellen Betriebsrisiko ab. Das wird zum einen natürlich von der Branche, in der Sie tätig sind, maßgeblich bestimmt, zum anderen spielt auch hier wieder die Umsatzhöhe, sowie die Höhe der gewünschten Deckungssummen eine Rolle.
Auch Deckungserweiterungen beeinflussen die Beiträge. Durch die Vereinbarung von Selbstbehalten können Sie die Beiträge herabsetzen. Sinnvoll ist jedoch nur zu vereinbaren, was Sie im Schadenfall auch problemlos leisten können.
Die Rabatte, die es für Kleingewerbe gibt, variieren von Versicherer zu Versicherer, daher ist es wichtig, dass Sie vor Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe die Tarife miteinander vergleichen.
Was Sie letztlich für Ihren Versicherungsschutz zahlen und welche Leistungen Sie dafür erwarten können, hängt im Wesentlichen aber davon ab, welchen Versicherer Sie wählen.
Betriebshaftpflichtversicherungen für Kleingewerbe im Vergleich
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