Berufshaftpflichtversicherung Datenschutzbeauftragter
Berufshaftpflicht für Datenschutzbeauftragte: Pflicht!
Wer Unternehmen in Datenschutzfragen berät, übernimmt finanziell eine große Verantwortung. Fehlberatungen und Versäumnisse können enorme Schäden verursachen. Eine Berufshaftpflichtversicherung für externe Datenschutzbeauftragte ist daher unerlässlich.
Auf dieser Seite
- Benötigen Datenschutzbeauftragte eine Berufshaftpflicht?
- Infothek Datenschutzbeauftragte-Berufshaftpflicht
- Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung?
- Was kostet die Berufshaftpflichtversicherung für Datenschutzbeauftragte?
- Versicherte Risiken
- Berufshaftpflicht-Vergleich
für Datenschutzbeauftragte
Benötigen Datenschutzbeauftragte eine Berufshaftpflicht?
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist besonders für selbständige, d.h. externe Datenschutzbeauftragte wichtig.
Interne Datenschutzbeauftragte sind Angestellte des Unternehmens, die vom Geschäftsführer mit der Aufgabe des Datenschutzes betraut werden. Für sie gilt als Angestellte die beschränkte Arbeitnehmerhaftung, das bedeuetet: nur wenn der interne Datenschutzbeauftragte grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich handelt, muss er in vollem Umfang für den Schaden haften.
Externe Datenschutzbeauftragte hingegen, die vom Unternehmen beauftragt werden und in keinem Arbeitsverhältnis dazu stehen, haften vollumfänglich.
Auch für Schäden, die durch leicht fahrlässiges Handeln oder Unterlassen entstehen. Je nachdem wie groß der Schaden ist, der dem Unternehmen entsteht, kann ein einziger Schadensfall die berufliche Existenz des Datenschutzbeauftragten ins Wanken bringen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher für Datenschutzbeauftragte sehr wichtig und oftmals auch die Voraussetzung für die Vergabe von Aufträgen, da sich die Unternehmen, die gegenüber dem Geschädigten als Haftungsgegner auftreten, dahingehend absichern müssen, dass der Datenschutzbeauftragte im Schadensfall auch für seine Fehler gerade stehen kann.
Lesen Sie hier, was die Berufshaftpflichtversicherung für Datenschutzbeauftragte leistet, welche Risiken versichert sind und was sie kostet.
Infothek Datenschutzbeauftragte-Berufshaftpflicht
Als selbständiger Datenschutzbeauftragter tragen Sie besondere Verantwortung! Ein Beratungsfehler, der ein Datenleck zur Folge hat, kann sehr hohe Kosten verursachen. Ebenso sieht es bei Schulungsfehlern aus. Selbst bei leichter Fahrlässigkeit sind Sie schon zur Haftung verpflichtet. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Datenschutzbeauftragte gleicht den Schaden aus und bewahrt Sie so vor dem finanziellen Ruin.
In der klassischen Berufshaftpflichtversicherung für Datenschutzbeauftragte ist kein Schutz vor Personen- und Sachschäden enthalten. Sie können ihn jedoch erwerben, indem Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung für Datenschutzbeauftragte abschließen. Die Gefahr, einen solchen Schaden zu verursachen, ist bei Datenschutzbeauftragten eher gering, aber dennoch möglich. Wenn Sie über eigene Büroräume verfügen oder Auftraggeber Ihnen teure Geräte zur Verfügung stellen, kann der Schutz sinnvoll sein.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Datenschutzbeauftragte ist absolut notwendig, wenn Sie Ihre Leistungen extern anbieten. Seit Einführung der DSGVO haben sich die Haftungsrisiken vervielfacht; von externen Beratern verlangt der Auftraggeber normalerweise die Übernahme der Haftung. Das Risiko wird damit voll auf Sie übertragen!
Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Datenschutzbeauftragte?
Die Berufshaftpflichtversicherung für Datenschutzbeauftragte ist im Kern eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, da mit der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten finanzielle Schäden am Vermögen anderer einhergehen. Sach- und Personenschäden können aber im Wege des Einschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mitabgesichert werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Datenschutzbeauftragte prüft zunächst immer, ob die gegen den Datenschutzbeauftragten geltend gemachten Forderungen rechtmäßig sind. Ist dies nicht der Fall, werden die Forderungen abgewehrt. Dabei besteht auch passiver Rechtsschutz. Das bedeutet, dass falls der Fall vor Gericht geht, Anwaltshonorare, Gerichtsgebühren und andere Kosten durch die Berufshaftpflicht abgedeckt sind.
Sind die Forderungen dagegen berechtigt, weil Sie als Datenschutzbeauftragter einen Fehler gemacht haben, dann befriedigt die Berufshaftpflichtversicherung diesen Schaden. Je nach Anbieter können in der Berufshaftpflichtversicherung für Datenschutzbeauftragte auch gewisse Eigenschäden, dazu gehören beispielsweise Reputationsschäden und Schäden wegen des Verlusts von Dokumenten, mitversichert sein oder auf Wunsch eingeschlossen werden.
Was kostet die Berufshaftpflichtversicherung für externe Datenschutzbeauftragte?
Die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung für Datenschutzbeauftrgate sind maßgeblich davon abhängig, wie groß bzw. umsatzstark die Unternehmen sind, die der Datenschutzbeauftrage berät, wie viele Unternehmen er jährlich berät und wie hoch die vereinbarte Deckungssumme sein soll. Eine Deckungssumme von 100.000 Euro kann schon für unter 100 Euro jährlich versichert werden. Bei einer gewünschten Deckungssumme von einer Millionen Euro beträgt die Prämie dagegen ein Vielfaches.
Allerdings sollten Sie die Deckungssumme nie der Prämie wegen zu niedrig wählen. Im Schadensfall ist eine Unterversicherung das letzte, was sie brauchen können. Vereinbarte Selbstbehalte verringern die Kosten einer Berufshaftpflicht für Datenschutzbeauftragte.
Zwischen den Tarifen gibt es hohe Preisunterschiede, aber auch die Leistungen variieren von Tarif zu Tarif. Nur Sie können bestimmen, auf welche Leistungen Sie Wert legen und worauf Sie auch verzichten können. Ein Anbietervergleich gibt Ihnen dabei einen guten Überblick darüber, was die Berufshaftpflichtversicherungen für Sie als Datenschutzbeauftragten leisten und kosten.
Versicherte Risiken
Die versicherten Risken der Berufshaftpflichtversicherung für Datenschutzbeauftragte ergeben sich aus deren Aufgaben. Datenschutzbeauftragte beraten die Geschäftsführung von Unternehmen in Datenschutzfragen.
Die Tätigkeit erstreckt sich damit auf alle technischen und auf die organisatorischen Maßnahmen, die zu ergreifen sind, damit das Unternehmen den Datenschutz gewährleisten kann. Datenschutzbeauftragte überwachen Datenverarbeitungsprogramme und manuelle Dateneingaben und schulen das Personal, das für die Datenverarbeitung zuständig ist. Sie wirken bei der gesetzlichen Dokumentationspflicht mit, denn Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie die Datenschutzgrundverordnung einhalten.
Wird die Datenverarbeitung an externe Anbieter ausgelagert, unterstützt der Datenschutzbeauftragte das Unternehmen dabei, Verträge datenschutzgerecht zu gestalten. Der Datenschutzbeauftragte hilft dem Unternehmen auch dabei, Verträge und Formulare datenschutzgerecht zu gestalten.
Überdies prüft er die allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Erfordenisse zum Jugendschutz. Datenschutzbeauftragte führen regelmäßig Audits, also unangekündigte Überprüfungen, durch. Der Datenschutzbeauftragte legt außerdem ein öffentliches Verfahrensverzeichnis an und pflegt dieses und ist für die Bearbeitung von Auskunftsersuchen betroffener Personen zuständig.
Berufshaftpflichtversicherungen für externe Datenschutzbeauftragte im Vergleich
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