Parkhaus Betriebshaftpflicht
Betriebshaftpflichtversicherung Parkhaus / Parkplatz
Gerade in Parkhäusern oder auf Parkplätzen kann viel schiefgehen. Wird der Parkhausbetreiber mit einer Schadenersatzforerung konfrontiert, hilft nur eine geeignete Betriebshaftpflichtversicherung für Parkhäuser.
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Betriebe benötigen eine Betriebshaftpflichtversicherung, die sie schützt, wenn Dritte Schadenersatzforderungen erheben. Auch ein Parkhaus ist ein Betrieb, der eine solche Versicherung braucht: Wenn etwa Räumpflichten vernachlässigt werden und es dadurch zu einem Personen- oder Sachschaden auf dem Parkhausgelände kommt, können hohe Forderungen zustande kommen.
Das gilt insbesondere, wenn teure Fahrzeuge involviert oder schwerwiegende Gesundheitsschäden entstanden sind. Betriebsinhaber sind allerdings nicht nur für Schäden verantwortlich, die die Folge von Vernachlässigung sind, sondern auch für Schäden, die sie selbst oder ihre Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Parkhäuser bietet nach einer Prüfung der Schuldfrage die Begleichung von Schäden Dritter, die vom Betrieb verschuldet wurden.
Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung für Parkhäuser
Entschädigt wird dabei maximal bis zur Höhe der Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sowie für sogenannte „unechte Vermögensschäden“. Das sind Vermögensschäden, die infolge eines Personen- oder Sachschadens auftreten: Kann etwa ein Selbständiger aufgrund einer Verletzung nicht arbeiten, entsteht ihm unter Umständen ein unechter Vermögensschaden, den er einfordern kann.
Falls der Betreiber eines Parkhauses zu Unrecht beschuldigt wird, für einen Schaden verantwortlich zu sein, wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung die Schadenersatzforderung ab – notfalls sogar vor Gericht. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Parkhäuser fungiert daher auch als passive Rechtsschutzversicherung.
Wie viel kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für ein Parkhaus?
Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung für Parkhäuser können variieren. Entscheidend ist hier z.B. die Höhe der gewählten Deckungssumme. Außerdem nimmt der versicherer in der Regel eine individuelle Risikoeinschätzung des Betriebes vor.
Weiterhin können die Anzahl der zu versichernden Mitarbeiter, die Betriebsgröße, etwaige Selbstbehalte und die Wahl des Versicherers Einfluss darauf haben, was eine Betriebshaftpflichtversicherung für Parkhäuser kostet: Selbstbehalte dienen in diesem Rahmen dazu, Kosten zu senken, müssen im Schadensfall jedoch auch selbst bezahlt werden und sollten daher nicht zu hoch gewählt werden.
Kosten senken kann man prinzipiell auch durch den richtigen Versicherer: Selbst bei gleichem Angebot können die Preise bei unterschiedlichen Versicherungen auseinandergehen. Ein Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherer ist deshalb ratsam.
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