Betriebshaftpflichtversicherung Klettergarten
Betriebshaftpflichtversicherung Klettergarten / Kletterhalle
Die Zahl der Hochseilgärten und Kletterhallen in Deutschland steigt. Wer als Betreiber auf der sicheren Seite sein will, der muss eine Betriebshaftpflichtversicherung für Klettergärten und Kletterhallen abschließen.
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Unerlässlich: Eine Klettergarten-Betriebshaftpflichtversicherung
Auch wenn das Risiko, das in der Sportart des Kletterns selbst liegt, nicht dem Betreiber einer Kletterhalle oder eines Hochseilgartens angelastet werden kann, so treffen ihn doch besondere Aufsichts- und Sorgfaltspflichten. Das Problem: Kommt es beim Klettern in einem Kletterpark zu einer Verletzung, so kann dies lebenslange Folgen haben.
Verletzt sich ein Kletterer und kann Ihnen als Betreiber der Kletterhalle oder des Hochseilgartens fehlende Sorgfalt nachgewiesen werden, so müssen Sie für den eingetretenen Schaden haften.
Bei einem Personenschaden kann das neben Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeldern auch heißen, dass Sie zu einer lebenslangen Rentenzahlung verpflichtet sind, sofern ein nachhaltiger Schaden eingetreten ist.
Die Kosten summieren sich dann in die Millionenhöhe. Bevor Sie also einen Klettergarten oder eine Kletterhalle eröffnen können, müssen Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihre Haftungsrisiken minimieren können. Lesen Sie daher im Folgenden alles Wichtige zur Betriebshaftpflichtversicherung für Klettergärten und Kletterhallen.
Betriebshaftpflichtversicherung Klettergarten / Kletterhalle: Leistungen
War früher das Angebot von Hochseilgärten meist an Gruppen gerichtet, die damit Teamfähigkeit und Kommunikationstalent beweisen und trainieren konnten, geht der Trend immer mehr hin zu touristischen Hochseilgärten, die ohne Anmeldung, jederzeit und für jedermann offen stehen und die sowohl allein, als auch in Gruppen besucht werden können.
Die Freude an der Herausforderung ist mittlerweile bei einem breiten Publikum angekommen. Wem es nicht reicht ab und zu einen Hochseilgarten zu besuchen, der wird sich wahrscheinlich zum Besuch von Kletterhallen entschließen. Hier kann man seine individuellen Fähigkeiten an der Wand trainieren. Ganz ungefährlich ist weder das eine, noch das andere.
Eine Betriebshaftpflicht ist daher für den Betreiber einer Kletterhalle oder eines Klettergartens elementar wichtig. Sie prüft im Schadensfall, ob der Betreiber für den Schaden aufkommen muss, den ein Dritter im Falle eines Unfalls oder einer Sachbeschädigung geltend macht. Sind Sie als Betreiber nicht haftpflichtig, dann wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung für Sie die ungerechtfertigten Ansprüche ab.
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, dann werden auch diese Kosten vom Versicherer übernommen (passiver Rechtsschutz). Kann Ihnen eine Verletzung Ihrer Sorgfalts-, Verkehrssicherungs- oder Aufsichtspflichten vorgeworfen werden, dann übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung für Sie die anfallenden Kosten für Personen- und Sachschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen.
Welche Risiken sind versichert?
Welche Risiken eine Betriebshaftpflichtversicherung für Kletterlgärten und Kletterhallen absichern muss, kommt ganz auf den Betrieb im Einzelnen an. Für Kletterwälder, die in die Natur eingefügt wurden, bestehen andere Risiken und Verkehrssicherungspflichten, als in Kletterhallen, die eigens zu diesem Zweck errichtet wurden.
In allen Fällen muss der Betreiber sicherstellen, dass für den Benutzer kein Risiko durch nicht gewartete Geräte oder nicht kontrollierte Baumbestände besteht. Inventar, wie Seile, Klettergriffe und Karabiner, ist regelmäßig zu kontrollieren und ggf. auszutauschen. Auch werden dem Betreiber gewisse Aufsichtspflichten auferlegt. Dies erstreckt sich in Kletterhallen i.d.R. nicht auf den Vorgang des Kletterns oder Sicherns an sich, sondern darauf, dass zum Beispiel Nutzungsregeln festgelegt werden und so Gefahrenquellen durch verstärkte Hinweise bereits im Vorfeld ausgeschaltet werden.
So sollten Sie als Hallenbetreiber etwa dafür sorgen, dass keine Hunde in der Halle sind, diese könnten einen Sichernden erschrecken und damit einen Unfall provozieren. Auch sollten Sie mit dafür Sorge tragen, dass im Boulderraum Kinder keinen Zutritt haben. Die Gefahr, dass ein Kind verletzt wird, weil jemand beim Bouldern stürzt, ist sehr hoch.
Inwieweit Sie in Haftung genommen werden und wann nur den Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden kann, ist vermutlich eine Einzelfallentscheidung. Wichtig ist, dass Sie für einen solchen Fall finanziell abgesichert sind. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Kletterhallen und Hochseilgärten sollte neben den spezifischen Risiken, die mit dem Betreiben solcher Anlagen einher gehen, auch den Betrieb einer angeschlossenen Restauration oder eines Verkaufsstands einschließen, insofern das für Ihren Betrieb von Bedeutung ist und auch das Veranstalten von Events oder Seminaren einschließen.
Kosten einer Betriebhaftpflicht für einen Klettergarten bzw. eine Kletterhalle
Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung berechnen sich immer nach dem Risiko des zu versichernden Betriebs. Der Umsatz und damit auch die Besucherzahl sind natürlich bei der Risikoeinschätzung von Kletterparks, Hochseilgärten und Kletterhallen von größter Bedeutung.
Ebenso spielt aber auch die Zahl der mitzuversichernden Mitarbeiter eine Rolle und wie hoch die Deckungssummen sind, die Sie mit dem Versicherer vereinbaren. Durch jährliche Zahlweise und das Vereinbaren eines Selbstbehalts können Sie die Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung zu Ihren Gunsten beeinflussen. Achten Sie jedoch darauf, dass der Selbstbehalt immer in Ihren tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten liegt.
Betriebshaftpflichtversicherungen für Klettergärten und Kletterhallen im Vergleich
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