Betriebshaftpflichtversicherung Diskothek
Disko-Betriebshaftpflichtversicherung: Überblick und Vergleich
Wer eine Diskothek besucht, will Spaß haben und keinen Unfall erleiden. Leider ereignen sich aber gerade in Diskotheken immer wieder Unfälle, die auf Versäumnisse des Betreibers oder des Personals zurückgehen. Wenn der Betreiber haftbar gemacht wird, kann das böse Folgen fürs Geschäft haben – es sei denn, die Diskothek ist mit einer Betriebshaftpflichtversicherung für Diskotheken versichert.
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Diskothek: Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist Pflicht!
Geschäftsinhaber können persönlich für Schäden haftbar gemacht werden, die Kunden in ihren Räumen erleiden. Fordern die Kunden Schadenersatz, müssen sie unter Umständen gar mit ihrem Privatvermögen haften. Dieses Risiko ist allerdings versicherbar – mittels einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Durch die Betriebshafthaftpflicht werden Personen- und Sachschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme vom Versicherer übernommen. Es ist keine Frage, dass Diskotheken – wie jeder andere Betrieb auch – eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigen.
Im Gegensatz zu den meisten Betrieben unterliegen Diskotheken allerdings einem besonderen Risiko. In Diskotheken, wo nicht nur größere Menschenansammlungen zu finden sind, sondern zudem Alkohol konsumiert und ausgelassen getanzt wird, treffen gleich mehrere Haftungsrisiken aufeinander.
Da die Haftungswahrscheinlichkeit hier ungleich höher ist als in einem gewöhnlichen Betrieb, sollte eine eigens zugeschnittene Betriebshaftpflichtversicherung für Diskotheken abgeschlossen werden.
Betriebshaftpflichtversicherung für Diskotheken: Kosten und Leistungen
Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung für Diskotheken können unterschiedlich ausfallen: So spielt die Höhe der gewünschten Deckungssumme natürlich eine Rolle. Auch die Anzahl der im Betrieb tätigen Mitarbeiter und der Umsatz sind für die Ermittlung der Kosten wesentliche Faktoren.
Die Prämie wird gegebenenfalls durch eine Selbstbeteiligung geschmälert. Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung für Diskotheken abschließen möchte, sollte die Anbieter vergleichen und sich zunächst mehrere Angebote unterbreiten lassen und dann sorgfältig daraus auswählen.
Leistungen: Grundsätzlich haftet die Betriebshaftpflichtversicherung für Diskotheken für Personen- und Sachschäden, die der Betreiber selbst verschuldet hat; zudem für Schäden, die durch die Schuld des Personals entstanden sind.
Mitversichert sind außerdem Schäden, die durch fehlerhaftes Arbeiten oder aufgrund mangelhafter Waren verursacht worden sind. In den Versicherungsschutz können weitere Leistungen integriert sein: So ist der Versicherungsnehmer je nach Vertrag beispielsweise gegen den Verlust von Schlüsseln oder Codekarten geschützt.
Weitere Versicherungen für Diskotheken
Die Betriebshaftpflicht für Diskotheken ist nicht die einzige Versicherung, die ein Diskothekenbetreiber benötigt: Neben der Haftpflichtversicherung kann sich beispielsweise eine Inventarversicherung für Diskotheken als nützlich erweisen.
Mit der Inventar- oder auch Inhaltsversicherung werden sowohl die Einrichtung der Diskothek als auch Waren und Vorräte versichert. Dies ist insofern besonders wichtig, als Diskotheken oftmals über kostbare Anlagen und Maschinen verfügen. Mit Abschluss der Versicherung werden diese gegen Elementarschäden sowie gegen Einbruchdiebstahl und Vandalismus infolge eines Einbruchs geschützt.
Eine weitere sinnvolle Versicherung, die Diskothekenbetreiber abschließen können, ist die Rechtsschutzversicherung, mit deren Hilfe sich eigene Rechtsansprüche geltend machen lassen.
Dabei sind nicht nur die Mitarbeiter in Ausübung ihrer Tätigkeit mitversichert, sondern zugleich Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers.
Diskobesitzer sollten sich außerdem mit einer sogenannten AGG-Versicherung ausrüsten: Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt der Staat vor, dass niemand aufgrund seiner Rasse, ethnischen Zugehörigkeit, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Identität, seiner Religion oder aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden darf. In der Praxis des Diskothekenbetriebs bedeutet das, dass der Betreiber wegen Diskriminierung haftbar gemacht werden kann, wenn ein Türsteher einen Gast mit einem solchen Merkmal abweist. Die Beweislast liegt dabei beim Inhaber.
Einige Anbieter von Versicherungsprodukten haben bereits Kombiprodukte im Bereich der Diskothekenversicherungen im Portfolio: So lassen sich etwa Haftpflichtversicherung und Inventarversicherung in einem abschließen. Auch hier sollte jedoch gründlich geprüft werden, welche Leistungen und Kosten im Einzelnen mit dem Angebot verbunden sind.
Betriebshaftpflichtversicherungen für Diskotheken im Vergleich
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