Betriebshaftpflicht Pferdepension
Betriebshaftpflichtversicherung Pferdepension
Auch Pferdepensionen benötigen eine Betriebshaftpflichtversicherung. Welche Leistungen die Pferdepensions-Betriebshaftpflicht abdeckt und welche Leistungen zusätzlich wichtig sind, erfahren Sie hier.
Auf dieser Seite
- Was leistet die Betriebshaftpflichtversicherung für eine Pferdepension?
- Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung für Pferdepensionen
- Infothek Pferdepension-Betriebshaftpflichtversicherung
- Tierhalterhaftpflicht: Schäden durch Pferde
- Obhutversicherung: Schäden an Pferden
- Betriebshaftpflicht-Vergleich
für Pferdepensionen
Was leistet die Betriebshaftpflichtversicherung für eine Pferdepension?
Pferdepensionen nehmen Pferde zu verschiedenen Zwecken auf: Mal sucht ein Reiter dauerhaft eine Unterbringungsmöglichkeit für sein Tier, mal wird ein Pferd zur Genesung in die Pension gebracht.
Die Betreiber der Pensionen kümmern sich mit unterschiedlicher Intensität um die ihnen anvertrauten Pferde, so dass teils nur ein Unterstand, teils auch weitere Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden.
Sobald die Pferde gewerblich aufgenommen werden, sollte jedoch eine Betriebshaftpflichtversicherung für Pferdepensionen bzw. Pferdebetriebe abgeschlossen werden.
Was leistet die Betriebshaftpflichtversicherung für eine Pferdepension? Die Betriebshaftpflicht für Pferdepensionen garantiert, dass Schäden, die Dritten durch den Betrieb zugefügt werden, gedeckt werden können. Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt im Regelfall die Klärung der Haftungsfrage, wehrt unrechtmäßige Forderungen notfalls auch vor Gericht ab und steht für rechtmäßig reklamierte Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ein.
Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung für Pferdepensionen
Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung für Pferdepensionen hängen zu einem großen Teil vom Umfang der gewünschten Leistungen ab. Relevant sind auch die Anzahl der mitzuversichernden Mitarbeiter und die vereinbarte Deckungssumme, außerdem die Höhe der Selbstbeteiligung.
Nicht zuletzt liegen die Preise aber auch im Ermessen des jeweiligen Versicherers. Aufgrund der unterschiedlich ausgestalteten Tarife ist ein Vergleich verschiedener Anbieter von Betriebshaftpflichtversicherungen für Pferdebetriebe empfehlenswert.
Infothek Pferdepension-Betriebshaftpflichtversicherung
Falls Sie auf Ihrem Pferdehof auch andere Tiere wie z.B. Ziegen oder Rinder halten, sollten Sie auch diese mitversichern: Schließlich können sie ebenso wie Pferde einen Schaden anrichten. In einigen Tarifen ist die Versicherung solcher Weidetiere beitragsfrei möglich, sogar eine gewerbliche Nutzung kann eingeschlossen werden.
Je nach Versicherer können Sie unterschiedliche Summen versichern: Es ist keine Seltenheit, dass der Versicherer pauschal für Personen-, Sach- und (unechte) Vermögensschäden Pauschalsummen von bis zu 15 Mio. Euro anbietet. Für einzelne Versicherungsleistungen können die Summen jedoch stärker begrenzt sein: So werden Obhutsschäden mitunter mit nur wenigen Tausend Euro pro Pferd versichert.
Tierhalterhaftpflicht: Schäden durch Pferde
Solche Schäden können etwa entstehen, wenn ein Kunde der Pferdepension sich auf dem Betriebsgelände verletzt und die Schuld dafür nachweislich beim Betrieb liegt (Beispiel: Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt wurde die Streupflicht vernachlässigt).
In erster Linie werden durch die Betriebshaftpflicht Personen- und Sachschäden gedeckt, außerdem durch eine dieser beiden Schadensarten entstandene Vermögensschäden.
Auch Risiken wie die Bauherrenhaftpflicht oder eine Umweltschädenhaftpflicht werden meist durch die Versicherung abgedeckt. Damit aber auch die Beaufsichtigung der Tiere bzw. Schäden, die durch die in Pension genommenen Pferde geschehen können, in der Betriebshaftpflicht für Pferdepensionen enthalten sind, muss die Haftpflichtversicherung eine Tierhüterhaftpflicht einschließen.
Entkommt ein Pferd aus seiner Box und verursacht beispielsweise einen Autounfall, übernimmt die Versicherungsgesellschaft dann die Schadensbegleichung, sofern das Entlaufen des Tieres auf ein Versäumnis des Tierhüters zurückzuführen ist.
Obhutversicherung: Schäden an Pferden
Erleidet ein Pferd während seiner Unterbringung in der Pferdepension selbst einen Schaden, ist dies wiederum Sache der Obhutversicherung, die ebenfalls in die Betriebshaftpflichtversicherung für Pferdebetriebe integriert werden kann.
Insbesondere bei der Aufnahme von wertvollen Tieren ist der Einschluss einer Obhutversicherung eine überaus sinnvolle Sache. Die Summen, die pro Pferd versicherbar sind, sind hier allerdings üblicherweise vom Versicherer begrenzt. Je nach Versicherer werden unterschiedliche Leistungspakete angeboten, die neben einer Betriebshaftpflichtversicherung für Pferdepensionen bereits Tierhüterhaftpflicht und Obhutversicherung beinhalten. Außerdem können Extras wie die beitragsfreie Mitversicherung von Weidetieren wie Ziegen oder Rindern in der Betriebshaftpflicht für Pferde inbegriffen sein.
Einige Versicherer haben sich auf die Versicherung von Tieren und Tierbetrieben spezialisiert und bieten Versicherungslösungen an, die auf den individuellen Betrieb zugeschnitten sind.
Betriebshaftpflichtversicherungen für Pferdepensionen im Vergleich
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