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Betriebshaftpflichtversicherung Marktstand

Marktstand: Ist eine Betriebshaftpflicht notwendig?

Mit einem Marktstand bringen Sie Ihre Waren direkt zu Ihren Kunden. Doch ist Ihr Stand ausreichend versichert? Wie sinnvoll ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?Letzte Aktualisierung:

Auf einen Blick

Betriebshaftpflichtversicherung Marktstand

  • Eine Marktstand-Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und daraus entstehenden Vermögensschäden.
  • Die Betriebshaftpflicht übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
  • Häufig Voraussetzung für die Teilnahme an Wochenmärkten und Veranstaltungen
  • Empfohlene Deckungssumme für einen Marktstand: 3 bis 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Die Beitragshöhe richtet sich unter anderem nach Umsatz, Mitarbeiterzahl, Deckungssumme und Selbstbehalt. Ein Spätzlestand zahlt zwischen 91 bis 172 EUR pro Jahr. Wie viel die Betriebshaftpflicht in Ihrem konkreten Fall kostet, erfahren Sie im Betriebshaftpflicht-Vergleich für Marktstände.

Marktstand-Betriebshaftpflicht: Keine Pflicht, aber empfehlenswert!

Wer ein Ladengeschäft betreibt, sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Doch wie ist es eigentlich bei einem Marktstand?

Einen Marktstand können Sie wie einen eigenen Betrieb versichern – und sollten dies auch tun. Denn gerade auf Märkten herrscht ein buntes Treiben. Viele Besucher bewegen sich gleichzeitig zwischen den Ständen, sodass es schnell zu Unfällen kommen kann.

Haben Sie beispielsweise vergessen, die Markise über Ihrem Stand richtig zu sichern, kann dies zu Verletzungen bei Ihrer Kundschaft führen. Auch lose Kabel können zu Stolperfallen werden.

Vor allem Personenschäden können hohe Kosten verursachen. Wird Ihr Marktstand bei starkem Wind beschädigt oder umgeweht und dabei ein Fahrzeug in Mitleidenschaft gezogen, können ebenfalls erhebliche Schäden entstehen.

Haftpflichtnachweis oft vorgeschrieben!

Die Betriebshaftpflicht ist zwar keine Pflichtversicherung, aber trotzdem oft vorgeschrieben. Viele Veranstalter von Wochenmärkten, Stadtfesten oder Spezialmärkten sowie zahlreiche Kommunen verlangen einen Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung.

Ohne den entsprechenden Versicherungsnachweis kann die Standgenehmigung verweigert werden. Die Betriebshaftpflicht ist daher nicht nur aus Risikogründen sinnvoll, sondern oft auch faktische Voraussetzung für Ihre Geschäftstätigkeit.

Betriebshaftpflichtversicherungen für Marktstände im Vergleich

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Betriebshaftpflichtversicherung für einen Marktstand zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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Was leistet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Marktstände?

Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • unechten Vermögensschäden

die durch Ihren Betrieb bei Dritten entstanden sind. Platzieren Sie beispielsweise eine Gemüsekiste oder eine handgetöpferte Tonskulptur so, dass ein Kunde dadurch zu Schaden kommt, leistet Ihre Betriebshaftpflichtversicherung Schadenersatz.

Fällt der Kunde anschließend mehrere Wochen aus und entsteht ihm dadurch ein finanzieller Nachteil,, kommt die Versicherung auch für seinen Vermögensschaden auf.

Achtung!

Wird Ihr Verkaufsstand bei Sturm beschädigt oder weggeweht, prüft die Versicherung, ob eine ordnungsgemäße Sicherung vorlag. Liegt höhere Gewalt vor, besteht unter Umständen kein Anspruch gegen Sie.

Versichert sind Sie als Inhaber des Betriebes bzw. des Standes sowie alle Ihre Mitarbeiter.

Da es gerade beim Auf- und Abbau Ihres Verkaufsstandes zu Gedränge kommen kann, ist es sinnvoll, Be- und Entladeschäden mitzuversichern: Damit sind Sie geschützt, falls es durch Ihre Schuld zu Schäden am Fahrzeug eines anderen Standbetreibers kommt. Auch Auf- und Abbauarbeiten sollten ausdrücklich im Versicherungsschutz enthalten sein.

Marktstände gelten versicherungstechnisch häufig als besonderer Risikobereich. Vor Vertragsabschluss empfiehlt sich daher eine individuelle Beratung zu den möglichen Absicherungsoptionen.

Absicherung mit und ohne bestehendes Geschäft

Wenn Sie bereits ein Geschäft haben und der Marktstand nur zusätzliche Verkaufsstelle dient, sollten Sie bei Ihrem Versicherer prüfen lassen, ob der Stand in den bestehenden Vertrag integriert werden kann.

Dabei ist es egal, ob Sie Obst und Gemüse, Grillwürste oder Kunsthandwerk anbieten. Auch bei der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflicht können Sie den Marktstand oft gleich mit absichern.

Gegebenenfalls fällt eine zusätzliche Prämie an. Die Prämie kann wiederum beschränkt werden, sofern Sie nur für eine bestimmte Zeit ausstellen (z. B. Weihnachtsmarkt).

Ihren Stand können Sie aber auch ohne bestehende Versicherung absichern. Hier ist ein Anbietervergleich ratsam, da die Versicherer verschiedene Leistungen im Portfolio haben und und Beiträge variieren.

Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Marktstand?

Mit welchen Prämien Sie rechnen müssen, hängt hauptsächlich davon ab, ob Sie an eine bereits bestehende Versicherung anknüpfen können oder eine ganz neue Betriebshaftpflicht abschließen müssen.

Zudem hängt der Betrag von der Art Ihres Standes ab: Beim Obst- und Gemüseverkauf ist das Betriebsrisiko tendenziell geringer als bei einem Grillstand, von dem Feuergefahr ausgeht.

Was spielt noch eine Rolle?

  • Leistungen des Tarifes
  • Deckungssumme
  • Selbstbehalt
  • Anbieter

Ein höherer Selbstbehalt kann die Prämie senken. Im Schadensfall tragen Sie diesen Betrag jedoch selbst. Wählen Sie einen hohen Selbstbehalt, wird die Versicherung mitunter merklich günstiger. Bedenken Sie aber, dass Sie den Selbstbehalt im Schadensfall aus eigener Tasche zahlen müssen. Außerdem erhalten Sie bei Mehrjahresverträgen meist einen kleinen Rabatt. 

Eine Betriebshaftpflicht für Ihren Marktstand muss nicht teuer sein. Die jährlichen Beiträge liegen – je nach Risiko und Tarif – häufig zwischen unter 100 Euro und mehreren Hundert Euro.

Wie viel kostet die Betriebshaftpflicht für Ihren Marktstand?

Um den genauen Versicherungsbeitrag zu erfahren, nutzen Sie am besten den Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherungen für Marktstände. Alternativ wenden Sie sich, um ein individuelles Angebot einzuholen, direkt an verschiedene Versicherungsgesellschaften oder einen Versicherungsberater.

FAQ Betriebshaftpflicht Marktstand

Foodtruck Käsespätzle Wochenmarkt

Sind die Mitarbeiter eines Marktstands mitversichert?
In der Regel ja, sofern sie im Vertrag angegeben oder pauschal eingeschlossen sind. Schäden, die Ihre Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen, sind meist mitversichert. Dazu gehören: Angestellte, Azubis und Aushilfen.

Gibt es Besonderheiten bei mobilen Verkaufswagen oder Foodtrucks?

Ja. Bei mobilen Verkaufswagen oder Foodtrucks besteht zusätzlich ein erhöhtes Risiko durch Gasgeräte, Fritteusen oder heiße Flüssigkeiten. Hier sollten Sie darauf achten, dass:

  • Der Betrieb im Fahrzeug ausdrücklich versichert ist
  • Schäden durch Brand oder Explosion mitversichert sind
  • Veranstaltungen und wechselnde Standorte eingeschlossen sind

Neben der Kfz-Versicherung ist die Betriebshaftpflicht für betriebliche Risiken unerlässlich.

Lebensmittel-Stand: Ist eine Produkthaftpflichtversicherung notwendig?

Sobald Sie Lebensmittel verkaufen, haften Sie grundsätzlich dafür, dass diese keine Schäden verursachen. Das gilt auch für unverarbeitetes Obst und Gemüse genauso wie für Fleisch- und Wurstwaren.

Kommt es dadurch zu einer Erkrankung, haften Sie als Verkäufer – auch wenn der Fehler möglicherweise bereits beim Lieferanten entstanden ist.

Reicht die normale Betriebshaftpflicht aus? Das hängt vom Vertrag ab. Viele Betriebshaftpflichtversicherungen für Lebensmittelhändler enthalten eine sogenannte erweiterte Produkthaftpflicht automatisch. Das sollten Sie aber ausdrücklich prüfen. Achten Sie darauf, dass folgende Schäden versichert sind:

  • Schäden durch verkaufte Lebensmittel
  • Personenschäden (z. B. Lebensmittelvergiftung)
  • Sachfolgeschäden und ggf. Vermögensfolgeschäden

Wenn Sie ausschließlich unverarbeitete, lose Ware verkaufen (z. B. Äpfel, Tomaten, Kartoffeln), ist das Risiko tendenziell geringer als bei verarbeiteten Lebensmitteln – ausgeschlossen ist es jedoch nicht.

Weiterverarbeitung erhöht das Risiko: Sobald Sie Obst schneiden (z. B. Obstbecher), Gemüse verarbeiten, eigene Mischungen herstellen oder Säfte pressen steigt Ihr Haftungsrisiko deutlich. In diesen Fällen ist eine ausdrücklich geregelte Produkthaftpflicht besonders wichtig.

Wie hoch sollte die Deckungsssumme für einen Marktstand sein?

Die Höhe der Deckungssumme ist ein zentraler Punkt bei der Auswahl einer Betriebshaftpflichtversicherung. In Deutschland gelten folgende Orientierungswerte für einen Lebensmittel-Marktstand:

  • Mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Besser: 5 Millionen Euro oder mehr, insbesondere bei stark frequentierten Märkten oder eigener Lebensmittelproduktion

Warum so hohe Summen? Personenschäden können durch langfristige Behandlungen, Reha-Maßnahmen, Pflegekosten oder Rentenzahlungen teuer werden. Eine hohe Deckungssumme sorgt dafür, dass auch schwerwiegende Fälle abgesichert sind.

Achten Sie außerdem darauf, dass:

  • Produkthaftpflicht eingeschlossen ist
  • Mietsachschäden (z. B. an gemieteten Marktflächen oder Hallen) mitversichert sind
  • Schäden durch Nebenrisiken (z. B. Auf- und Abbau, Lagerung, Transport) abgedeckt sind
Keine Betriebshaftpflicht. Wer haftet dann?

Ohne Betriebshaftpflichtversicherung haften Sie als Selbständiger grundsätzlich mit Ihrem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Das bedeutet:

  • Ersparnisse können aufgezehrt werden
  • Laufende Einnahmen können durch Pfändungen belastet werden
  • Im schlimmsten Fall droht die Insolvenz

Gerade bei Personenschäden mit langfristigen Folgen (z. B. dauerhafte Erwerbsunfähigkeit) können Forderungen existenzbedrohende Höhen erreichen. 

Welche weiteren Versicherungen sind sinnvoll?

Neben der Betriebshaftpflichtversicherung können weitere Versicherungen für Marktstandbetreiber sinnvoll sein:

Inhaltsversicherung: Sie schützt Ihre Waren, Geräte und Einrichtungen gegen Risiken wie: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Diebstahl. Gerade bei hochwertigen Kühlgeräten oder größeren Warenbeständen kann sich diese Absicherung lohnen.

Rechtsschutzversicherung: Kommt es zu Streitigkeiten – etwa mit Kunden, Lieferanten oder Behörden – übernimmt eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten im vereinbarten Rahmen.

Kfz-Versicherung für Verkaufsfahrzeuge: Bei mobilen Verkaufswagen oder Foodtrucks ist eine passende gewerbliche Kfz-Versicherung notwendig. Diese deckt jedoch nicht automatisch alle betrieblichen Haftpflichtrisiken ab. Hier bleibt die Betriebshaftpflicht entscheidend.

Versicherungstipp: Der Bundesverband Schausteller und Marktkaufleute e.V. (BSM) hat einige Rahmenverträge für Schausteller und Marktkaufleute geschlossen.1

Betriebshaftpflichtversicherung Marktstand 1
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Quellenangaben

1Bundesverband Schausteller und Marktkaufleute e.V.https://www.bsmev.de/rahmenvertraege.html