Beraterhaftpflichtversicherung

Beraterhaftpflichtversicherung / VSH für beratende Berufe

Ob als Coach, Personal- oder Unternehmensberater – die Tätigkeit als Berater bedeutet immer auch eine große Verantwortung. Eine Beraterhaftpflichtversicherung schützt Sie im Falle eines Schadens.

Keine Beratung ohne Beraterhaftpflichtversicherung!

Beraterhaftpflichtversicherung

Als Berater haben Sie immer eine Schlüsselposition, denn auf Ihre Empfehlungen hin, entwerfen Unternehmen ihre Marketingstrategien und investieren dabei oftmals viel Geld.

Doch so umsichtig Sie auch handeln und auch wenn Sie sich vorab gut informiert haben, Sie sind doch nicht vor Schadensersatzforderungen sicher.

Die Palette der möglichen Schäden – in der Regel handelt es sich um Vermögensschäden – reicht von kleineren Fristversäumnissen bis zu schwerwiegenden Urheberrechtsverletzungen und Reputationsschäden.

Die entstehenden Kosten reichen da schnell in die Hunderttausende. So kann eine fehlerhafte Beratung Ihr berufliches und finanzielles Aus bedeuten.

Immer mehr Unternehmen bestehen ihrerseits darauf, dass der Berater vor Auftragsvergabe eine bestehende Beraterhaftpflichtversicherung nachweist. Für Sie stellt sich daher nicht mehr die Frage, ob Sie eine Beraterhaftpflichtversicherung abschließen sollten, sondern nur noch bei welchem Versicherer.

Lesen Sie im Folgenden alles, was Sie wissen müssten über die Leistungen und Kosten einer Beraterhaftpflichtversicherung und wie Sie den richtigen Versicherer für sich finden können.

Infothek Beraterhaftpflichtversicherung

Was sind Eigenschäden in der Beraterhaftpflichtversicherung?

Es gibt mehrere Arten von Eigenschäden in der Beraterhaftpflichtversicherung: So können Ihnen z.B. Vertragsstrafen entstehen, weil Sie gegen eine Geheimhaltungspflicht verstoßen haben. Auch ein Projektstorno kann Ihnen ein Loch in die Kasse reißen, wenn Sie bereits Aufwendungen gemacht haben. Eine Beschädigung Ihrer Webseite oder gar Ihres Rufes sind ebenfalls Eigenschäden, die Sie in Ihrer Beraterhaftpflicht mitversichern können.

Reichen meine AGB nicht aus?

Sie sollten sich nicht darauf verlassen, bestimmte Risiken in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuschließen oder Ihre Haftungssumme dort zu begrenzen: Wesentliche Vertragspflichten dürfen Sie dort nicht ausklammern, und auch eine zu starke Summenbegrenzung ist unzulässig. Für grobe Fahrlässigkeit haften Sie zudem immer. Schließen Sie also lieber eine Beraterhaftpflicht ab!

Welche Schäden kann ich als Berater verursachen?

Als Berater können Sie in erster Linie Vermögensschäden beim Kunden verursachen: Betreiben Sie z.B. Finanzberatung und beraten Sie falsch, verliert Ihr Klient Geld. Auch bei Unternehmensberatung und selbst beim Coaching können Sie ähnliche Fehler machen, so dass Ihr Kunde Sie z.B. für einen schlechten Geschäftsabschluss verantwortlich macht. Eine Beraterhaftpflicht überprüft jede Forderung und gleicht berechtigte Ansprüche aus.

Personenkreis für eine Beraterhaftpflichtversicherung

Die Beraterhaftpflichtversicherung wurde für angestellte und selbstständig arbeitende Berater aller Art entwickelt, dazu gehören neben Unternehmensberatern unter anderem auch Personalberater und Vermittler, Logistikberater, Markt- und Meinungsforscher, Auditoren, Trainer, Coachs, Mediatoren, Dozenten, Supervisoren und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Mitversichert sind dabei immer auch die angestellten Mitarbeiter des Versicherungsnehmers, ebenso Praktikanten und Werksstudenten, freie Mitarbeiter, Tochtergesellschaften des Versicherungsnehmers und die Mitglieder der Geschäftsführung.

Leistungen einer Beraterhaftpflichtversicherung

Da die beratende Tätigkeit in der Regel finanzielle Schäden nach sich zieht, handelte es sich bei einer Beraterhaftpflichtversicherung um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. D.h. macht ein Dritter den Versicherungsnehmer für Schäden an seinem Vermögen verantwortlich, dann prüft der Versicherer zunächst, ob Sie als Versicherungsnehmer tatsächlich haftbar gemacht werden können.

Unberechtigte Forderungen werden von der Versicherungsgesellschaft abgewiesen, kommt es dabei zur Klage, übernimmt der Haftpflichtversicherer auch die anfallenden Kosten, wie etwa Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare. Sie sollten darauf achten, dass Ihre Beraterhaftpflichtversicherung auch Vertrauensschäden und Eigenschäden abdeckt.

Damit sind Sie auch dann finanziell abgesichert, wenn einer Ihrer Mitarbeiter den Kunden vorsätzlich finanziell schädigt oder wenn der Kunde berechtigterweise einen Vertrag auflöst, Sie aber bereits Vorleistungen erbracht haben.

Viele Versicherer bieten eine kombinierte Vermögensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung an. Darin sind dann auch Personen- und Sachschäden, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen abgedeckt. D.h. z.B. auch Schäden an gemieteten Räumen, Schäden, die durch die Vernachlässigung von Verkehrssicherungspflichten entstehen und Schäden aus der Umwelthaftung.

Was kostet eine Beraterhaftpflichtversicherung?

Wie hoch die Versicherungsprämie für eine Beraterhaftpflichtversicherung für Sie wird, hängt von einigen Faktoren ab.

Je nach Größe Ihres Unternehmens und der Höhe Ihres Jahres-Nettoumsatz, schätzt der Versicherer Ihr Risiko ein. Je höher der Umsatz, desto höher das Auftragsvolumen und damit einhergehend auch das Risiko eines Leistungsfalls. Gewünschte Deckungserweiterungen, wie z.B. eine zusätzliche D&O Versicherung oder (je nach Tarif) die Mitversicherung von Eigenschäden, erhöhen den Versicherungsbeitrag.

Auch die von Ihnen gewünschten Deckungssummen, die sich meist zwischen 100 000 Euro und 2.000.000 Euro wählen lassen, haben Einfluss auf die Höhe der Beiträge für die Beraterhaftpflichtversicherung. Als Existenzgründer lohnt es sich, darauf zu achten, welcher Versicherer Ihnen in den ersten Jahren der Existenzgründung Rabatte anbietet.

Beraterhaftpflichtversicherung: Versicherte Risiken

Die Beraterhaftpflichtversicherung enthält bei vielen Anbietern eine All-Risk-Deckung, d.h. die versicherten Risiken werden nicht im Einzelnen aufgezählt, sondern es gilt als versichert, was im Rahmen der von Ihnen angegebenen Tätigkeit an Schäden entsteht. Nur was explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen wird, ist nicht versichert.

Sollte Ihre berufliche Tätigkeit sich nicht nur im Rahmen eines Berufsbilds bewegen, sondern mehrere Tätigkeiten in sich vereinen, sollten Sie bei Abschluss des Versicherungsvertrags darauf achten, dass von Ihnen zusätzlich ausgeführte Dienstleistungen ebenfalls mitversichert sind. Hier eine beispielhafte Auflistung versicherter Tätigkeiten:

  • Marketingberatung
  • Gesundheits- und Sicherheitsberatung
  • Buchführung, Rechnungswesen und Controlling
  • Outsourcing, Umstrukturierung und Kostensenkung
  • Sicherheits- und Datenschutzberatung
  • Durchführung von Schulungen
  • Umwelt- und Qualitätsmanagement
  • technische und logistische Beratung
  • Personalberatung u.v.m.

Beraterhaftpflichtversicherungen im Vergleich

Um Ihnen die Recherche nach einer guten und günstigen Beraterhaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für beratende Berufe) zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

Haftpflicht-Vergleich für beratende Berufe [kostenfrei]

Datenschutz-Garantie: Sie nutzen eine sichere SSL-Daten-Verschlüsselung. Keine Werbung. Kein Spam.

Leider wurde das Formular nicht geladen: Klicken Sie bitte hier, um das Formular neu zu laden