Berufsunfähigkeit Schuhmacher

Hohes Berufsunfähigkeitsrisiko für Schuhmacher

Der Beruf des Schuhmachers ist ein Beruf mit erhöhtem Berufsunfähigkeitsrisiko. Die meisten Versicherungen stufen Schuhmacher in die BU-Risikogruppe 4 ein.

Berufsunfähigkeitsrisikoeinstufung für den Beruf Schuhmacher

Berufsunfähigkeit Schuhmacher

Schuhmacher/innen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 4 eingestuft.

Berufsgruppe Schuhmacher

Berufsgruppe Schuhmacher: Risikogruppe 4

Die Berufsunfähigkeit bei Schuhmachern kann z.B. durch Haltungsschäden oder den täglichen Kontakt mit Klebesubstanzen über viele Jahre hinweg schleichend entstehen. Auch Unfälle, die zum Verlust der Arbeitskraft bzw. -fähigkeit führen können, sind möglich.

Schuhmacher, die sich für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung interessieren, sollten vor dem Abschluss eines Vertrages gründlich Angebote vergleichen und genau prüfen, welches für sie in Frage kommt.

Die Einstufung der einzelnen Berufe in die jeweiligen Risikogruppen wird von den Versicherern selbst vorgenommen. Von Anbieter zu Anbieter kommt es daher zu Abweichungen, die Sie als Kunde nutzen sollten.

Als Vertreter der Risikogruppe 4 können Sie bei den Tarifen Geld sparen, wenn Sie die einzelnen Angebote der Versicherer eingehend vergleichen.

Berufsunfähigkeitsversicherungen für Schuhmacher

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Schuhmacher  zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

BU Vergleich für Schuhmacher [kostenfrei]

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Berufsunfähigkeitsrelevantes Arbeitsumfeld von Schuhmachern

Aufgabenbereich: Bis ins 20. Jahrhundert hinein bestand ein Großteil der Arbeit des Schuhmachers bzw. Schusters darin, Schuhe selbst zu fertigen. Durch vermehrtes Aufkommen industrieller Schuhfertigung ist dieser Aspekt des Berufslebens mittlerweile allerdings in den Hintergrund getreten.

Meist befassen sich Schuhmacher daher mit der Reparatur oder Umarbeitung von Schuhen, die fehlerhaft geworden sind oder nicht passen. Serviceleistungen wie das Entfernen von Flecken, das Umfärben von Schuhen oder Passformberatungen gehören ebenfalls zum Repertoire eines Schusters. Manche Schuhmacherbetriebe bieten zusätzlich Leistungen an, die nicht nur Schuhe, sondern auch weitere Lederwaren betreffen.

Arbeitsplatz: Schuhmacher arbeiten meist in Schuhmacherbetrieben oder anderen lederverarbeitenden Werkstätten, daneben auch sogenannten Schuhbars. Der Fokus liegt dabei auf Reparaturdienstleistungen, wobei Schuhbars Schnellreparaturdienste anbieten. Schuhmacher, die Schuhe nach Maß anfertigen, werden beispielsweise noch in Orthopädiebetrieben und in der Theater- oder Film- und Fernsehbranche benötigt, wo die gewünschte Fußmode nach Auftrag hergestellt wird.

Sowohl bei der Schuhproduktion als auch bei Reparaturarbeiten muss der Schuhmacher über gute Materialkenntnisse verfügen. Zudem muss er sich mit verschiedenen Schleif- und Klebetechniken auskennen und nicht zuletzt auch das Nähen von Schuhen sowie den Umgang mit entsprechenden Maschinen beherrschen.

Beschäftigungsverhältnis: Viele Schuhmacher sind im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Es gibt jedoch auch zahlreiche selbständige Schuhmacher, denn der Schritt in die Selbständigkeit setzt keine Meisterprüfung voraus. 

BU Infothek Schuhmacher

Was kostet eine BU für Schuhmacher?

Ein etwa 40-jähriger Schuhmacher zahlt für seine Berufsunfähigkeitsversicherung zwischen 80 und 230 Euro monatlich, wenn er eine BU-Rente von 1.000 Euro bis zu seinem 67. Geburtstag absichern möchte. Dass die Preise so weit auseinandergehen, liegt an der unterschiedlichen Kalkulation der Versicherer. Bevor Sie eine BU-Versicherung abschließen, sollten Sie deshalb unbedingt Angebote vergleichen.

Welche Ausschlusskriterien gibt es in der BU?

Wichtige Ausschlusskriterien in der BU sind Vorerkrankungen, riskante Hobbys und natürlich der Beruf selbst. Erscheinen sie dem Versicherer zu riskant, wird der Antragsteller abgelehnt. Es kann jedoch auch zu einem Ausschluss bei bestimmten Hobbys oder Krankheiten kommen, wobei ein dadurch verursachter BU-Fall nicht anerkannt wird. Mitunter hebt der Versicherer auch den Beitrag an, um das jeweilige Risiko auszugleichen. Das ist oft bei Berufen mit hohem BU-Risiko der Fall.

Wie läuft die Leistungsfallprüfung in der BU ab?

Werden Sie berufsunfähig, müssen Sie dies dem Versicherer melden. Sie erhalten dann ein auf Ihren Beruf zugeschnittenes Formular, das Sie ausfüllen müssen. Dabei werden auch ärztliche Diagnosen angefordert und teils weitere Nachweise, z.B. der Krankenkasse, angefordert. Nach der Einsendung der Unterlagen beim Versicherer überprüft die Versicherung sowohl die vorvertraglichen als auch die aktuellen Angaben und entscheidet dann über das weitere Vorgehen.

Berufsunfähigkeit und Versorgungslücke

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört für viele Menschen heutzutage zum Standard - und das ist auch gut so. Doch leider denkt nicht jeder beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung an etwaige Versorgungslücken. Weiter »