Berufsunfähigkeit Geschäftsführer
Schwankendes BU-Risiko für Geschäftsführer
Das BU-Risiko von Geschäftsführern ist in der Regel vergleichsweise niedrig, kann aber durch verschiedene Faktoren erhöht sein. Deshalb werden Geschäftsführer von den Versicherern mehrheitlich in die Risikogruppe 2, je nach Branche und Arbeitsalltag aber auch in die Risikogruppen 1 bis 3 eingeordnet.
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BU Risikoeinstufung für Geschäftsführer/innen
Geschäftsführer sind die wichtige Schnittstelle zwischen dem Unternehmensinhaber, bzw. dem Vorstand, und den Mitarbeitern. Sie tragen große Verantwortung in ihrer Position und sorgen mit ihren Entscheidungen dafür, dass das Unternehmen so profitabel wie möglich und gleichzeitig abgesichert ist.
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind nicht sozialversicherungspflichtig und haben daher noch mehr den Bedarf einer Berufsunfähigkeitsversicherung als nicht-beherrschende Geschäftsführer, da ihnen nicht einmal die staatliche Erwerbsminderungsrente zusteht.
Diese reicht aber in der Regel sowieso nicht aus, da sie zum einen zu gering ausfällt und meist nur maximal 30% des bisherigen Einkommens decken kann und zum anderen nur dann greift, wenn überhaupt kein Beruf mehr ausgeübt werden kann.
BU Risikogruppe: Geschäftsführer
Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 2 eingestuft.
Sparpotenzial für Geschäftsführer
Ob die niedrigste und damit auch günstigste Risikogruppe 1, oder ein mittleres BU-Risiko der Risikogruppe 3 von den Versicherern angenommen wird, hängt davon ab, welche Ausbildung der Geschäftführer hat und wie seine genaue Tätigkeit aussieht.
Zudem unterscheiden sich hier die Versicherer stark, da die Risikoeinschätzung ganz unterschiedlich ausfallen kann. Dadurch ergibt sich ein erhebliches Sparpotenzial.
Berufsbezogene BU-Ursachen für Geschäftsführer
Die wichtigsten berufsbezogenen Ursachen für Geschäftsführer, die zu einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit führen, finden Sie in der folgenden Auflistung.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch hohen Druck: Der ständige Stress, Zeitdruck und finanzielle Verantwortung können das Risiko für Bluthochdruck, Herzinfarkt oder Schlaganfall erheblich erhöhen. Besonders in Krisenzeiten steigt die Belastung.
Rücken- und Nackenprobleme durch lange Sitzzeiten: Viele Geschäftsführer verbringen Stunden in Meetings, vor dem Computer oder auf Reisen. Die mangelnde Bewegung und schlechte Sitzhaltung können Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfälle oder chronische Verspannungen verursachen, die dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen nach sich ziehen.
Erhöhtes Unfallrisiko durch Geschäftsreisen und ständige Erreichbarkeit: Viele Geschäftsführer reisen viel, nehmen Telefonate unterwegs an und arbeiten generell unter hoher Belastung. Dies kann zu einem erhöhten Risiko für Verkehrsunfälle, Erschöpfungszustände oder Konzentrationsschwächen führen, die die berufliche Leistungsfähigkeit stark einschränken können.
BU Vergleich für Geschäftsführer/innen
Um Ihnen die Suche nach einer passenden, guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
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BU Infothek Geschäftsführer/in
Geschäftsführer können sich freuen: In eine BU, die 1.500 Euro Monatsrente bis zum 67. Geburtstag absichert, brauchen sie selbst mit Anfang vierzig monatlich nur 70 Euro zu investieren. Je nach Anbieter und Tarif können die Beiträge jedoch auch deutlich höher sein und bis zu 250 Euro kosten. Vor dem Abschluss einer BU sollten Sie deshalb unbedingt Angebote vergleichen.
Geschäftsführer tragen zum Glück kein hohes BU-Risiko: meist werden sie von Versicherern in die Risikoklasse 2 eingeordnet. Klasse 2 bedeutet: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist problemlos erhältlich und kostet nicht viel. Da eine Berufsunfähigkeit jederzeit eintreten kann und nicht immer berufsbedingt ist, sollte möglichst jeder Berufstätige diese Versicherung haben.
Aufgabenbereich: Geschäftsführer leiten ein Unternehmen nach den Vorgaben des Unternehmensinhabers bzw. nach den Entscheidungen des Unternehmensvorstandes. Geschäftsführer sind die gerichtlichen und außergerichtlichen Vertreter des Unternehmens, steuern die Geschäftsprozesse, kalkulieren die Kosten für die Produktion und das Personal. Sie sorgen dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, planen Investitionen und erstellen Umsatz- und Gewinnerwartungen, mit deren Hilfe das gelingen kann.
Sie stellen die benötigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein und sorgen dafür, dass diese in ihrem jeweiligen Beschäftigungsfeld gut eingearbeitet werden. Sie überwachen Arbeitsabläufe und sorgen dafür, dass diese ständig weiterentwickelt und optimiert werden.
Beschäftigungsverhältnis: Geschäftsführer sind in der Regel Angestellte des Unternehmens. Allerdings kann es sein, dass ein Geschäftsführer gleichzeitig am Unternehmen beteiligt ist und damit zum Gesellschafter-Geschäftsführer wird. Hat er so viele Anteile (meist ab 50%), dass eine Weisungsbefugnis nicht mehr gegeben ist, dann gilt er nicht als abhängig beschäftigt im Sinne der Sozialversicherung.
Ja, eine BU-Versicherung ist kündbar. Meist kann sie zum Ende des Versicherungsjahres unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist gekündigt werden, bei nichtjährlicher Zahlungsweise oft auch einen Monat vor der nächsten Beitragsfälligkeit. Zudem gibt es bei Erhöhung des Beitrages ohne Anpassung der Leistung die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung. Sie sollten die BU allerdings nur dann kündigen, wenn Sie sie wirklich nicht mehr benötigen bzw. ein konkretes Angebot für eine neue BU vorliegt.