Berufsunfähigkeit Einzelhandelskaufmann
Moderates BU-Risiko für Einzelhandelskaufleute
Das Berufsunfähigkeitsrisiko eines Einzelhandelskaufmanns wird von den meisten Versicherungen in die BU-Risikogruppe 3 eingestuft. Demnach ist ein Einzelhandelskaufmann durchschnittlich bis leicht erhöht häufig von Berufsunfähigkeit betroffen.
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Berufsunfähigkeitsrisikoeinstufung für den Beruf Einzelhandelskaufmann
Einzelhandelskaufleute werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 3 eingestuft.
Gruppe Einzelhandelskaufleute
Die Tätigkeit eines Einzelhandelskaufmanns umfasst viele Aufgabenbereiche. So ist der Einzelhandelskaufmann auch unterschiedlichen Risiken ausgesetzt, die von den Versicherungsanbietern mit in die Risikobewertung einbezogen werden müssen. Daraus ergibt sich die Einstufung in die durchschnittliche Risikogruppe 3.
Spartipp: Suchen Sie gezielt nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die für die Berufsgruppe Einzelhandelskaufmann eine günstige Risikoeinstufung vornimmt, denn es gibt Unterschiede von Versicherung zu Versicherung.
Zwar verwenden Versicherungsunternehmen grundsätzlich ähnliche Maßstäbe für Berufsgruppen, aber selbst geringfügige Preisvorteile zahlen sich langfristig aus.
Berufsunfähigkeitsversicherungen für den Beruf Einzelhandelskaufmann
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Kaufleute im Einzelhandel (Groß- und Einzelhandel) zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen berufsspezifischen BU Vergleich an. Der Versicherungsvergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
BU Vergleich für Einzelhandelskaufleute [kostenfrei]
Berufsunfähigkeitsrelevantes Arbeitsumfeld von Einzelhandelskaufleuten
Aufgabenbereich: Einzelhandelskaufleute kommen in den unterschiedlichsten Branchen zum Einsatz. Ihre Aufgabengebiete sind vielfältig. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit sind Verkauf und Beratung. Darüber hinaus sind sie mit Warenbeschaffung, Werbung und Warenpräsentation betraut.
Ferner erfüllen sie betriebswirtschaftliche Aufgaben im Personal- und Rechnungswesen. Ein Einzelhandelskaufmann muss viel Einsatzbereitschaft und Interesse an unternehmerischem und kaufmännischem Handeln mitbringen. Qualitäten wie Kommu- nikationsfähigkeit und Spaß am Verkaufen sind für ihn unerlässlich.
Arbeitsplatz: Der überwiegende Teil der Kaufleute arbeitet in Einzelhandelsgeschäften unterschiedlicher Wirtschaftsbranchen. Denkbar ist u.a. eine Beschäftigung in Supermärkten, Textilwarenläden, Lebensmittelgeschäften, Tankstellen oder Baumärkten.
Die Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann dauert 3 Jahre. Sie ist bundesweit einheitlich geregelt und erfolgt nach dem dualen System, d.h., sie wird sowohl im ausbildenden Betrieb als auch in der Berufsschule durchgeführt.
Beschäftigungsverhältnis: Das Gros der Einzelhandelskaufleute arbeitet in einem festen Angestelltenverhältnis. Einzelhandelskaufmänner und -frauen können sich aber auch selbstständig machen, indem sie Teilhaber eines Einzelhandelsbetriebes werden.
BU Infothek Einzelhandelskaufmann
Mit Anfang zwanzig zahlen Sie als Einzelhandelskaufmann oder -kauffrau Prämien zwischen ca. 60 und mehr als 360(!) Euro pro Monat. Dass sich die Beiträge so stark voneinander unterscheiden, liegt an den unterschiedlich ausgestalteten Tarifen. Für Ihren Beitrag erhalten Sie BU-Schutz bis zum 67. Geburtstag und im Falle einer Berufsunfähigkeit eine BU-Monatsrente von 1.300 Euro. Damit Sie für Ihre Versicherung nicht zu viel bezahlen, empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich.
Berufsunfähigkeit kann jederzeit eintreten und jeden treffen! Statistisch gesehen erwischt es 25 Prozent der Erwerbstätigen mindestens einmal während ihres Arbeitslebens. Nicht nur im Beruf lauern Gefahren, auch beim Fußballspielen in der Freizeit kann etwas passieren, außerdem kann Sie eine Krankheit zur Berufsaufgabe zwingen. In solchen Fällen können Sie sich auf Ihre BU verlassen.
Eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr. Wenn Sie weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, können Sie zwar eine staatliche Erwerbsminderungsrente beantragen, dcoch müssen Sie dazu nachweisen, dass Sie in gar keinem Beruf mehr arbeiten können. Außerdem sind mindestens fünf Jahre Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung nötig, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können.