Berufsunfähigkeit Anlageberater / Finanzberater

Finanz- und Anlageberater haben ein moderates BU-Risiko

Die Statistiken zeigen, dass Finanz- und Anlageberater im Vergleich mit anderen Berufsgruppen selten berufsbedingt berufsunfähig werden. Die BU-Versicherer stufen Anlageberater deshalb im Mittel in Risikogruppe 2 ein.

BU Risikoeinstufung für Anlageberater

Berufsunfähigkeit Anlageberater

BU Risiko Anlageberater

BU Risiko Anlageberater: Risikogruppe 2

Als Finanz- und Anlageberater übernehmen Sie viel Verantwortung für die finanzielle Sicherheit anderer. Haben Sie auch ausreichend über die eigene nachgedacht? Was wenn Sie irgendwann nicht mehr selbst Ihren Lebensunterhalt bestreiten können?

Der Beruf des Anlageberaters wird von den Versicherungen mehrheitlich in die Berufsgruppe 2 (moderates Risiko) eingestuft.

Dadurch dass Ihr berufsspezifisches Risiko nicht so hoch ist wie in anderen Berufsgruppen, bieten Ihnen die Versicherer gute Leistungen und Beiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie müssen sich nur noch für den richtigen Anbieter entscheiden.

Sparpotenzial für Anlagenberater / Finanzberater: Die Risiken, denen Anlagen- und Finanzberater ausgesetzt sind, werden von den Versicherungsanbietern nicht einheitlich klassifiziert. Es bestehen Abweichungen hinsichtlich der Bewertung einzelner Faktoren, die sich auf die Versicherungsbeiträge auswirken. Hieraus ergibt sich ein erhebliches Sparpotenzial.

Berufsbezogenes Arbeitsumfeld

Aufgaben: Anlage- und Finanzberater ermitteln den speziellen Vorsorge- und Anlagebedarf ihres jeweiligen Kundens. Sie klären mit ihm das Anlageziel und suchen dementsprechend geeignete Finanz- und Versicherungsprodukte für den Kunden aus.

Danach beraten Anlageberater den Kunden umfassend zu den bestehenden Möglichkeiten Kapital anzulegen und zu vermehren, bzw. es zu sichern. Sie vermitteln ihm Fonds, Aktien, Bausparverträge, Kapitallebens-versicherungen und andere Versicherungsprodukte.

Um über das Marktangebot im Bild zu sein, muss ein Anlage-/Finanzberater die Kapitalmärkte beobachten und analysieren, die speziellen Risiken seiner Kunden einschätzen können und wenn nötig Warnungen und Empfehlungen aussprechen. Auch die Kundenakquise gehört zu den Aufgaben eines Anlage-/Finanzberaters, ebenso wie verwalterische und administrative Aufgaben im Betrieb.

Arbeitsumgebung und Beschäftigungsverhältnis: Anlage- und Finanzberater werden oftmals von Kreditinstituten, Investmentunternehmen und Treuhand- und Fondsgesellsschaften angestellt. Ihre tägliche Arbeitsumgebung sind Büro- und Besprechungsräume, sie können aber auch beim Kunden vor Ort tätig werden.

BU-Risiko: Anlage-/Finanzberater übernehmen eine sehr große Verantwortung für die Sach- und Vermögenswerte ihrer Kunden. Sie müssen ihre Arbeit stets nach bestenm Wissen und Gewissen machen und auf dem neuesten Stand der Information sein, sonst könnten ihnen schwerwiegende Fehler unterlaufen.

Der psychische Druck und das hohe Maß an übernommener Verantwortung ist nicht für jeden gleichermaßen einfach zu tragen. Psychische Erkrankungen, wie Depressionen und Burnout, können eine mögliche Folge sein und im schlimmsten Fall zu einer Berufsunfähigkeit führen. Der Eintritt einer schwerwiegenden Krankheit oder ein Unfall können ebenfalls eine vorübergehenden oder andauernden Einschränkung der Berufsfähigkeit verursachen.

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Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Anlageberater / Finanzberater zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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BU Infothek Anlageberater

Was kostet eine BU-Versicherung für Anlageberater?

Mit Anfang vierzig zahlt ein Anlageberater zwischen 90 Euro und knapp 300 Euro für seine Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Preis hängt davon ab, welchen Tarif er wählt. Abgesichert sind dann 2.000 Euro Monatsrente im BU-Fall bis zum 67. Geburtstag. Wer eine geringere Rentenhöhe wählt, zahlt weniger; auch für jüngere Anlageberater sind die Beiträge günstiger.

Muss ich die Beiträge auch bei Berufsunfähigkeit weiterbezahlen?

Beim Anerkenntnis einer Berufsunfähigkeit entfällt auch die Zahlung weiterer Versicherungsprämien, außerdem leistet der Versicherer eine BU-Rente. Dies gilt normalerweise sowohl für selbständige Verträge (SBU) als auch für Verträge, die zusätzlich zu einem Hauptvertrag abgeschlossen werden (BUZ). Vorsicht: Es gibt auch als „BUZ“ deklarierte Verträge, die im Falle einer Berufsunfähigkeit nur den Wegfall der Prämien, nicht aber die Rentenzahlung vorsehen!

Bekomme ich Geld zurück, wenn keine BU eintritt?

Die BU-Versicherung ist eine reine Risikoversicherung. Das heißt: Werden Sie während der Vertragslaufzeit nicht berufsunfähig, gibt es auch kein Geld zurück. Das gleiche gilt, falls Sie die Versicherung zwischenzeitlich kündigen. Auch ohne „Geld zurück-Garantie“ ist die BU aber eine sehr wichtige Versicherung, die im Ernstfall Ihre Existenz sichern kann.