Unterstützungskasse Vorteile

Unterstützungskasse: Vor- und Nachteile im Überblick

Betriebsrente über die Unterstützungskasse – ist das sinnvoll? Welche Vor- und Nachteile hat die Absicherung über eine Unterstützungskasse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Das Pro und Contra der betrieblichen Altersvorsorge per Unterstützungskasse im Überblick.

Unterstützungskasse Vorteile und Nachteile

Contra der betrieblichen Altersvorsorge per Unterstützungskasse im Überblick.

Unter den fünf Durchführungswegen zur betrieblichen Altersvorsorge ist auch die Finanzierung durch Einzahlung in eine Unterstützungskasse. Das heißt: Der Arbeitgeber wendet pro Arbeitnehmer einen bestimmten Betrag auf, den er in die Kasse einzahlt und aus der der Arbeitnehmer später seine Betriebsrente erhält.

Der Betrag wird vom Arbeitgeber allein oder vom Arbeitnehmer per Bruttogehaltsumwandlung finanziert. Daneben sind auch Mischfinanzierungen möglich.

Man unterscheidet pauschaldotierte und rückgedeckte Unterstützungskassen, die entweder Reservepolster bilden, um den Leistungsanspruch des Arbeitnehmers zu finanzieren, oder für jeden Arbeitnehmer eine Lebensversicherung abschließen.

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse kann dem Einzahlenden einen Teil des eingezahlten Vermögens wieder als Darlehen zur Verfügung stellen, während rückgedeckte Unterstützungskassen die Beträge den Versicherungen zufließen lassen müssen.

Aufgrund der speziellen Struktur der Unterstützungskasse ergeben sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer bestimmte Vor- und Nachteile hinsichtlich der Bildung von Altersvorsorgevermögen.

Unterstützungskasse: Die Vor- und Nachteile für den Arbeitgeber

Für Arbeitgeber ist die Einzahlung in eine Unterstützungskasse insofern vorteilhaft, als er damit Steuern sparen kann: Im Rahmen der pauschaldotierten sowie der rückgedeckten Unterstützungskasse können die Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Im Falle einer pauschaldotierten Kasse ist dies aufgrund der Möglichkeit des Darlehens allerdings begrenzt durchführbar; die Beiträge zur rückgedeckten Unterstützungskasse hingegen sind steuerlich voll absetzbar. Die in eine Unterstützungskasse investierten Beträge müssen außerdem nicht in der Unternehmensbilanz ausgewiesen werden. Die Verwaltungskosten für eine Unterstützungskasse sind nur gering und können steuerlich ebenfalls abgesetzt werden.

Wenn der Arbeitnehmer seinen Beitrag allein oder in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber finanziert, werden zudem die Lohnnebenkosten reduziert, da die Arbeitnehmerbeiträge sozialversicherungsfrei vom Bruttolohn geleistet werden. Nachteilig sind die zu leistenden Einzahlungen in den Pensionssicherungsverein, die Arbeitgeber für den Fall der Firmeninsolvenz entrichten müssen: Die Unterstützungskassen sind nämlich selbst nicht in der Zahlungspflicht; es gilt eine Subsidiärhaftung des Arbeitgebers.

Die Zahlungen sind allerdings nur bei unverfallbaren Anwartschaften notwendig; die Meldepflicht beim Pensionssicherungsverein tritt deshalb nur bei rein arbeitnehmerfinanzierter Altersvorsorge sofort ein. Bei rein arbeitnehmerfinanzierter Vorsorge besteht nur dann Unverfallbarkeit, wenn der Arbeitnehmer mindestens 25 Jahre alt ist und bereits fünf Jahre oder länger im Betrieb arbeitet. Bei Mischfinanzierungen gelten spezielle Meldefristen. Ebenfalls von Nachteil ist es, dass Beiträge an eine rückgedeckte Unterstützungskasse stets in mindestens gleichbleibender Höhe abgeführt werden müssen; sinken dürfen sie nicht.

Unterstützungskasse: Die Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer

Arbeitnehmer genießen vor allem dann die Vorteile der Unterstützungskasse, wenn sie schon relativ hohe Gehälter beziehen, da die Einzahlungen in die Kasse sowohl bei Arbeitgeber- als auch bei Arbeitnehmerfinanzierung steuerlich begünstigt sind.

Bei einer reinen Finanzierung durch Entgeltumwandlung ist außerdem ein Betrag in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei. Im Gegenzug muss die Betriebsrente mit Rentenbeginn allerdings wie Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit versteuert werden. Auch darf die Höhe der Zuwendungen in der rückgedeckten Unterstützungskasse allerdings nicht sinken, so dass Arbeitnehmer, die ihre Betriebsrente selbst finanzieren, schon zu Anfang kalkulieren sollten, welchen Betrag sie zur Vorsorge aufwenden möchten.

Ein weiterer Nachteil besteht in der eingeschränkten Portabilität bei der Betriebsrente mittels Unterstützungskasse, denn Arbeitnehmer können ihre Rente bei einem Jobwechsel nur dann zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen, falls dieser Mitglied bei derselben Unterstützungskasse ist oder wird wie der vorige Arbeitgeber. Ist eine Mitnahme unter diesen Umständen nicht möglich, bleibt die Rente allerdings erhalten.

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