Betriebliche Altersvorsorge Potenzial
Die betriebliche Altersvorsorge soll weiter gestärkt werden
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will die betriebliche Altersvorsorge stärken und plant dazu die Einführung eines neuen Vorsorgemodells. Kritiker bemängeln allerdings hohe Kosten und drohende Zwangsverpflichtungen für Unternehmen.
Die betriebliche Altersvorsorge hat viel Potenzial.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) soll in Zukunft mehr Menschen erreichen, so will es Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Da lediglich die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland bisher eine Betriebsrente anspart, hat die Ministerin mittels einer Studie nach den Gründen für die mangelnde Beteiligung an bAV-Konzepten forschen lassen.
Das Ergebnis: Die meisten Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern keine Rentenlösung an, da sie innerhalb der Belegschaft keinen Bedarf sehen. Zudem sind ihnen die Einrichtungskosten zu hoch, die Einrichtung der Betriebsrente insgesamt zu komplex. Die Mitarbeiter wiederum beklagen fehlende Angebote aus der Führungsetage.
Neues Rentenmodell sieht Enthaftung der Arbeitgeber vor
Um diesen Problemen zu begegnen und für eine stärkere Verbreitung der Betriebsrente in kleinen und mittelständischen Unternehmen zu sorgen, plant die Arbeitsministerin die zusätzliche Einführung eines neuen bAV-Modells, das insbesondere eine Enthaftung der Arbeitgeber vorsieht.
Bislang müssen die Arbeitgeber finanziell für die Betriebsrenten geradestehen, wenn der jeweilige Versorgungsträger insolvent wird. Stattdessen sollen künftig von Arbeitgebern und Gewerkschaften neu zu gründende Einrichtungen haften, wenn sich das geplante Betriebsrentenmodell durchsetzt.
Gegner der sogenannten „Nahles-Rente“ kritisieren jedoch die hohen Kosten, die durch die Gründung der Versorgungswerke entstehen könnten. Zudem könne der Pensionssicherungsverein, dem die Versorgungseinrichtungen beitreten sollen, durch die Neu-Mitgliedschaften bei Insolvenzen überfordert werden.
GDV schlägt flächendeckende Entgeltumwandlung vor
Weitere Kritikpunkte betreffen etwa die Einsparung von Verwaltungskosten, die sich auf die Beratung von Arbeitnehmern niederschlage, oder die Absicht, die neue Betriebsrente tarifvertraglich festzulegen: Durch das 2014 verabschiedete Tarifautonomiestärkungsgesetz könnten somit auch kleinere Unternehmen ohne Zugehörigkeit zu einem Tarifverband zu Tarifverträgen verpflichtet werden und damit wirtschaftlich in Schieflage geraten.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der die Pläne des Bundesarbeitsministeriums ebenfalls kritisch betrachtet, hat bereits einen Gegenvorschlag unterbreitet, welcher die generelle Einführung einer Entgeltumwandlung mit Opting-out-Möglichkeit beinhaltet: Arbeitnehmer müssten dann widersprechen, wenn sie keine Betriebsrente ansparen möchten. Laut einer durchgeführten Infratest-Umfrage im Auftrag des Fondsverbandes DVI würde ein solches Modell vor allem von jungen Arbeitnehmern begrüßt.
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