Berufsunfähigkeit Verleger

Verleger haben ein moderates BU-Risiko

Das berufsbedingte Berufsunfähigkeitsrisiko ist bei Verlegern überschaubar. Die BU-Versicherer stufen den Beruf des Verlegers im Mittel in die BU-Risikogruppe 2 ein.

Berufsunfähigkeitsrisikoeinstufung für Verleger

Berufsunfähigkeit Verleger

Verleger/innen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 2 eingestuft.

Berufsgruppe Verleger

Berufsgruppe Verleger: Risikogruppe 2

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Verleger dank der niedrigen BU Gruppe 2 zu guten Konditionen zu haben.

Keinesfalls sollten Sie sich aufgrund der Risikogruppierung dazu verleiten lassen einen Berufunfähigkeitsschutz für nicht notwendig zu erachten. Auch wenn die speziellen Risiken, die mit der Ausübung Ihres Berufes einhergehen, vergleichsweise überschaubar sind, heißt das nicht, dass Ihre Arbeitskraft bis zum Erreichen des Rentenalters gesichert ist.

Auch schwerwiegende Erkrankungen und andere Lebensrisiken, die nicht unmittelbar mit dem Beruf zusammenhängen, können zum plötzlichen Aus im Beruf führen.

Sparpotenzial für Verleger: Die berufsbedingten Risiken, denen Verleger (Medien / Musik) ausgesetzt sind, werden von den Versicherungsanbietern nicht einheitlich klassifiziert.  Hieraus ergibt sich ein erhebliches Sparpotenzial – fordern Sie zur Kostenkontrolle einfach den unverbindlichen BU Vergleich für Verleger an.

Berufsunfähigkeitsversicherungen für Verleger

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Verleger zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

BU Vergleich für Verleger [kostenfrei]

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Berufsbezogenes Arbeitsumfeld von Verlegern

Aufgaben: Verleger von Musik und Medien sind vom frühsten Planungsstadium bis hin zur Vermarktung eines Produktes in den Prozess involviert. Sie sind im ständigen Kontakt mit verschiedenen Stellen und Menschen. Sie besprechen mit Autoren und Künstlern wie die wie die Produktgestaltung im Einzelnen aussehen kann und verhandeln über Lizenzen und Nutzungsrechte.

Verleger vertreten ihr Unternehmen nach außen und entscheiden über die Finanzierung bestimmter Projekte. Neben der strategischen Zielplanung gehört die gesamte kaufmännische Leitung zu ihren Aufgaben. Verleger sorgen dafür, dass die interne Abstimmung hinsichtlich der Programmplanung stimmt.

Dazu bleiben sie im ständigen Kontakt mit  anderen Stellen, wie z.B. dem Lektorat oder der Redaktion. Auch koordinieren Verleger die Zusammenarbeit mit anderen Betrieben, die ebenfalls an der Produktgestaltung oder an dessen Vermarktung beteiligt sind, wie etwa Druckereien, Händler oder Musikproduktionsfirmen.

Arbeitsumgebung und Beschäftigungsverhältnis: Verleger arbeiten in größeren und kleineren Buch-, Hörbuch- und Zeitungsverlagen, aber auch in Musikverlagen und in Verlagen für elektronische Produkte. Sie sind zumeist angestellt tätig.

BU-Risiko: Die Arbeit eines Verlegers wird überwiegend im Sitzen ausgeübt. Das kann zu Schädigungen des Bewegungsapparates, wie etwa einem Bandscheibenvorfall, führen. Neben der großen finanziellen Verantwortung, die Verleger übernehmen, können auch die Arbeitszeiten eine Belastung sein. Überstunden und Wochenendarbeit sind an der Tagesordnung. Dies kann zur psychischen Belastung werden und schlimmstenfalls zu Depressionen und Burnout führen. Bereits ein Drittel aller Berufsunfähigkeitsfälle ist auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen.

BU Infothek Verleger

Was kostet eine BU-Versicherung für Verleger?

Mit Ende dreißig zahlen Sie als Verleger etwa zwischen 70 und 240 Euro für Ihren BU-Tarif. Der tatsächliche Preis der Versicherung hängt von den Leistungen des Tarifs und der Kalkulation des Versicherers ab. Sie erhalten im BU-Fall eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro und sind bis zu Ihrem 67. Geburtstag abgesichert. Mit einem Vergleich finden Sie heraus, welches der beste Tarif für Sie ist.

Welche Versicherungen sind für Verleger noch wichtig?

Als Verleger sollten Sie neben Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung außerdem eine Betriebshaftpflichtversicherung für Ihren Verlag sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen: Während die Betriebshaftpflicht eintritt, wenn Dritten ein Personen- oder Sachschaden durch Ihren Betrieb entsteht, deckt die Vermögensschadenhaftpflicht z.B. Urheberrechtsverletzungen.

Muss ich in der Gesundheitsprüfung auch Bagatellerkrankungen angeben?

Haben Sie mit einer Erkältung einen Tag zuhause im Bett gelegen, ohne den Arzt zu konsultieren, brauchen Sie das bei den Gesundheitsfragen nicht anzugeben. Es ist jedoch wichtig, dass Sie Ihre ärztlichen Unterlagen der abgefragten Zeiträume einsehen, da Sie sonst vielleicht eine Diagnose anzugeben vergessen, die dem Versicherer relevant erscheint.