Gebäudeversicherung Doppelhaus

Doppelhausversicherung: Worauf kommt es an?

Wer sich mit seinem Nachbarn ein Doppelhaus teilt, teilt auch gewisse Risiken – deshalb sagen wir Ihnen hier, was Sie bei der Versicherung eines Doppelhauses unbedingt beachten müssen und wer eine Versicherung abschließen muss.

Was ist bei einer Versicherung für ein Doppelhaus zu beachten?

Gebäudeversicherung Doppelhaus

Doppelhäuser bieten einige Vorteile: Meist sind die Grundstücke, auf denen die Doppehaushälften stehen, günstig zu haben, da sie auch kleiner sein können als andere Grundstücke, weil zur einen Seite der sonst erforderliche Abstand zum Nachbargebäude wegfällt.

Außerdem teilt man sich mit den Nachbarn eine gemeinsame Wand, was sich sowohl beim Bau- oder Kaufpreis, als auch bei den späteren Heizkosten bemerkbar macht.

Hat man dann noch nette Nachbarn, ist alles gut. Ein Doppelhaus birgt aber, zumindest was die Versicherung angeht, auch eine Gefahr: Noch leichter als bei freistehenden Häusern kommt es dazu, dass Schäden von einem Nachbarn zum anderen übergehen.

Gerade Brand- oder Wasserschäden können so mehrere Geschädigte zurücklassen und die Frage aufkommen lassen: Wessen Versicherung zahlt das jetzt?

Damit Sie als gegenwärtiger oder künftiger Besitzer einer Doppelhaushälfte genauestens über die Versicherung eines Doppelhauses Bescheid wissen, klären wir hier die wichtigsten Fragen dazu. Eins kann man schon mal festhalten: In den allermeisten Punkten unterscheidet sich die Versicherung für das Doppelhaus nicht von der Versicherung eines Einfamilienhauses.

Wer muss die Versicherung für das Doppelhaus abschließen?

Ein “richtiges“ Doppelhaus hat eine gemeinsame Wand auf der Grenze zwischen zwei an sich getrennten Grundstücken. In diesem Fall muss jeder Hauseigentümer eine eigene Gebäudeversicherung für seine Doppelhaushälfte abschließen. Das einzige was hierbei problematisch sein kann ist die Haftungsfrage, wenn beispielsweise ein Feuer von einer auf die andere Doppelhaushälfte überspringt.

Achtung: Regressverzichtabkommen

Bis zum 01.01.2018 hatten die meisten Versicherer ein Regressverzichtabkommen geschlossen, in dem festgehalten wurde, dass bei einem überspringenden Brand der Eigentümer des Hauses, in dem dieser entstanden ist, nicht in Regress genommen wird, sondern jeweils der Feuerversicherer der beiden Eigentümer für die Schäden aufkommt.

Dieses Abkommen wurde 2018 aufgehoben, da die heutigen Haftpflichtversicherungen solche Schäden ausreichend abdecken können. Das bedeutet für Sie als Hausbesitzer: Ausreichender Haftpflichtschutz im Wege einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist zusätzlich zur Gebäudeversicherung ein absolutes Muss!

Etwas komplizierter ist die Angelegenheit, wenn das Doppelhaus eben nicht auf zwei getrennten Grundstücken, sondern auf einem gemeinsamen liegt. Dann wird unterschieden in Gemeinschafts- und Sondereigentum. Die Eigentümer der beiden Doppelhaushälften bilden dann eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). In der Regel wird eine Gebäudeversicherung für das gesamte Eigentum abgeschlossen und die Kosten über das Hausgeld auf alle Eigentümer umgelegt.

Ist eine Verwalter bestellt, muss dieser sich um entsprechenden Versicherungsschutz kümmern. Das Abschließen einer Feuerversicherung zum Neuwert und einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gehören nach Wohnungseigentumsgesetz zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung dazu. Die Feuerversicherung ist mittlerweile von der verbundenen Wohngebäudeversicherung abgelöst worden.

Welche Leistungen erbringt eine Doppelhausversicherung?

Die verbundene Gebäudeversicherung leistet für

  • Sturm-
  • Hagel-
  • Brand- und Leitungswasserschäden

Eine Elementargefahrenversicherung kann eingeschlossen werden, das muss allerdings immer gesondert vereinbart werden. Diese leistet dann u.a. bei Schäden durch

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Schneedruck
  • Rückstau
  • Lawinen
  • Erdsenkung

Sinnvoll ist eine Versicherung für das Doppelhaus abzuschließen, die auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und eine Gewässerschadenhaftpflicht enthält oder sich einen Anbieter zu suchen, der Ihnen die Möglichkeit gibt, beides günstig mitzuversichern.

Die Gebäudeversicherung versichert in der Regel den gleitenden Neuwert, das heißt es werden die Kosten für einen Neu- oder Wiederaufbau zum Schadenszeitpunkt ersetzt. Auch Aufräum- und Abbruchkosten sind in der Gebäudeversicherung enthalten. Einige Versicherer bieten auch den Einschluss der Kosten für die Beseitigung von Graffitis und von Einbruch- und Diebstahlschäden an.

Was kostet die Gebäudeversicherung für ein Doppelhaus?

Die Kosten für eine Versicherung des Doppelhauses hängen von unterschiedlichen Faktoren ab.
Dazu zählen

  • die Lage des Gebäudes
  • die Bauart
  • die Ausstattung
  • die Versicherungssumme
  • der gewünschte Schutz

Je nachdem, wo das Haus steht, ist es für verschiedene Risiken anfälliger. Freistehende Häuser haben beispielsweise ein höheres Potential für Einbrüche und Diebstähle, andere Orte sind bekannt für zu hartes Leitungswasser, was oftmals zu Rohrbrüchen führen kann. Auch die Wetterverhältnisse in der Region spielen eine entscheidende Rolle für die Prämie.

Bauart und -ausstattung haben ebenfalls Einfluss auf die Beiträge. Durch Eigenbeteiligungen und Maßnahmen zur Minimierung des Risikos einer Inanspruchnahme, zum Beispiel indem das Dach saniert wird, können die Beiträge oftmals erheblich gesenkt werden. Wesentlichster Faktor ist aber die Wahl des Versicherers, da sich die Anbieter oftmals ganz erheblich in Preisen und Leistungen unterscheiden.

Versicherungen für Doppelhäuser im Vergleich

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Gebäudeversicherung für ein Doppelhaus zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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Fazit

Die richtige Versicherung eines Doppelhauses hängt vor allem davon ab, ob die Doppelhaushälften auf jeweils zwei getrennten oder einem gemeinsamen Grundstück stehen.

Bei getrennten Grundstücken schließt jede Partei eine eigene Gebäudeversicherung ab. Steht das Doppelhaus dagegen auf einem gemeinsamen Grundstück bilden die Eigentümer eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Hier wird in der Regel vom Verwalter eine gemeinschaftliche Gebäudeversicherung für alle abgeschlossen und die Kosten werden geteilt.

In der Praxis kennen sich die Versicherer auch mit der Absicherung von Doppelhaushälften gut aus und können Ihnen hier weiterhelfen. Wichtig ist nur, dass Sie sich vor dem Abschluss Gedanken darüber machen, welchen Risiken Ihr Doppelhaus ausgesetzt ist und auf welchen Schutz Sie daher Wert legen.