Zahnzusatzversicherung Leistungen

Welche Leistungen bietet eine Zahnzusatzversicherung?

Dank Gesundheitsreform und Erhöhung der Gebühren für zahnmedizinische Leistungen müssen Kassenpatienten in den letzten Jahren immer tiefer in die Tasche greifen, wenn sie Zahnbehandlungen finanzieren wollen. Viele liebäugeln deshalb mit einer Zahnzusatzversicherung. Doch worauf muss man beim Abschluss einer Police achten? Welche Leistungen eine Zahnzusatzversicherung unbedingt enthalten sollte, erfahren Sie hier.

Heil- und Kostenplan, Geldscheine, Zahnersatz
Wann und was leistet eine Zahnzusatzversicherung?

Die Zahnzusatzversicherung ist eine der beliebtesten Versicherungen in Deutschland: Nach verschiedenen Studien lag sie in den vergangenen Jahren sogar auf Platz 1 der begehrten Ergänzungs- bzw. Zusatzversicherungen. Dementsprechend hoch ist auch die Zahl der angebotenen Tarife – zuletzt waren etwa 140 auf dem Markt. Gerade aufgrund dieser Vielfalt ist es jedoch wichtig zu wissen, welche Leistungen die Zahnzusatzversicherung in jedem Fall enthalten sollte und worauf man getrost verzichten kann.

Wer mit dem Gedanken an eine Zahnzusatzversicherung beschäftigt, sollte allerdings zunächst seine individuelle Situation betrachten: Nicht jeder benötigt den gleichen Schutz für die Zähne. Sinnvoll ist es deshalb, ein Gespräch mit dem Zahnarzt zu führen und festzustellen, wo in Zukunft Handlungsbedarf bestehen könnte. Je nach Ergebnis können dann die weiteren Schritte geplant werden.

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Zahnzusatzversicherung: Die wichtigsten Leistungen

Welche Leistungsschwerpunkte Versicherungswillige bei der Wahl ihres Tarifes setzen, ist individuell verschieden. Es gibt jedoch einige Zahnzusatzversicherungsleistungen, die einen guten Vertrag grundsätzlich auszeichnen: Dazu gehören kurze Wartezeiten, Übernahme des größten Teils der Kosten für zahnmedizinische Leistungen, die Finanzierung auch von hochwertigen Füllungen und Zahnersatz und regelmäßige Prophylaxeleistungen. Zudem sollte der Vertrag nur Leistungen enthalten, die auch tatsächlich gewünscht sind.

Wartezeiten

Um zu verhindern, dass die Versicherung missbraucht wird, haben Versicherer eine sogenannte Wartezeit eingeführt. Üblicherweise können Patienten die Versicherungsleistungen der Zahnzusatzversicherung erst dann in Anspruch nehmen, wenn drei bzw. acht Monate vergangen sind: Nach drei Monaten kommt die Versicherung bereits für Zahnbehandlungen auf; Zahnersatz finanziert sie erst nach acht Monaten. Interessenten sollten darauf achten, dass der Vertrag keine längeren Fristen vorsieht; bei Zahnschäden, die durch Unfälle verursacht worden sind, sollte er ganz auf die Wartezeit verzichten.

Mittlerweile ist es auch möglich, die regulären Wartezeiten zu verkürzen oder ganz zu umgehen. Solche Verträge kosten allerdings oftmals mehr oder erlegen den Versicherten in den ersten Jahren der Versicherung zusätzlich Leistungsbegrenzungen auf. Bei Vorliegen entsprechender Vertragsbedingungen ist ein Erlassen der Wartezeit auch gegen Vorlage eines zahnärztlichen Zeugnisses möglich. Dieses muss dem Versicherer jedoch spätestens 14 Tage nach Vertragsbeginn vorliegen und einen guten Allgemeinzustand der Zähne ausweisen; die Kosten für das Zeugnis muss der Antragsteller übernehmen.

Kostenübernahme

Nach Möglichkeit sollte der Versicherer den größten Teil der anfallenden Behandlungskosten tragen. Um sicherzustellen, dass dies der Fall ist, lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte. Manche Versicherer versprechen zwar hundertprozentige Kostenerstattung, beziehen sich damit aber nicht auf die Gesamtkosten, sondern nur auf die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse – und die zahlt meist den geringsten Teil.

Nach Angaben der Stiftung Warentest beteiligt sich die gesetzliche Versicherung an einer Zahnfüllung beispielsweise lediglich mit 30 bis 45 Euro; lässt sich der Patient statt der gesetzlich bezuschussten Amalgamfüllung ein hochwertiges Inlay einsetzen, können die Gesamtkosten aber bis zu 600 Euro betragen. Im Falle einer Erstattung in Höhe des Kassenzuschusses bliebe der Versicherte damit immer noch auf dem Löwenanteil seiner Kosten sitzen. Umgekehrt können Versicherte viel Geld sparen, wenn der Vertrag die Übernahme eines hohen Prozentsatzes der Gesamtkosten vorsieht.

Finanzierung von Füllungen und Zahnersatz

Auch wenn es darum geht, welche Leistungen die Zahnversicherung überhaupt übernimmt, sollte die Police sorgfältig studiert werden. So ist es wichtig, dass vertraglich genau definiert ist, ob die Versicherung etwa für hochwertige Füllungen und Zahnersatz aus teuren Materialien aufkommt oder nicht. Einige Versicherer zahlen nicht für Inlays oder Implantate; manche begrenzen die Anzahl der Leistungen oder beteiligen sich nicht an den Knochenaufbauten, die für ein Implantat notwendig werden können.

Ebenso sieht es bei der Zahnbehandlung aus: Hier sollte im Vorfeld geklärt werden, ob etwa Wurzelbehandlungen oder Parodontosebehandlungen zu den vom Versicherer übernommenen Leistungen zählen. Gute Verträge führen ihre Leistungen im Einzelnen auf und haben gleichzeitig ein breites Leistungsspektrum.

Zahnprophylaxe

Eine gute Versicherung sollte auch für Zahnprophylaxe aufkommen. Die gilt vor allem für die professionelle Zahnreinigung. Der Leistungsumfang variiert jedoch von Anbieter zu Anbieter: Während die Zahnzusatzversicherungsleistungen einiger Anbieter die gesamten Kosten für eine oder mehrere Zahnreinigungen pro Jahr umfassen, zahlen andere einen bestimmten Betrag oder bezuschussen die Reinigung nur dann, wenn ein Vertragszahnarzt aufgesucht wird.

Mitunter übernehmen die Versicherer zudem die Gesamtkosten oder Kostenanteile für weitere Prophylaxeleistungen wie Fissurenversiegelung, die die Backenzähne vor Karies schützen soll, oder die Behandlung sensibler Zähne. Versicherungswillige sollten sich darüber informieren, was in welchem Umfang übernommen wird, und versuchen, das beste Angebot für sich herauszufinden.

Nur gewünschte Leistungen versichern

Experten raten, lediglich das zu versichern, was auch wirklich versichert werden soll. Das bedeutet in diesem Fall: Interessenten sollten ihre Zähne versichern – und keine zusätzliche Brillenversicherung oder Behandlung beim Heilpraktiker erwerben. Tatsächlich werden Kombitarife, die neben den Zähnen auch noch solche Leistungen versichern, immer beliebter – und lohnen sich dennoch selten: Hier zahlt man nicht nur für meist Überflüssiges mit, sondern erhält auch kaum den Versicherungsschutz, den man wirklich möchte.

Wer umfassende Leistungen einer Zahnzusatzversicherung wünscht, sollte also besser (nur) eine solche abschließen.

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