Wechsel Privathaftpflicht

Wechsel der privaten Haftpflichtversicherung

Oft hat man vor Jahren eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen und sich dann nicht mehr darum gekümmert. Dabei ist die Privathaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen. Worauf Sie achten sollten und wann sich ein Wechsel der Privathaftpflichtversicherung lohnt, lesen Sie hier. 

Wechsel Privathaftpflicht

Klar eine Privathaftpflichtversicherung braucht jeder: Im Alltag können schnell kleine Unachtsamkeiten zu großen finanziellen Folgen führen. Sei es, dass der Sohn mit dem Fußball den Fernseher des Nachbarn zu Boden wirft oder man selbst bei Freunden im Umdrehen versehentlich das Smartphone von der Kommode wirft.

Solche Schäden kann man in der Regel noch leicht aus eigener Tasche tragen, allerdings endet das spätestens dann, wenn es zu Personenschäden kommt.

Der Zusammenstoß eines Radfahrers mit einem Passanten kann zu schweren Verletzungen und jahrelangen Zahlungen von Heilbehandlungskosten und Verdienstausfallgeldern führen: Millionenschäden sind dann keine Seltenheit.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist von größter Bedeutung, da in einem Schadensfall der Verursacher in Deutschland mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Die Stiftung Warentest hat deshalb im Jahrbuch 2021 nochmals auf die Notwendigkeit einer Privathaftpflicht hingewiesen.

Wer noch einen alten Tarif hat, zahlt oft das gleiche für weniger Leistungen, deshalb lohnt es sich die bestehenden Verträge auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls einen Wechsel der Privathaftpflichtversicherung in Erwägung zu ziehen.

Wann ist ein Wechsel der Privathaftpflichtversicherung sinnvoll?

Die gute Nachricht ist: Es gibt schon seit vielen Jahren gute Konditionen und Leistungen in der Privathaftpflichtversicherung. Altverträge, in denen horrende Summen gezahlt werden oder die Leistungen dürftig sind, sind eine absolute Seltenheit.

Allerdings ist es möglich, dass in Privathaftpflichtversicherungen, die bereits vor 5 oder mehr Jahren abgeschlossen wurden, wichtige Leistungen noch nicht enthalten sind oder sie Deckungssummen haben, die dem derzeitigen Standard nicht mehr entsprechen. Da einige Versicherer mittlerweile Versicherungssummen von 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden bieten, hat Stiftung Warentest dies beim Test auch zum neuen Maßstab gemacht.

Auch wenn Schäden selten ein solches Ausmaß erreichen, ist eine Versicherung für den Fall der Fälle wichtig. Die Stiftung Warentest weist außerdem darauf hin, dass alte Policen häufig keine ausreichende Deckung für Schäden von Drohnen bieten. Auch im aktuellsten Test gab es noch Versicherer, die hier keine ausreichende Absicherung in die Leistungen inkludieren.

Ein weiterer Punkt, in dem sich die Verträge häufig noch unterscheiden ist bei der Versicherung von Ferienwohnungsvermietungen im Ausland. Einige der getesteten Tarife beinhalteten Schutz, andere schließen dies noch aus.

Hier lohnt es sich für Sie einen Blick in die Unterlagen zu werfen und ggf. die Privathaftpflicht zu wechseln, falls eine solche Absicherung für Sie wichtig ist. Ein Wechsel der Privathaftpflichtversicherung führt häufig dazu, dass Sie gleiche oder nur geringfügig höhere Beiträge für höhere Deckungssummen und einen nachgebesserten Leistungskatalog zahlen.

Wie kann man die Privathaftpflichtversicherung wechseln?

Sie können Ihre Privathaftpflichtversicherung bis drei Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode kündigen, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch. Auch bei Drei-Jahres-Verträgen verlängert sich die Versicherung bei Versäumen der Frist maximal um ein Jahr. Sie sollten darauf achten bei einem Wechsel der Privathaftpflichtversicherung keine Zwischenzeiten ohne Versicherungsschutz zu haben.

Das heißt, bevor Sie kündigen, sollten Sie sich für einen neuen Anbieter entschieden haben. Achtung: Wem von einem Versicherer schon mal gekündigt wurde, der hat es schwer die Privathaftpflicht zu wechseln, denn andere Anbieter können eine Aufnahme verweigern. Kündigungen von Versicherern werden häufig nach der Meldung eines Schadens ausgesprochen.

Bitten Sie deshalb schon bei der Meldung vorab den Versicherer darum mitzuteilen, ob er von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte, dann können Sie ihm mit einer eigenen Kündigung zuvor kommen und haben kein Problem beim Versicherungswechsel.

Genau wie dem Versicherer steht auch Ihnen im Schadensfall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, ebenso nach einer Beitragserhöhung. Ein Wechsel der Privathaftpflichtversicherung ist im Regelfall ganz einfach und kann sich durchaus für Sie lohnen.

Private Haftpflichtversicherungen im Anbieter-Vergleich

Für die private Haftpflichtversicherung gibt es zahlreiche Anbieter, die alle mit unterschiedlichen Leistungen und Preisen aufwarten. Damit Sie schnell und einfach einen guten Überblick über die verschiedenen Tarife bekommen, fordern Sie jetzt den kostenfreien Vergleich der Haftpflicht-Anbieter an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

Anbieter-Vergleich Haftpflichtversicherung [kostenfrei]

Datenschutz-Garantie: Sie nutzen eine sichere SSL-Daten-Verschlüsselung. Keine Werbung. Kein Spam.

Leider wurde das Formular nicht geladen: Klicken Sie bitte hier, um das Formular neu zu laden