R+V Vermögensschadenhaftpflicht

VSH Anbieter: Vermögensschadenhaftpflicht R+V

Die R+V Versicherung bietet neben einer Vermögensschadenhaftpflicht für verschiedene Berufsgruppen auch eine D&O Versicherung an, um genauer zu sein zwei Varianten: Eine persönliche und einen Unternehmens-D&O. Was die Tarife leisten, wo die Unterschiede liegen und vieles mehr, lesen Sie hier.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Anbieter

Im Bereich Vermögensschadenhaftung hat die R+V einiges zu bieten. Spezielle Deckungskonzepte einer Vermögensschadenhaftpflicht für verschiedene Freiberufler und Selbständige gehören ebenso zu ihrem Portfolio, wie eine D&O Versicherung, die entweder speziell auf das einzelne Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder den Geschäftsführer zugeschnitten werden kann und eine Unternehmens-D&O, die das Unternehmen und all seine Organe absichert.

Angehörige von beratenden Berufen kommen schnell in eine schwierige Situation, wenn sie Fehler in der Beratung machen oder Fristen versäumen. Da dies oftmals Auswirkungen auf die Finanzen der Kunden hat, können sich aus kleinen Unachtsamkeiten große Schadensersatzansprüche entwickeln. Ein Steuerberater trägt dabei nicht dasselbe Risiko wie der Manager in einem Großkonzern, deshalb können auch die Versicherungslösungen nicht die gleichen sein.

Da jede Berufsgruppe eine andere Risikobeschreibung hat, können wir darauf nicht im Einzelnen eingehen, aber wir möchten Ihnen im Folgenden einen guten Überblick über die unterschiedlichen Vermögensschadenhaftpflicht-Tarife der R+V geben und sagen Ihnen, wie sich die Vermögensschadenhaftpflicht von der D&O Versicherung unterscheidet. Zudem wollen wir gemeinsam mit Ihnen einen Blick auf die allgemeinen Leistungsmerkmale werfen und damit herausfinden, wie die Vermögensschadenhaftpflicht der R+V im Vergleich mit Tarifen anderer Versicherer aussieht.

R+V Vermögensschadenhaftpflicht: Personenkreis

Die Vermögensschadenhaftpflicht der R+V richtet sich insbesondere an Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare Patentanwälte, Immobilienverwalter, Wirtschaftsprüfer, Rentenberater, Zwangsverwalter und Anlagenberater. Aber nicht nur Berufsgruppen, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, können eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen.

Denkbar sind auch alle anderen Berufe, in deren Ausübung es zu einer finanziellen Schädigung Dritter kommen kann. Die D&O Versicherung für Unternehmen richtet sich grundsätzlich an Unternehmen aller Branchen (außer der bereits genannten Ausnahmen), Banken und Finanzdienstleister werden allerdings nur auf Anfrage versichert.

Zu den versicherten Rechtsformen gehören u.a. GmbH, GmbH & Co. KG, e.G., AG, KG, OHG, GbR und Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen und Kammern. In der persönlichen D&O können sich beispielsweise Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, leitende Angestellte, Interimsmanager, Compliance Beauftragte und Prokuristen versichern.

R+V Vermögensschadenhaftpflicht: Tarife und Details

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der R+V: In vielen Berufen, die eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung brauchen, ist diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen insbesondere verkammerte Berufe. In einigen Punkten übersteigt der Schutz der R+V die vom Gesetzgeber geforderten Leistungen. So wird zum Beispiel für Steuerberater auch Abwehrschutz bei Vorsatzvorwurf und wissentlicher Pflichtverletzung geleistet und es gibt einen Schutz vor Altverbindlichkeiten bei Neueintritt in eine Kanzlei.

Außerdem mitversichert sind kaufmännische Tätigkeiten bei behördlicher Bestellung, zum Beispiel als Insolvenzverwalter oder Betreuer. Versichert sind privat- und öffentlich-rechtliche Ansprüche. Die Vermögensschadenhaftpflicht klärt dabei zunächst, ob eine Schadensersatzforderung berechtigt ist oder nicht. Unberechtigte Forderungen werden zurückgewiesen, berechtigte werden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen befriedigt.

Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt alle mit einer Schadensfeststellung oder -abweisung einhergehenden Kosten, wie zum Beispiel Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare. Die versicherten Tätigkeiten hängen vom Beruf im Speziellen ab. Hier gibt die R+V an, über die originären Vorbehaltsaufgaben hinaus, Tätigkeiten abzusichern. Bei einem Steuerberater zählen dazu neben der steuerlichen Beratung unter einigen anderen auch die Tätigkeiten als Nachlassverwalter, Liquidator und Testamentsvollstrecker. Außerdem ist die Unternehmensberatung mitversichert.

Die Unternehmens-D&O Versicherung der R+V: Die D&O Versicherung soll zum einen Personen absichern, die als Organe von juristischen Personen tätig werden und in dieser Rolle einem persönlichen Haftungsrisiko ausgesetzt sind. Solche Haftungsansprüche, die von Dritten gegen das Unternehmen geltend gemacht werden, können zugleich aber auch die Liquidität des Unternehmens gefährden. Zum Beispiel wenn das Unternehmen im Falle der Innenhaftung, also dann wenn der Manager gegenüber dem Unternehmen zur Haftung verpflichtet ist, einem nicht solventen Schuldner gegenüber steht.

Die R+V bietet die Unternehmens-D&O für Unternehmen aller Branchen an, ausgeschlossen sind nur Tendenzbetriebe. Dazu gehören zum Beispiel politische Parteien und Gewerkschaften. Des Weiteren bietet die R+V eine zeitlich unbegrenzte und beitragsfreie Rückwärtsdeckung an, d.h. Verstöße, die vor Vertragsbeginn begangen wurden, aber bei Vertragsschluss nicht als solche bekannt waren, sind automatisch mitversichert.

Auch die Regelung zur Nachmeldefrist ist überaus großzügig: Sie besteht unbegrenzt (analog zu den Verjährungsfristen) und ist unverfallbar, das bedeutet es kommt bei einem Versicherungswechsel nicht zu Lücken in der Deckung. Die Standard-Versicherungssumme beträgt 5 Mio. Euro, auf Antrag können auch höhere Deckungssummen vereinbart werden. Die Prämienkalkulation erfolgt gemäß dem Umsatz des Unternehmens. Es gilt das Claims-Made-Prinzip, d.h. Versicherungsfall ist die erstmalige Geltendmachung eines Anspruchs, es spielt dabei keine Rolle, wann der Pflichtverstoß passiert ist.

Die persönliche D&O Versicherung der R+V: Wer selbst nicht in der Position ist, eine D&O für das Unternehmen abschließen zu können, kann mit einer persönlichen D&O vorsorgen. Viele Manager, Aufsichtsratsmitglieder und andere Organe von Unternehmen sind schon über die Unternehmens-D&O Versicherung abgesichert und machen sich deshalb weiter keine Gedanken.

Allerdings ist eine Unternehmens-D&O vor allem im Sinne des Unternehmens und deckt nicht immer die Interesse der einzelnen belangten Personen ab. Probleme ergeben sich oft durch die gesamtschuldnerische Haftung, die in vielen Fällen zur Anwendung kommt. Dann müssen sich die Haftenden die vorhandenen Deckungssummen teilen. Die persönliche D&O mit ihrer Deckungssumme steht dagegen nur dem Versicherungsnehmer zu.

Damit lässt sich unter anderem auch der gesetzlich vorgeschrieben Selbstbehalt in der D&O für Unternehmen abdecken, sofern diese neben der persönlichen D&O besteht. Dieser beträgt 10 % des Schadens, maximal das 1,5- fache des jährlichen Festgehalts. Bei der persönlichen D&O besteht der gesetzliche Selbstbehalt nicht. Bei ihr greift das Verstoßprinzip, d.h. Versicherungsfall ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche zur Folge haben kann. Es spielt dabei keine Rolle, wann die Inanspruchnahme erfolgt.

Die Aufzählung der Leistungen der hier dargestellten Tarife ist nicht vollständig; zudem kann in den besonderen Bedingungen für verschiedene Berufsgruppen hiervon Abweichendes gelten.

R+V: Die Vermögensschadenhaftpflicht und D&O im Vergleich

Im Folgenden haben wir für Sie einige wichtige Merkmale der Vermögensschadenhaftpflicht und D&O Versicherung der R+V in der Übersicht dargestellt.

Tarif Vermögensschadenhaft-pflicht der R+V D&O Versicherung für Unternehmen der R+V Persönliche D&O Versicherung der R+V
Produkttyp Berufshaftpflichtver-sicherung gegen Vermögensschäden Vermögensschaden-haftpflichtversicherung für die Vertreter juristischer Personen und deren Aufsichtsorgane Vermögensschaden-haftpflichtversicherung für die Vertreter juristischer Personen und deren Aufsichtsorgane
Versicherungsumfang
  • Prüfung Schadensersatzpflicht
  • Übernahme berechtigter Ansprüche
  • Abwehrschutz
  • Kostenübernahme für Schadenabwicklung und Verteidigung
  • Abwehr drohender und erhobener Schadensersatzansprüche
  • Übernahme berechtigter Ansprüche
  • Kostenübernahme Schadenabwicklung und Verteidigung
  • aktiver Rechtsschutz bei „Rufmord“ – Vorleistung auf Pflicht-Selbstbehalt
  • Abwehr drohender und erhobener Schadensersatzansprüche
  • Übernahme berechtigter Ansprüche
  • Kostenübernahme Schadenabwicklung und Verteidigung
  • aktiver Rechtsschutz bei „Rufmord“
  • Übernahme gesetzlicher Pflichtselbstbehalt
Haftung gem. AGG ja ja ja
Selbstbehalt Kann zwischen 250 und 1500 Euro festgelegt werden. Ein höherer Selbstbehalt führt zu Preisnachlässen 10 % der Gesamtschadensumme je Schadenfall, max. 150 % der festen jährlichen Vergütung (Pflichtselbstbehalt); bei bestimmten Schadenfällen abweichende Bestimmungen. Mit einer Zusatzpolice kann der Selbstbehalt ebenfalls abgesichert werden. Kein gesetzlicher Pflichtselbstbehalt
Nachmeldefrist unbefristet unbefristet unbefristet

Für einzelne Berufe kann in den besonderen Bedingungen von den hier gemachten Angaben Abweichendes geregelt sein. Es handelt sich vorstehend nicht um eine vollständige Darstellung der angebotenen Leistungen.

R+V Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Angebot / Tarifvergleich

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