Klassische Todesfallversicherung

Klassische Todesfallversicherung Überblick

Eine Todesfallversicherung ist eine sehr sinnvolle Art der Absicherung: Angesichts der oft niedrigen Witwen- und Waisenrenten sollte sie für Ehepartner oder Kinder als zusätzliche Sicherheit abgeschlossen werden. Sollen andere Personen finanziell abgesichert werden, bildet diese Art der Versicherung mitunter die einzige Absicherungsmöglichkeit.

Klassische Todesfallversicherung

Rund 300.000 Deutsche erleben jährlich den Tod ihres Ehepartners: Auf diese Weise werden deutlich mehr Ehen getrennt als durch Scheidung. Zu dem Verlust der geliebten Person kommen häufig finanzielle Probleme, da der Hinterbliebene allein nicht genügend Geld aufbringen kann, um beispielsweise einen laufenden Kredit zu bedienen oder gar Kinder zu versorgen.

Da die Rentenleistungen heutzutage häufig gering sind, Witwen- und Waisengeld mithin oft niedrig ausfallen, lohnt es sich in jedem Fall, eine Todesfallversicherung abzuschließen.

Essenziell wird die Todesfallversicherung, wenn andere Personen als Kinder oder eingetragene Partner abgesichert werden sollen, die beim Tod des Absichernden ansonsten gar keine Leistungen erhielten. Wer im Todesfall in den Genuss der Auszahlung kommen soll, kann frei vereinbart werden; es können auch mehrere Personen bezeichnet werden.

Die Todesfallversicherung ist eine reine Risikoversicherung: Tritt der Versicherungsfall nicht ein, erhält der Versicherte seine Beiträge nicht zurück. Dafür erfüllt die Versicherung aber eine wichtige Funktion, und die Versicherungsbeiträge sind deutlich niedriger als beispielsweise die einer Kapitallebensversicherung.

Beitragsvarianten der klassischen Todesfallversicherung

Bei Todesfallversicherungen, die länger als ein Jahrzehnt laufen, sind sowohl Verträge mit steigendem oder konstantem als auch mit fallendem Versicherungsbeitrag möglich. Entsprechend verändert sich auch die Versicherungssumme.

Todesfallversicherung mit steigender Beitragssumme: Bei steigender Beitragssumme erhöhen sich der Beitrag und die Deckungssumme mit der Zeit. Diese Variante ist für Personen geeignet, die bereits früh eine Todesfallversicherung abschließen und den Risikoschutz genießen möchten, aber noch nicht viel Geld verdienen. Indem sie die Versicherungssumme über die Jahre anpassen, sichern sie ihren Angehörigen zudem einen Betrag, der an die stetig steigenden Lebenshaltungskosten angepasst wird.

Todesfallversicherung mit konstanter Beitragssumme: Eine konstante Beitragssumme garantiert demgegenüber Beiträge und Summen, die grundsätzlich gleich bleiben.

Todesfallversicherung mit fallender Beitragssumme: Verträge mit fallenden Beiträgen dagegen passen sich den sich verändernden Lebensumständen des Versicherten an: Während der Versicherungslaufzeit können sich einerseits die Rentenansprüche des Versicherungsnehmers erhöhen und damit Witwen- und Waisengeldansprüche; andererseits werden auch zu versorgende Kinder älter und können zunehmend für sich selbst sorgen – dann werden möglicherweise weniger hohe Summen zur Absicherung benötigt.

Verträge mit fallenden Summe werden zudem vielfach dazu benutzt, um einen Baukredit abzusichern – man spricht dann von einer Restschuldversicherung.

Witwen- und Waisenrenten fallen oft niedrig aus

Zwar erhalten Witwen und Waisen unter gewissen Voraussetzungen staatliche Zuwendungen, doch sind diese in aller Regel nicht sehr hoch. Die kleine Witwenrente beträgt etwa 25 Prozent dessen, was der verstorbene Partner zum Zeitpunkt seines Todes an staatlicher Erwerbsminderungsrente oder Altersrente erhalten hätte; war der Verstorbene jünger als 60 Jahre, wird darauf ein pauschaler Abschlag von 10,8 Prozent fällig.

Die große Witwenrente beträgt demgegenüber 55 Prozent. Hier ist zu beachten, dass die berechnete volle Erwerbsminderungsrente je nach Einkommen des Verstorbenen oft schon nicht besonders hoch ausfällt. Zudem wirken weitere Faktoren ein, die teils Kürzungen zur Folge haben: So wird beispielsweise das Einkommen der Witwe oder des Witwers auf die Rente angerechnet, sobald es einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Kleine Renten werden längstens zwei Jahre gezahlt, da der Staat davon ausgeht, dass sich der noch lebende Ehepartner nach diesem Zeitraum selbst versorgen kann.

Auch unverheiratete Partner haben einen Anspruch auf Witwenrente – allerdings nur dann, wenn die Verbindung als Lebenspartnerschaft eingetragen wurde. Kinder eines Verstorbenen erhalten ebenfalls Zahlungen: Ist ein Elternteil verstorben, erhält ein Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eine Halbwaisenrente; wenn beide Elternteile gestorben sind, bezieht es eine Vollwaisenrente.

Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen wie etwa einer beruflichen Ausbildung wird die Rente auch länger gezahlt, spätestens aber bis zum 27. Geburtstag des Kindes. Die Höhe der Waisenrente richtet sich wiederum nach dem Anspruch des verstorbenen Elternteils auf Erwerbsminderungsrente: Bei Halbwaisen werden 10 Prozent der Erwerbsminderungsrente, bei Vollwaisen 20 Prozent gezahlt. Sind beide Eltern verstorben, wird jedoch nur eine Waisenrente, die höhere nämlich, gewährt. Die Waisenrente fällt meistens gering aus; hat das waisengeldberechtigte Kind das 18. Lebensjahr vollendet und verdient danach eigenes Geld, wird sein Einkommen wie bei der Witwenrente auf das Waisengeld angerechnet.

Zwar erhalten Witwen und Waisen unter gewissen Voraussetzungen staatliche Zuwendungen, doch sind diese in aller Regel nicht sehr hoch. Die kleine Witwenrente beträgt etwa 25 Prozent dessen, was der verstorbene Partner zum Zeitpunkt seines Todes an staatlicher Erwerbsminderungsrente oder Altersrente erhalten hätte; war der Verstorbene jünger als 60 Jahre, wird darauf ein pauschaler Abschlag von 10,8 Prozent fällig.

Beitragsverrechnung der Überschüsse

Überschüsse werden auch in der Todesfallversicherung erwirtschaftet: Die Versicherung nimmt mehr an Beiträgen ein als sie an Leistungen ausbezahlt. Das Mehr wird angelegt; auch die Kunden werden daran beteiligt.

Am häufigsten geschieht dies in Form von Beitragsverrechnungen, wodurch sich der eigentliche Beitrag, der sogenannte „Bruttobeitrag“, stark verringert.

Bis zu 60 Prozent weniger muss der Kunde dann als Nettobeitrag zahlen. Da die Überschüsse der Todesfallversicherung aber nicht garantiert sind, können sich die tatsächlich zu zahlenden Beiträge auch erhöhen – theoretisch bis zur Höhe des Bruttobeitrages.

Insofern sollten Versicherungsnehmer vor Abschluss ihres Vertrages auch einen Blick auf den Bruttobeitrag werfen, um zu ermitteln, welchen Jahresbeitrag sie ohne die Überschüsse aus der Todesfallversicherung maximal zahlen müssten. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten Tarife mit Beitragsverrechnung an.

Todesfallbonus: Neben Tarifen mit Beitragsverrechnung werden auch Tarife mit Todesfallbonus angeboten: Dabei verändert sich der Beitrag, den der Versicherungsnehmer zu zahlen hat, nicht; die von der Versicherung erwirtschafteten Gewinne werden nicht dem Beitrag, sondern der Todesfallleistung gut geschrieben. Nachteilig wirkt sich dabei aus, dass die Todesfallsumme letztlich nicht bekannt ist; sie wird mittels der vereinbarten Beitragsleistung nur dann erzielt, wenn sich die Überschüsse wie prognostiziert entwickeln.

Die Todesfallsumme ist also nur zu einem Teil garantiert; wie hoch die Garantien sind, ist je nach Anbieter unterschiedlich und kann beim einen Versicherer 90 Prozent, beim anderen weniger als 50 Prozent betragen. Schlimmstenfalls fehlen die Überschüsse ganz.

Ein völliges Ausbleiben von Überschüssen ist zwar unwahrscheinlich, dennoch sollte man bedenken, dass die Versicherungssumme bei diesem Überschusssystem vielleicht nicht ausreicht, um die Versorgung von Hinterbliebenen oder den Baukredit adäquat abzusichern.

Verzinsliche Ansammlung: Eine weitere, aber kaum noch vertretene Variante der Überschussbeteiligung in der Todesfallversicherung ist die verzinsliche Ansammlung: Dabei werden die Überschüsse aus der Versicherung auf einem separaten Konto angesammelt und entweder zusammen mit der Todesfallleistung an die Hinterbliebenen oder nach Ablauf des Versicherungsvertrages an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Diese Art der Beteiligung besteht hauptsächlich bei alten Verträgen und wird heute nur noch äußerst selten angeboten.

Wahlmöglichkeiten beim Überschusssystem

Bei einigen Anbietern können Kunden ihre Option frei auswählen; andere schreiben die Art der Überschussbeteiligung in der Todesfallversicherung vor. Experten empfehlen in aller Regel, die Überschüsse aus der Todesfallversicherung zur Beitragsverrechnung zu verwenden, da sie sich sofort positiv auswirken und die Höhe der Versicherungssumme von Anfang an feststeht.

Beim Bonussystem, bei dem die Bonusleistung in die Versicherungssumme eingerechnet wird, besteht hingegen die Gefahr, dass die tatsächlich ausgeschüttete Summe am Ende nicht reicht, um bestehende Ansprüche zu decken. Viele Versicherer gewähren im Falle einer Bonusreduzierung allerdings die Möglichkeit, die Versicherungssumme gegen entsprechende Beitragserhöhung anzupassen.

Kriterien zur Risikobewertung einer Todesfallversicherung

Ähnlich wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung wird auch in der Todesfallversicherung inzwischen stärker nach individuellen Risiken unterschieden: Die Todesfallversicherer beschränken sich in Sachen Risikofaktoren längst nicht mehr auf Alter und Gesundheitszustand.

Der Body-Maß-Index (BMI) oder die Freizeitbeschäftigungen spielen bei der Risikobewertung ebenfalls eine zunehmend bedeutsame Rolle. Durch Ausloten von immer mehr privaten Details wollen die Versicherer die Prämien persönlicher gestalten.

Faktisch führt dies jedoch dazu, dass sich manche den wichtigen Risikoschutz kaum mehr leisten können: Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zahlt ein 34-Jähriger, der eine Summe von 150.000 Euro versichern möchte, bei einem der derzeit günstigsten Versicherer 7,85 Euro pro Monat.

Ist der 34-Jährige allerdings übergewichtig, zahlt er schon 2,36 Euro mehr, geht er einem besonderen Hobby wie Gleitschirmfliegen nach, erhöht sich der Beitrag um 4,72 Euro, raucht er gar, zieht der Versicherer den Beitrag um 10,21 Euro an.

Stärkere Risiko-Differenzierung führt zu Abschreckung: Gerade Rauchern wird der Abschluss einer Todesfallversicherung finanziell erschwert: Sie zahlen im Vergleich zu Nichtrauchern mindestens das Doppelte an Beiträgen; bei manchen Versicherern sogar noch mehr.

Manche Versicherungsmodelle fragen inzwischen auch den Familienstand ab – mit der Begründung, die Sterblichkeitswahrscheinlichkeit verringere sich, wenn etwa Kinder mit im Haus lebten. Auch werden akademisch Gebildete hinsichtlich der Beiträge besser eingestuft als andere, da sie länger leben sollen.

Die deutliche Differenzierung diene den Assekuranzen offenbar dazu, Personen mit höherem Todesfallrisiko vom Abschluss einer Todesfallversicherung abzuschrecken, während sie junge und gesunde Menschen mit wenig Risiken mit niedrigen Beiträgen anlocke, so Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Er fordert, dass die Beiträge einzig anhand der Faktoren Alter, Vertragslaufzeit und Versicherungssumme bemessen werden sollen.

Ohnehin sind die meisten der Risikofaktoren nur vor Vertragsabschluss relevant, bei vielen besteht keine Nachmeldepflicht: So muss zwar in den meisten Fällen gemeldet werden, wenn der Versicherte anfängt zu rauchen; wird er aber beispielsweise übergewichtig, interessiert dies die Versicherung in der Regel nicht.

Weitere Informationen zur Todesfallversicherung

Tipps zur Todesfallversicherung

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