Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeldversicherung: Überblick und Vergleich

Wer nicht zu den gesetzlich versicherten Arbeitnehmern gehört, denen bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld und eine gesetzliche Lohnfortzahlung zusteht, kann bei Arbeitsausfall durch Krankheit oder einen Unfall große finanzielle Verluste machen. Private Krankentagegeldversicherungen können solche Versorgungslücken schließen. Für wen diese Versicherung ratsam ist, wann sie leistet und wie das Krankentagegeld berechnet wird, erfahren Sie im Folgenden. 

Wer benötigt eine Krankentagegeldversicherung?

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung dient zur Absicherung möglicher Einkommensausfälle von Angestellten, Freiberuflern und Selbstständigen. 

Hauptsächlich sind privat versicherte Selbstständige und Freiberufler auf das Krankentagegeld angewiesen, da sie keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld haben. Auch für Arbeitnehmer ohne eine Krankengeldvereinbarung, die über die sechswöchige Lohnfortzahlung hinaus abgesichert sein möchten, ist das Krankentagegeld attraktiv.

Hierbei können insbesondere gutverdienende Arbeitnehmer, die die Beitragsbemessungsgrenze des gesetzlichen Krankengeldes überschreiten und somit eine höhere Versorgungslücke haben, profitieren. Mit eher niedrigem Gehalt lohnt sich die Versicherung für Arbeitnehmer nur im Einzelfall.

Die Krankentagegeldversicherung richtet sich nach dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate und darf dieses, laut Bereicherungsverbot, nicht überschreiten. Es gibt bestimmte Leistungsausschlüsse zu beachten.

Darunter fallen Schwangerschaft, Entbindung, Mutterschaftszeit, sowie vorsätzlich herbeigeführte Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitationsmaßnahmen, Pflegebedürftigkeit und BU. Wer gesundheitlich vorbelastet ist, kann einen Tarif ohne Gesundheitsprüfung wählen, jedoch mit höheren Beiträgen, Wartezeiten und mehr Leistungsausschlüssen.

Im Gegensatz zu dem Verdienst, den es ersetzt, ist das Krankentagegeld steuerfrei. Es sei denn der Arbeitnehmer hat sich arbeitsvertraglich zu einer Verlängerung der gesetzlichen Lohnfortzahlung verpflichtet und die entsprechende Versicherung für den Arbeitnehmer abgeschlossen. Aufgrund der hohen existentiellen Bedeutung der Absicherung für Selbstständige und Freiberufler, sollten Sie sich mit einer Laufzeit bis zum 70. Lebensjahr absichern, gegebenenfalls mit Option auf Verlängerung.

Krankengeld oder Krankentagegeld?

Selbständige sollten sich für den Fall einer längeren Krankheit unbedingt absichern. Gesetzlich Versicherte haben dazu zwei Optionen: Einen Wahltarif ihrer Krankenkasse oder das private Tagegeld einer Krankentagegeldversicherung. Weiter »

Ab wann sollte die Krankentagegeldversicherung bezahlen?

Der Zeitpunkt, ab dem die Krankentagegeldversicherung greift, ist für Arbeitnehmer und Selbstständige unterschiedlich. Während bei Arbeitnehmern in den sechs Wochen der gesetzlichen Entgeltfortzahlung noch kein Krankentagegeld bezogen werden kann, erhalten Selbstständige das Krankentagegeld meist ab dem Datum der Krankschreibung. Wenn betriebliche Vereinbarungen diese sechswöchige Karenzzeit für Arbeitnehmer durch weitere Fortzahlungen verlängern, entfällt auch während dieser Zeit der Anspruch auf Krankengeld.

Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann der Zahlungsbeginn weiter hinausgezögert werden, beispielsweise wenn zusätzlich zur privaten Krankentagegeldversicherung ein gesetzliches Krankengeld bezogen wird. Auf diese Weise fallen Beiträge niedriger aus. Selbstständige können hingegen frei wählen, ab welchem Zeitpunkt sie ihr Krankentagegeld erhalten möchten. Bei den meisten Anbietern erhalten sie die erste Zahlung schon nach dem vierten Krankheitstag. 

Krankentagegeld berechnen

Die berufliche Tätigkeit und das durchschnittliche Nettoeinkommen des Versicherten sind die zwei wesentlichen Bemessungsgrundlagen zur Ermittlung des Krankentagegeldbedarfs. Besteht außerdem ein weiterer Versicherungsschutz oder der Anspruch auf gesetzliches Krankengeld, wirkt sich dies auch auf die Höhe der Zahlung aus.

Wie auch bei den gesetzlichen Krankenkassen zur Berechnung des Krankengeldes, wird beim Krankentagegeld zwischen Beamten und Angestellten unterschieden. Beamte brauchen demnach kein Krankentagegeld, da sie auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert sind.

Grundsätzlich gilt, dass das Krankentagegeld zusammen mit anderen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen nicht überschreiten darf. Genau genommen ist hier das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate ab Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bzw. Antragsstellung gemeint.

Der Monat wird dabei immer mit 30 Tagen angerechnet. Der Versicherte muss dem Versicherer daher jede vorübergehende Minderung des Nettoeinkommens mitteilen um nicht gegen das Bereicherungsverbot zu verstoßen.

Bevor sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen, wäre es ratsam per Krankentagesgeldrechner zu bestimmen, wie groß Ihre Versorgungslücke ausfiele, wenn Sie  nur gesetzliches Krankengeld beziehen würden.

Diese Berechnung gibt Aufschluss über die optimale Versicherungssumme, die Ihnen als Krankentagegeld für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden würde. Der Rechner bezieht auch Einmalzahlungen des Arbeitgebers, sowie regelmäßige Überstunden mit ein. Die allgemeine Annahme des Versicherers für die Höhe des Krankentagegeldbedarfs beträgt 80% des Bruttoeinkommens, was in etwa dem Nettoeinkommen zuzüglich Sozialversicherungsbeiträgen entspricht.

Krankentagegeldversicherung Vergleich

Grundsätzlich ist es vor jedem Versicherungsabschluss ratsam, sich einen Marktüberblick zu verschaffen. Es gibt etliche Anbieter von Krankentagegeldversicherungen. Fast jede private Krankenversicherung bietet eine reine Krankentagegeldversicherung oder Zusatzversicherung mit Krankentagegeld an. Die Suche nach dem Anbieter, der unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse die besten Konditionen bietet, ist umfangreich und teilweise auch kompliziert.

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Krankentagegeldversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Krankentagegeld-Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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