Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Im Gegensatz zu anderen Versicherungen ist bei der Sterbegeldversicherung der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung nicht selten. Warum das so ist, lesen Sie im Folgenden.

Einige Versicherer verzichten auf eine Gesundheitsprüfung

Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Beim Abschluss einer Lebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Beantwortung umfangreicher Gesundheitsfragen zwingend notwendig. Tarife ohne Gesundheitsprüfung sind selten und müssen oft teuer bezahlt werden.

Die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist aber eher die Regel als die Ausnahme. Einige Versicherer verzichten komplett auf jede Art der Gesundheitsprüfung, andere stellen keine Gesundheitsfragen, fordern aber eine Erklärung des Kunden zu seinem Gesundheitszustand.

Damit soll ausgeschlossen werden, dass lebensbedrohlich kranke Menschen noch eine Sterbegeldversicherung abschließen und die Gemeinschaft der Versicherten belasten.

Wieso aber kann bei einer Sterbegeldversicherung auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet werden? Für wen ist eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung sinnvoll?

Diese und weitere Fragen zur Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung werden im Folgenden beantwortet.

Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung, aber mit Wartezeiten

Die Bedingung für die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist eine vereinbarte Wartezeit. Das heißt der Versicherer legt in seinen Bedingungen fest, wie viel Zeit zwischen Vertragsabschluss und Schadensfall vergehen muss, damit Sie als Versicherungsnehmer, bzw. die Hinterbliebenen, das Anrecht auf die volle Versicherungsleistung haben.

Ähnlich wie bei Zahnversicherungen soll hiermit vermieden werden, dass Versicherungen erst abgeschlossen werden, wenn es bereits zu spät ist. Was in diesem Fall heißt, dass die Versicherung nicht erst nach Eintritt einer lebensbedrohlichen Erkrankung abgeschlossen werden soll. Um zu verhindern, dass die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer zu stark belastet wird, wird eine Wartezeit von 6 bis 36 Monaten vereinbart.

Sechs Monate Wartezeit sind meist nur mit einer Erklärung zum Gesundheitszustand möglich. Einige Versicherer bieten Verträge mit 12 oder 18 Monaten Wartezeit an, 24 bzw. 36 Monate sind allerdings sehr viel häufiger der Fall. Tritt der Tod des Versicherten innerhalb der Wartezeit ein, werden meist nur die gezahlten Beiträge zurück erstattet, in wenigen Tarifen ist eine anteilige Auszahlung der Versicherungsleistung vorgesehen.

Für wen ist eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung sinnvoll?

Wer bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung schon schwere Vorerkrankungen hat, der sollte auf einen Tarif ohne Gesundheitsprüfung zurückgreifen. Die Auswahl ist hier groß. Eine Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsprüfung kann sonst für Sie mit hohen Risikozuschlägen verbunden sein. Einige Versicherer nehmen Menschen mit Vorerkrankungen sogar gar nicht erst auf.

Dann muss man sich einen Tarif ohne Gesundheitsprüfung und mit Wartezeiten suchen. Wer noch jung und gesund ist, für den spielen vor allem alle anderen Tarifbedingungen eine Rolle, denn dann ist weder die Gesundheitsprüfung ein Problem, noch eine mögliche Wartezeit. Da aber bei jungen Menschen ein Tod vor der Zeit nicht auszuschließen ist, sind Tarife mit Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit zu bevorzugen. So stellt man sicher, dass im Fall der Fälle sofort Versicherungsschutz besteht.

Welche Gesundheitsfragen sind zu beantworten?

Bei den wenigen Anbietern mit Gesundheitsprüfung werden meist nur wenige Fragen gestellt, diese haben es aber in sich. Hier ein Beispiel:

  1. Leiden oder litten Sie innerhalb der letzten 5 Jahre an einer der folgenden Erkrankungen o. Gesundheitsstörungen: Herzinfarkt, Erkrankungen der Herzkranzgefäße, der Herzklappen, Herzmuskelschaden, Bypass-Operation, Schlaganfall, Krebs / Leukämie, chronische Nierenerkrankungen, Multiple Sklerose, Muskelschwund, Lähmungen, Diabetes, HIV-Infektion (AIDS), Alkohol / Drogenmissbrauch, psychische Erkrankungen, COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung), neurologische Erkrankungen.
  2. Haben Sie in den letzten 5 Jahren wegen anderer Erkrankungen ärztliche Hilfe (Beratung, Behandlung, Medikamentenverordnung, Kur- oder Klinikaufenthalte) über einen Zeitraum von insgesamt mehr als 3 Monaten in Anspruch genommen?

Wer diese beiden Fragen mit „Nein“ beantworten kann, kann ohne zu zögern einen Tarif mit Gesundheitsprüfung wählen und so um die Wartezeit herum kommen.

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