Rentenversicherung Einmalzahlung

Einmalzahlung in die private Rentenversicherung

Wer im fortgeschrittenen Alter noch überlegt eine größere Einmalzahlung in eine Rentenversicherung zu investieren, der steht vor der Wahl, welche Anlageform die beste ist. Zur Wahl stehen die klassische Sofortrente und die Rürup Rente.

Rentenversicherung Einmalzahlung

Gerade ab 60 aufwärts werden häufig Gelder frei, die eine Einmalzahlung in eine Rentenversicherung erlauben, zum Beispiel durch eine Erbschaft oder die Auszahlung einer Lebensversicherung.

Aber wie legt man das Geld jetzt noch sinnvoll in die Altersvorsorge an?

Was die finanziell beste Wahl ist, hängt ganz von den persönlichen Umständen des Einzahlenden ab. Wer eine Einmalzahlung in eine Rentenversicherung investieren möchte, der kann aus verschiedenen Varianten der Sofortrente wählen.

Die Wahl wird dabei vom Sicherheitsbedürfnis und den Renditeerwartungen bestimmt. Eine weitere Möglichkeit eine Einmalzahlung sinnvoll anzulegen ist eine Rürup Rente.

Auch hier gibt es die Möglichkeit bis kurz vor oder bereits in der Rente noch eine Einmalzahlung in die Altersvorsorge zu investieren und von der staatlichen Förderung zu profitieren.

Wir haben im Folgenden beide Varianten, die Sofortrente und die Rürup Rente für Sie näher beleuchtet.

Rürup Rente Einmalzahlung

Seit dem Jahr 2005 gibt es die Rürup Rente. Auch in eine Rürup Rente kann man per Einmalzahlung investieren. Es handelt sich dann um eine Rürup Sofortrente, die einige Versicherer derzeit anbieten. Bei der Einmalzahlung in die Rürup Sofortrente sollte man vorher dringend eine Vergleichsrechnung mit einer Sofortrente ohne steuerliche Förderung anstellen.

Die Rürup Rente wird durch den Steuervorteil gefördert, der durch die Anrechnung der Beiträge bei der Einkommensteuerberechnung entsteht. Allerdings wird im Gegenzug die Rürup Rente nicht mit dem günstigen Ertragsanteil besteuert, sondern mit einem wesentlich höheren prozentualen Anteil, abhängig vom Rentenbeginn. Wer im Jahr 2016 in Rente geht, muss seine Renten zu 72% besteuern.

Der Besteuerungsanteil steigt bis zum Jahr 2020 jährlich um 2%, ab dann um jeweils 1%, bis er im Jahr 2040 bei 100% angekommen ist. Was ebenfalls ansteigt ist der Prozentsatz der Beiträge, die von der Rürup Rente steuerlich berücksichtigt werden. Im Jahr 2016 sind es schon 82% und bereits in 2025 werden 100% bis zur Höchstgrenze abziehbar sein. Hieraus ergibt sich in den nächsten Jahren ein großer Steuervorteil, auch bei Einmalzahlungen in eine Rürup Rente. Lesen Sie hier mehr zum Thema Einmalzahlung in die Rürup Rente.

Sofortrente Einmalzahlung

Die Einmalzahlung in eine Sofortrentenversicherung zu investieren hat verschiedene Vorteile. Unter anderem ist die Besteuerung mit dem Ertragsanteil, der bei einem Renteneintritt mit 65 bei nur 18% liegt, sehr günstig. Kommen keine weiteren Einkünfte hinzu, führt die Ertragsanteilsbesteuerung in der Regel sogar zur faktischen Steuerfreiheit. Die Beitragszahlung ist hierbei allerdings nicht steuerlich begünstigt.

Eine Sofortrentenversicherung bietet die größtmögliche Sicherheit, weil eine Rentenzahlung bis zum Tod garantiert ist. Die Investition einer Einmalzahlung in einen  Fonds-Entnahmeplan bietet dagegen weniger Sicherheit, aber größere Renditechancen und mehr Flexibilität, da Sie über Ihr Geld jederzeit verfügen können.

Eine Mischung ist der Bankauszahlplan, der einen festen Zinssatz garantiert, aber über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen werden muss und bei dem Sie vor Ablauf nicht über das angelegte Geld verfügen können. Es gibt also zahlreiche Möglichkeiten zur Investition einer Einmalzahlung in eine Sofortrente. Lesen Sie unter dem nachfolgenden Link weitere Informationen zum Thema Sofortrente.

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