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Welche Kosten übernimmt
eine Rechtsschutzversicherung?

Grundsätzlich übernimmt die Rechtsschutzversicherung bei versicherten Rechtsstreitigkeiten die Kosten für den Anwalt im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung. Auch anfallende Gerichtskosten trägt der Versicherer für Sie.

Müssen Zeugen oder Sachverständige vorgeladen werden, zahlt der Versicherer auch Zeugengelder und Honorare. Außerdem legt er Kautionen aus.

Findet das Verfahren im Ausland statt, können Sie die Kosten für Übersetzung der notwendigen Dokumente durch den Versicherer begleichen lassen. Verlieren Sie den Prozess, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung sogar die Kosten der Gegenseite.

Viele Tarife übernehmen zudem die Kosten einer sogenannten Mediation: Das ist eine außergerichtliche Vermittlung zwischen den Streitparteien durch einen Spezialisten. Einige Versicherer setzen hier jedoch Höchstbeträge fest oder deckeln die Anzahl der Sitzungen.

Weitere Fragen zur Rechtsschutzversicherung

Hier finden Sie in aller Kürze die wichtigsten Informationen zur Rechtschutzversicherung.

Welche Bereiche sollte ich versichern?

Die Rechtsschutzversicherung ist modular aufgebaut. Dadurch können die Bereiche Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen/Miete und Vermietung/Immobilien abgesichert werden. Wohnen und Beruf können nur mit dem Baustein Privat zusammen abgeschlossen werden.

Im wichtigen Privatrechtsschutz sind meist folgende Leistungen enthalten:

  • Schutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Schutz im Sozial- und Verwaltungsrecht
  • Strafrecht (passives Strafrecht, Opferrecht)
  • Schutz bei Schadenersatzansprüchen
  • Schutz bei Ordnungswidrigkeiten
  • Spezial-Strafrechtsschutz (Vorwurf des Vorsatzes)
  • Beratung im Familien-, Lebenspartner- und Erbrecht

Den Privatrechtsschutz zu versichern ist sinnvoll. Welche Bausteine Sie sonst noch versichern sollten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Berufsrechtsschutz abzusichern ist z.B. für Rentner in der Regel überflüssig. Auch der Vermieterrechtsschutz kann unnötig sein, wenn Sie keine Immobilie besitzen, die Sie vermieten möchten.

Das Thema Verkehrsrechtsschutz ist hingegen nicht nur für Autofahrer interessant: Das Modul Verkehrsrecht schützt Sie auch, wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind.

Greift die Rechtsschutzversicherung auch bei Streitigkeiten um Erbschaft und Scheidung?

Erbrechts- und Scheidungssachen sind normalerweise nicht über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Im Privatrechtsschutz ist allerdings meist eine Beratung enthalten: So können Sie zwar keine Gerichts- und Anwaltskosten über die Versicherung sparen, sich aber z.B. fachlich zu einer Erbrechtsangelegenheit informieren.

Ein Versicherer bietet im Bereich Privatrecht allerdings auch Ehe-Rechtsschutz an. Der Rechtsschutz gilt für beide Partner; der Tarif kommt im Falle einer Scheidung bis zu einer festgelegten Summe für die Gerichts- und Anwaltskosten auf. Es gelten drei Jahre Wartezeit.

Ist eine Anpassung des Rechtsschutzes möglich?

Wenn sich Ihre familiäre Situation geändert hat, ist eine nachträgliche Anpassung des Versicherungsschutzes noch möglich: Sie können z.B. Ihren Partner oder Kinder in den Vertrag aufnehmen lassen.

Kinder können bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bzw. bis zum Ende der Erstausbildung im Vertrag bleiben, solange sie ledig sind. Der Beitrag für die Rechtsschutzversicherung erhöht sich aber leicht, wenn eine oder mehrere weitere Personen in die Police aufgenommen werden.

Unter Umständen können auch die Eltern des Versicherungsnehmers in den Vertrag eintreten. Ob das geht und unter welchen Bedingungen, hängt aber vom Versicherer ab.

Ziehen Sie mit Ihrem Partner zusammen und besitzen Sie beide einen Rechtsschutzvertrag, darf derjenige mit dem jüngeren Vertrag seine Police kündigen.

Greift die Versicherung auch bei Ärger im Internet?

Geht es um Verträge, die online abgeschlossen wurden, greift der Privatrechtsschutz, der auch den Punkt „Vertrags- und Sachenrecht“ beinhaltet. Zur Vorbeugung gegen mögliche Streitpunkte wie Identitätsdiebstahl oder Filesharing können Sie einen speziellen Internet-Rechtsschutz abschließen.

Solche Internet-Rechtsschutzversicherungen schützen z.B. gegen Cybermobbing, indem sie Kosten für das Aufspüren des Rufschädigers übernehmen. Vor dem Abschluss eines Internet-Rechtsschutzes sollte man allerdings genau prüfen, was in den Tarifen enthalten ist, da der Leistungsumfang oft ganz unterschiedlich ausfällt.

Kann ich den Rechtsanwalt selbst wählen?

Jeder Rechtsschutzversicherte darf seinen Anwalt selbst auswählen. Die Versicherung kann eine Empfehlung aussprechen, an die Sie sich aber nicht halten müssen. Von der Versicherung empfohlene Rechtsbeistände haben allerdings oftmals viel Erfahrung auf dem jeweiligen Gebiet.

Außerdem kann es vorkommen, dass der Versicherer es belohnt, wenn Sie seiner Empfehlung folgen: Manche Rechtsschutzversicherer verlangen in diesem Fall eine geringere Selbstbeteiligung und weisen dies in ihren Klauseln auch so aus.

Wie lange sind Kinder in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?

Kinder sind über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus mitversichert: Solange sie ledig sind und ihre Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben, können sie weiterhin über die Eltern rechtsschutzversichert bleiben bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Wichtig ist allerdings: Die Kinder müssen im selben Haushalt leben.

Das gilt auch für Adoptivkinder, Stief- und Pflegekinder, die auf Dauer im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, sowie für Kinder des Lebenspartners bzw. des Ehegatten des Versicherten.

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Selbst unter Testsiegern (mit GUT bewertete Tarife) gibt es große Beitragunterschiede.

Finanztest* (Stiftung Warentest) hat 53 Rechtsschutz-Tarife im April 2020 getestet. Ergebnis: 21 Tarife haben das Testurteil GUT erhalten. Achtung: Auch bei den Tarifen, die mit GUT bewertet wurden, gibt es große Beitragsunterschiede. Die Beiträge sind Jahresbeiträge.

  • VGH
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  • Hoch
  • GUT (2,3)
  • 208 Euro
  •  
  • Leistungsniveau
  • Qualitätsurteil
  • Preis
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