PKV Vergleich

PKV Tarif-Vergleich 2024

Die Beitragsunterschiede zwischen den privaten Krankenversicherungen sind riesig! Wer ist günstig und gut? Vergleichen Sie die PKV-Tarife und prüfen Sie Ihr Sparpotenzial.

PKV Anbieter Vergleich

Private Krankenversicherungen im Anbieter-Vergleich

Nutzen Sie das nachfolgende Vergleichsformular und prüfen Sie Ihr Sparpotenzial (bis zu 1.400 Tarife / Testsieger Stiftung Warentest & Co.) Der PKV-Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

PKV Tarif-Vergleich 2024 (kostenfrei)

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Welche Vorteile bietet eine PKV?

Vor allem für Selbständige, freiberuflich Tätige, Beamte und gut verdienende Angestellte bietet die PKV eine Reihe von Vorteilen. Die wichtigsten Vorteile sind:

  • Beitrag: In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nicht nach dem Einkommen erhoben, sondern nach individuellen Merkmalen. Die Prämie errechnet sich aus den gewünschten Leistungen, dem Alter und dem Gesundheitszustand des zu Versichernden. Je nach Alter und Einkommen kann eine private Krankenversicherung deutlich günstiger sein als die gesetzliche Alternative.
     
  • Leistungen: Besonders attraktiv ist die Auswahl der Leistungen: Wer sich in der PKV versichert, kann sich aussuchen, welche Leistungen er im Einzelnen versichern möchte. Das gilt für ambulante, stationäre und zahnbezogene Leistungen. Privatversicherte Leistungen sind fast immer die besseren: Sie werden besser vergütet und enthalten mehr als die kassenfinanzierten, die auf Wirtschaftlichkeit ausgelegt sind.
     
  • Beitragsrückerstattung: Die meisten Privaten bieten Tarife mit einer Beitragsrückerstattung an. Nutzen Sie innerhalb eines Jahres weniger Leistungen als der Versicherere kalkuliert hat, so erhalten Sie eine Rückerstattung.
     
  • Krankenhaus: Bei Krankenhausaufenthalten sind in der Regel Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer versichert. Die private Versicherung steht insgesamt für eine bessere medizinische Versorgung und einen höheren Komfort.
     
  • Keine Leistungskürzungen: Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung darf der private Versicherer die zugesagten Leistungen auch nicht kürzen. Kassenpatienten hingegen müssen Streichungen im Leistungskatalog in Kauf nehmen.

Günstige Tarife für  junge Selbständige

Für junge und gesunde Selbständige und Existenzgründer gibt es spezielle PKV Einsteigertarife auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen – allerdings deutlich günstiger.

Was kostet eine PKV?

Der PKV-Anbieter-Vergleich und die Testergebnisse der Zeitschrift Finanztest / Stiftung Warentest zeigen, dass die Anbieter von privaten Krankenversicherungen oft deutlich günstiger als die gesetzlichen Krankenversicherungen sind.1 Trotzdem gibt es auch unter den PKV-Anbietern große Beitragsunterschiede.

In der nachfolgenden Tabelle haben wir Ihnen des Beitragsspektrum der verschiedenen Krankenversicherer aufgelistet. Die Beiträge beziehen sich auf eine/n Selbständige/n von 30 Jahren ohne Vorerkrankung und einer Selbstbeteiligung bis zu 1.000 Euro pro Jahr.

Tarif Beitrag
Basis-Tarife* ab 275 Euro/Monat
Komfort-Tarife ab 311 Euro/Monat
Pemium-Tarife ab 509 Euro/Monat

*Die Basis-Tarife sind besonders günstige Tarife, die dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Wenn Sie einen ausführlichen Anbieter-Vergleich und einen guten Überblick wünschen, dann nutzen Sie bitte das nachfolgende Vergleichsformular.

PKV Infothek

Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen?

Die Möglichkeit, sich privat krankenzuversichern, steht nicht jedermann offen. Im Folgenden haben wir für Sie eine Auflistung der Personengruppen erstellt, die eine private Krankenversicherung abschließen dürfen:

  • Selbständige und Freiberufler: Da selbständig und freiberuflich Tätige für ihren Versicherungsschutz vollständig aufkommen müssen und daher für sich selbst verantwortlich sind, steht es ihnen jederzeit offen, die Leistungen einer privaten Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Allerdings sind einige wenige Berufsgruppen, darunter Künstler, Publizisten, Handwerksmeister, Gärtner und Landwirte von dieser Regelung ausgenommen, weil Beschäftigte dieser Branchen nicht zwangsläufig von der Versicherungspflicht befreit sind.
  • Beihilfeberechtigte: Der Personenkreis der Beihilfeberechtigten, zu dem Beamte, Abgeordnete und Richter zählen, ist zu einer Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse berechtigt. Ein zentraler Pluspunkt für einen privaten Versicherungsschutz, aus Sicht von Beihilfeberechtigten, sind sogenannte Beihilfe-Tarife. Beamte, Abgeordnete und Richter bekommen von ihren Dienstherren Beihilfe für Krankheitskosten.

  • Höherverdienende Arbeitnehmer: Als Arbeitnehmer können Sie dann Mitglied einer privaten Krankenkasse werden, wenn Ihr Verdienst während der letzten drei Jahre über der Jahresarbeitsentgeltgrenze gelegen hat. Zudem muss Ihnen ihr Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen, mit der bestätigt wird, dass Ihr Einkommen auch im kommenden Jahr über diesem Rahmen liegen wird. Für das Jahr 2023 wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze mit 66.600,- Euro festgelegt.

    Personen, deren Verdienst entsprechend unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, müssen sich in einer gesetzlichen Kasse versichern (Pflichtversicherung).

  • Studenten: Studenten scheiden ab dem 25. Lebensjahr aus der Familienversicherung aus. Da sie nicht mehr über die Eltern mitversichert sind, müssen sie sich selbst um ihre Versorgung im Krankheitsfall kümmern. Mit Wegfall der Familienversicherung gilt für sie zunächst die gesetzliche Versicherungspflicht. Jedoch können sie sich innerhalb einer dreimonatigen Frist von dieser befreien lassen und in eine private Krankenkasse wechseln. Ist dieses Zeitlimit abgelaufen, müssen sie in einem gesetzlichen Versicherungsverhältnis bleiben.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer privaten Krankenversicherung?

Die zu zahlende Versicherungsprämie hängt maßgeblich von den folgenden Kostenfaktoren ab:

  • Leistungen: Innerhalb der privaten Krankenversicherung können Sie zwischen verschiedenen Leistungsmodulen (von Basis- bis Premiumleistungen in den Bereichen zahnärztliche, stationäre und ambulante Leistungen) auswählen. Der Basistarif bewegt sich auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Selbstbeteiligung: Je höher Ihre Selbstbeteiligung, desto niedrige der Beitrag. Mit der Höhe der Selbstbeteiligung können Sie großen Einfluß auf die Kosten der PKV nehmen.
  • Gesundheitszustand: Je gesünder, desto besser bzw. günstiger! Um Ihren Gesundheitszustand und somit das Versicherungsrisiko einschätzen zu können, stellt Ihnen der Versicherer im Antrag Gesundheitsfragen. Bei Vorerkrankungen müssen Sie mit einem Risiko­zuschlag oder Leistungs­ausschlüssen rechnen. Bei erheblichen gesundheitlichen Vorerkrankungen kann der Versicherer eine Aufnahme auch ablehnen.
  • Alter: Je jünger Sie zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses sind, desto günstiger der Beitrag. Ab einem Alter von 55 Jahren können Sie nicht mehr von der GKV in die PKV wechseln.
  • Berufsgruppe: Während Beamte und Angestellte von den Zuschüssen des Dienstherren bzw. des Arbeitgebers profitieren, müssen Selbständige und freiberuflich Tätige die Kosten alleine tragen. Trotzdem können sich viele Selbständige, je nach Verdienst, günstiger privat als gesetzlich krankenversichern.
  • Anbieter: Der Test von Stiftung Warentest hat gezeigt, dass das größte Sparpotenzial in der Auswahl des Versicherers liegt. Auch bei vergleichbaren Leistungen liegen die Versicherungsbeiträge erheblich auseinander.
Welche Einkommensgrenzen gelten für Angestellte?

Nicht alle Angestellten können sich privat krankenversichern, denn die Aufnahme in die PKV hängt von der Einkommenshöhe ab. Die Grenze, ab welcher Angestellte sich privat krankenversichern können, wird Versicherungspflichtgrenze genannt.

Liegt das Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, so kann eine PKV angeschlossen werden. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2023 bei 66.600 Euro im Jahr.

Angestellte können jedoch nicht direkt nach einer Gehaltserhöhung und einer Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze in die PKV wechseln, sondern müssen die Pflichtversicherungsgrenze für mindestens ein Jahr überschreiten.

Was versteht man unter dem PKV Standardtarif?

Als PKV Standardtarif bezeichnet man einen brancheneinheitlichen Tarif in der privaten Krankenversicherung, dessen Höchstbeitrag größtenfalls so hoch sein darf wie der maximale Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. War ein Versicherter vor Eintritt in den PKV Standardtarif privat vollversichert, ist die Versicherungsprämie für ihn zumeist sogar günstiger als die von Tarifen gesetzlicher Anbieter, da Altersrückstellungen aus den Vorjahren eine Beitragssenkung bewirken. Der Standardtarif ist zudem beihilfekonform: So beläuft sich sein Höchstbeitrag bei einer 50%igen Ergänzungsversicherung beispielsweise auf 50% der GKV-Maximalprämie.

Sinn des PKV Standardtarifs ist eine soziale Schutzfunktion: Er kommt Versicherten entgegen, die aus finanziellen Gründen auf einen besonders günstigen Tarif angewiesen sind. Jedes private Versicherungsunternehmen muss ihn anbieten. Aus diesem Grund unterliegt der PKV Standardtarif Einschränkungen: Er steht nur bestimmten, vom Gesetzgeber definierten Personengruppen offen. Zudem darf er nicht mit Zusatzversicherungen kombiniert werden (Ausnahme: Auslandsreisekrankenversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung).

Die Leistungen des PKV Standardtarifs entsprechen im Großen und Ganzen denjenigen der gesetzlichen Krankenkassen. Für einige wenige Leistungspunkte bleibt der Service der privaten Krankenkasse jedoch erhalten. So erstreckt sich der Versicherungsschutz des Standardtarifs beispielsweise uneingeschränkt auf das europäische Ausland.

Verfügbarkeit des PKV Standardtarifs: Seit dem 01. Januar 2009 ist der Standardtarif als Folge der Gesundheitsreform für Neukunden und Tarifwechsler nicht mehr erhältlich. Ersetzt wurde er durch den PKV Basistarif.

Was versteht man unter dem PKV Basistarif?

Seit dem 01. Januar 2009 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder krankenversichert sein muss. Die privaten Krankenversicherer sind fortan dazu verpflichtet, einen PKV Basistarif anzubieten. Der Basistarif unterscheidet sich deutlich von den „echten“ PKV-Tarifen:

  • Die Aufnahme in den Basistarif muss allen Interessenten gewährt werden. Folglich darf niemand abgelehnt werden. Das Modell des PKV Basistarifs bildet ein Pendant zum Grundversicherungsschutz gesetzlicher Anbieter. Da Art, Leistungsumfang und Beitragshöhe der gesetzlichen Kasse als Blaupause für den PKV Basistarif dienen, ist er an die Vorgaben für gesetzliche Kassen gebunden und wird daher auch von entsprechenden Gesetzesänderungen tangiert.
  • Im Basistarif Versicherte müssen daher – im Gegensatz zu den Kunden der „echten“ PKV-Tarife, deren Leistungen vertraglich dauerhaft garantiert sind – stets damit rechnen, dass ihnen Leistungen gekürzt werden, wenn eine gesetzliche Änderung dies vorsieht. Im Gegensatz zur Handhabung in der GKV wird der Beitrag für den Basistarif nicht aus der Höhe des Einkommens errechnet, sondern ist abhängig von den versicherten Leistungen, dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherten.
  • Anders als bei gängigen PKV-Tarifen müssen sich Neukunden jedoch keiner Gesundheitsprüfung unter-ziehen. Vorerkrankungen des Patienten spielen folglich keine Rolle; der Versicherer darf auch keinen indi- viduellen Risikozuschlag erheben. Weil sich im Basistarif tendenziell eher Personen versichern, die hohe Gesundheitskosten verursachen, ist dessen Preis-Leistungs-Verhältnis eher ungünstig – bisweilen schlägt der Basistarif finanziell stärker zu Buche als sonstige PKV-Tarife. Allerdings ist er gesetzlich gedeckelt. So schreibt das Gesetz vor, dass er die maximale GKV-Beitragshöhe nicht überschreiten darf. Da die Beitragsbemessung nicht an die Einkommenshöhe gekoppelt ist, bleibt der Beitragssatz von Einkommensänderungen unberührt. Dies bedeutet unter anderem, dass die Beiträge bei Eintritt ins Rentenalter gleich bleiben, weswegen mancher Kunde den Gürtel finanziell enger schnallen muss.
  • Einen zentralen Unterschied zur GKV bildet die Tatsache, dass im Basistarif für jede Person ein separater Versicherungsvertrag abgeschlossen werden muss. Anders als in der gesetzlichen Kasse können Eltern ihre Kinder nicht mitversichern und müssen für sie Extra-Beiträge zahlen. Kinderreiche Eltern machen mit dem Basistarif daher in der Regel kein gutes Geschäft, sondern fahren mit einer gesetzlichen Police besser.
  • Die Leistungen des Basistarifs entsprechen im Wesentlichen denen der GKV. So haben im Basistarif Versicherte beispielsweise keinen Anspruch auf eine freie Arztwahl. Sie müssen den Mediziner aus der Gruppe der Vertragsärzte auswählen. Ein Plus des Basistarifs besteht darin, dass er im Gegensatz zu den Tarifen gesetzlicher Kassen keiner Budgetierung unterworfen ist.
Was versteht man unter der Selbstbeteiligung?

Private Krankenversicherungen geben ihren Kunden in Form einer Selbstbeteiligung die Möglichkeit, sich anteilig an den Rechnungen eines Kalenderjahres zu beteiligen. Für die Krankenversicherer hat dies den Vorteil, dass Bagatellrechnungen vom Kunden übernommen werden und dadurch der Verwaltungsaufwand gesenkt wird. Im Gegenzug dazu erlassen sie den Versicherten einen Teil ihrer monatlichen Prämie.

Die Selbstbeteiligung gilt für jeden Patienten einzeln und beginnt jedes Kalenderjahr von Neuem. Die Höhe der Selbstbeteiligung können die Versicherten selbst bestimmen. Möglich ist ein finanzieller Rahmen von 50 bis 5.000 Euro. Dieses Sparprinzip ist jedoch nicht für alle Patienten gleichermaßen geeignet, so dass die Faustregel, die PKV Beitragshöhe sei umso niedriger, je höher der Selbstbehalt ausfalle, mit Vorsicht zu behandeln ist.

Die Ursache für Abweichungen bei der Rentabilität ist in den unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen zu finden. So beteiligt sich bei Festangestellten der Arbeitgeber zwar zur Hälfte an der Krankenversicherungsprämie, er gewährt jedoch keine Zuzahlung zum Selbstbehalt.

Selbstständige hingegen, die sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil aus eigener Tasche bestreiten müssen, können maßgeblich von einer solchen Eigeninitiative profitieren. Fachleute raten jedoch auch Selbstständigen davon ab, eine unverhältnismäßig hohe Selbstbeteiligung zu vereinbaren, da die Betroffenen bei langwierigen Krankheitsverläufen Verdienstausfälle einkalkulieren sollten.

Welche Formen der Selbstbeteiligung gibt es?

Für das Prinzip der Selbstbeteiligung existieren drei gängige Modelle:

  • Bei der generellen Selbstbeteiligung erstreckt sich der Selbstbehalt auf die gesamte Bandbreite der Leistungen (ambulant, stationär und dental).
  • Bei einer Selbstbeteiligung in Teilbereichen sind nur bestimmte Module (beispielsweise der stationäre Bereich) von der Selbstbeteiligungsregelung betroffen.

  • Beim prozentualen Selbstbehalt (auch: Quoten-Selbstbeteiligung) wird die Selbstbeteiligung bis zu einem bestimmten prozentualen Anteil sowie einer festgelegten Maximalgrenze vereinbart.

Grundsätzlich gilt, dass eine Selbstbeteiligung vor allem dann lohnenswert ist, wenn man nur selten einen Arzt aufsuchen muss. Profitabel ist sie auch dann, wenn man sich hauptsächlich für finanziell stark zu Buche schlagende Krankheitsfälle (z.B. stationäre Aufenthalte in einer Spezialklinik, Zahnersatz) absichern möchte.

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Quellenangaben

1Quelle: Stiftung Warentest hat speziell für die Berufsgruppe der Selbständigen 53 PKV-Tarife getestet. Quelle: Finanztest 11/2019, S. 82-91.