Leistung Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung

Was passiert eigentlich, wenn ich ein Pflegefall werde? Übernimmt die Pflegeversicherung dann die vollen Kosten? Die Leistungen der Pflegeversicherung hängen ganz von der Art der Versicherung ab: Welche Leistungen gesetzliche und private Pflegeversicherung übernehmen und welche Leistungen Sie selbst zahlen müssen, lesen Sie hier.

Alle Krankenversicherten, egal ob gesetzlich oder privat versichert, sind gleichzeitig auch pflegeversichert. Sie zahlen einen monatlichen Beitrag in die gesetzliche Pflegeversicherung bzw. die Pflegepflichtversicherung ein, aus der sie später bei einer Pflegebedürftigkeit Leistungen beanspruchen können.

Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung ausfallen, orientiert sich am Pflegegrad, der dem Versicherten nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder die von den Privatversicherern gegründete Medicproof GmbH zuerkannt wird.

Zudem variiert die Höhe der Pflegeleistungen, je nachdem, ob der Versicherte professionelle Pflege in Anspruch nimmt, etwa durch ambulante Pflegedienste, oder durch Angehörige oder Nachbarn gepflegt wird.

Leistungen der Pflegeversicherung mit privaten Pflegezusatzversicherungen ergänzen: Zusätzlich zur gesetzlichen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung können Sie zur Ergänzung bzw. Verbesserung der Pflegeversicherungsleistungen eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.

Im Rahmen der Pflegezusatzversicherung haben Sie die Wahl, entweder eine Pflegetagegeldversicherung, eine Pflegekostenversicherung oder eine Pflegerentenversicherung abzuschließen, die sich im Pflegefall an den tatsächlichen Pflegekosten beteiligen oder eine zuvor festgelegte regelmäßige Summe ausschütten.

Die Leistungen der privaten Pflegeversicherungen orientieren sich in der Regel am  Pflegegrad, der festgestellt wurde. Hinsichtlich der Leistungen der Pflegetagegeldversicherung ist ebenfalls relevant, ob der Pflegebedürftige professionelle Pflege erfährt oder nicht.

Im Übrigen hängen die Leistungen der Pflegezusatztarife maßgeblich davon ab, wie viel der Versicherte zuvor investiert hat: Während sich die Höhe des Pflegetagegeldes sowie der Rentenzahlungen relativ frei vereinbaren lässt, wählt der Kunde bei der Pflegekostenversicherung eine Prozentzahl, um die die Zahlungen aus der Pflegepflichtversicherung aufgestockt werden.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung orientieren sich an den Pflegegraden und der Art der Pflege. Hier wird zwischen den Pflegegraden 2-5 unterschieden, je nachdem, ob eine erhebliche, schwere oder schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit des Antragstellers vorliegt. Das sogenannte Pflegegeld für häusliche Laienpflege beträgt bei Vorliegen von Pflegegrad 2  316 Euro pro Monat, bei den Pflegegraden 3 und 4 jeweils 545 Euro und 728 Euro und bei Vorliegen des Pflegegrads 5 sind es 901 Euro.

Wird die versicherte Person zuhause von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt, gibt es je nach Stufe 689 Euro, 1.298 Euro, 1.612 Euro oder 1.995 Euro monatlich; für vollstationäre, d.h. Heimpflege, betragen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung derzeit 770 Euro, 1.262 Euro, 1.775 Euro und 2.005 Euro im Monat.

In allen Pflegegraden kann ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro gezahlt werden, der dazu gedacht ist pflegende Angehörige zu entlasten und den Pflegebedürftigen in seiner Selbstbestimmtheit zu unterstützen. Der Betrag kann eingesetzt werden für die Tages- und Nachtpflege, aber auch für eine Kurzzeitpflege und bei Menschen mit Pflegegrad 1 auch für einen ambulanten Pflegedienst.

Menschen bei denen Pflegegrad 1 festgestellt wurde haben zwar keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, aber auf Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Zudem steht auch ihnen der Entlastungsbetrag zu. Außerdem haben Pflegebedürftige und pflegende Personen ein Recht auf eine häusliche oder außerhäusliche Pflegeberatung und können an Pflegeschulungen teilnehmen.

Muss für die pflegebedürftige Person aufgrund der Einschränkungen eine Veränderung des Wohnraums vorgenommen werden, zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts, besteht der Anspruch auf einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Wer sich entscheidet eine Alters-WG mit anderen Senioren zu gründen, der hat die Möglichkeit eine Anschubfinanzierung nach §45e SGB XI zu beantragen. Hier gibt es zusätzlich 2.500 Euro je Bewohner (maximal 10.000 Euro pro WG) für Einrichtung und krankheitsbedingte Umbaumaßnahmen.

Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen allen gesetzlich Versicherten zu, sofern sie innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre in die Versicherung eingezahlt haben und vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen in einen der Pflegegrade eingeteilt werden. Da die Leistungen der Pflegeversicherung jedoch nur eine Grundabsicherung darstellen und die Kosten für Pflege in der Praxis oft weit höher liegen, empfiehlt es sich, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, die verbleibende Kosten trägt

Leistungen der privaten Pflegeversicherung

Die private Pflegeversicherung unterteilt sich in die drei Pflegezusatzversicherungen: Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegerentenversicherung.

Zu allen drei Arten werden verschiedene Tarife angeboten, die sich üblicherweise ebenfalls an den Pflegegraden der Pflegepflichtversicherung orientieren. Einige Tarife behalten sich eine Überprüfung durch eigene Gutachter vor. Von solchen Verträgen ist jedoch dringend abzuraten!

Während sich Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherung hinsichtlich ihrer Leistung unmittelbar auf die Pflegegrade beziehen, indem sie den vollen Betrag lediglich auf Pflegegrad 5 (manchmal auch schon ab Pflegegrad 4) zahlen, tut die Pflegekostenversicherung dies nur mittelbar. Sie orientiert sich nämlich an dem, was die Pflegepflichtversicherung dem Versicherten gewährt, und zahlt entweder einen gewissen Prozentsatz davon zusätzlich oder stockt diese Summe bis zu einer Höchstgrenze (im Idealfall bis zur vollständigen Tilgung der Gesamtkosten) auf.

Abgesehen von der Einteilung in Pflegegrade ist auch bei der Pflegezusatzversicherung zum Teil die Art der Pflege leistungsentscheidend: dementsprechend gibt es Pflegegeld für häusliche Pflege durch Laien oder Sachleistungen bei Versorgung durch einen Pflegedienst.

Dies betrifft jedoch nur die Pflegetagegeldversicherung. Ein sehr wichtiger Faktor, der die Leistungen der Pflegeversicherung stark beeinflusst, ist zudem die eigene Investition, also die gezahlte Versicherungsprämie. In Pflegetagegeldversicherung und Pflegerentenversicherung kann die Höhe der auszuschüttenden Summe individuell vereinbart werden, wobei mehr Kapital auch höheres Tagegeld bzw. eine höhere Pflegerente bedingt.

Leistungen der privaten Pflegetagegeldversicherung

Die Leistungen der Pflegetagegeldversicherung umfassen die Ausschüttung eines Pflegetagegeldes, das vor Beginn der monatlichen Einzahlungen vom Versicherten vereinbart wird und das je nach dem vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellten Pflegegrad variiert: Wie bereits angedeutet, wird die volle Summe in aller Regel erst auf Pflegegrad 5 gezahlt, während in den Pflegegraden 1 bis 4 ein anteiliger Betrag von zwischen 5 und 70 % frei wird.

Bei professioneller Versorgung wird von manchen Versicherern eine höhere Summe ausgeschüttet als bei Laienpflege; in beiden Fällen erhält der Versicherte das Geld jedoch zur freien Verwendung. Bei der Wahl seiner Pflegetagegeldversicherung sollte man vor allem darauf achten, dass die Versicherung bereits ab Pflegegrad 2 leistet und dass die Höhe der monatlichen Leistungen ausreichend hoch kalkuliert ist, um im Pflegefall zusammen mit den Leistungen der Pflegepflichtversicherung volle Kostendeckung zu gewährleisten. Versichert der Kunde nämlich nur ein geringes Tagegeld, muss er im Ernstfall womöglich trotz Privatpolice kräftig zuzahlen.

Leistungen der privaten Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung orientiert sich ebenfalls am Pflegegrad, der von der gesetzlichen Pflegeversicherung anerkannt wird, und ergänzt die Leistungen der Pflegepflichtversicherung entweder um einen prozentualen Betrag der von dieser gewährten Leistungen oder stockt diese bis zu einem bestimmten Höchstbetrag auf.

Ziel ist dabei die Kostendeckung der tatsächlichen Pflegekosten, die eigens durch Rechnungen nachgewiesen werden müssen – die Versicherungsleistung ist also zweckgebunden. Hinsichtlich der Pflegekostenversicherung ist zu beachten, dass nicht alle Tarife auch für Laienpflege zahlen – manche leisten nur, sofern der Versicherte durch professionelle Kräfte versorgt wird. Die Pflegekostenversicherung ist allerdings ohnehin eher dann geeignet, wenn eine Pflege durch Angehörige unwahrscheinlich ist und teurere ambulante oder gar stationäre Pflege zu erwarten ist.

Leistungen der privaten Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung leistet im Fall von Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente, deren Höhe ebenso wie beim Pflegetagegeld relativ frei vereinbar ist. Sie orientiert sich entweder am Pflegegrad oder am sogenannten ADL-Punktesystem und fällt je nach Einstufung höher oder niedriger aus.

Die Pflegerente kann in einigen Fällen zusätzlich mit einer privaten Altersvorsorge gekoppelt werden; dann wird im Rentenalter bis zum Lebensende ein fester monatlicher Betrag ausgeschüttet, der im Pflegefall nochmals aufgestockt wird. Auch für die Pflegerente gilt: Die Höhe sollte sorgfältig kalkuliert und festgelegt werden, damit sie dem Versicherten nötigenfalls die finanzielle Last der Pflege nehmen kann.

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