Lebensversicherung

Lebensversicherungen im Vergleich

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Informationen zur Lebensversicherung

Lebensversicherungen gibt es sowohl als reine Todesfallversicherungen als auch als Todesfallversicherung mit Sparvertrag. Während die reine Todesfallversicherung, auch Risikolebensversicherung genannt, nur beim Tod des Versicherungsnehmers eine Summe an Hinterbliebene auszahlt, leisten die Versicherungen mit Sparvertrag, die auch als kapitabildende Lebensversicherungen bezeichnet werden, alternativ eine Zahlung an den Versicherten, sofern dieser während der Vertragslaufzeit nicht verstorben ist (Erlebensfall).

Es gibt zwei Arten von kapitalbildenden Lebensversicherungen: Die Kapitallebensversicherungen, die in festverzinsliche Wertpapiere investieren, einen Garantiezins und eventuelle Überschussbeteiligungen vorsehen, und die fondsgebundenen Lebensversicherungen, die auf Investmentfonds setzen.

Bei letzteren hat der Anleger ein Mitspracherecht, was die Auswahl der Fonds angeht, und kann durch kluges Investment höhere Gewinne einfahren als mit einer Kapitallebensversicherung. Viele der fondsgebundenen Verträge beinhalten aber keinen Kapitalschutz, so dass Verluste möglich sind.

Absicherung des Todesfalls: Summen

Eine Lebensversicherung abzuschließen ist auf jeden Fall sinnvoll, sofern es versorgungsbedürftige Angehörige gibt. Egal, für welche Art der Lebensversicherung man sich entscheidet: Die Todesfallleistung sollte bei Familien mit kleinen Kindern in etwa das Vier- bis Fünffache eines Jahresgehaltes betragen, mindestens aber 100.000 Euro; falls nur der Ehepartner zu versorgen ist, immer noch etwa das Dreifache eines Jahresgehaltes.

Bei fondsgebundenen Versicherungen kann anstelle der vereinbarten Todesfallsumme auch der Gegenwert der Fondsanteile ausgezahlt werden, wenn dieser die vorgesehene Auszahlung im Todesfall übersteigt. Die Todesfallleistung gilt prinzipiell als Erbschaft und fällt damit unter die Erbschaftssteuer. Für Kinder und Ehepartner gelten jedoch relativ hohe Freibeträge, so dass unter Umständen keine Steuern gezahlt werden müssen.

Steuerliche Regelungen

Hinsichtlich der Auszahlung im Erlebensfall gelten steuerlich gesehen unterschiedliche Regelungen, je nachdem, wann der Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen wurde: Verträge, die vor 2005 geschlossen wurden, sind in der Ansparphase steuerlich absetzbar und bei der Ausschüttung unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit.

Verträge, die ab 2005 geschlossen wurden, sind nicht mehr von der Steuer absetzbar; die daraus resultierenden Gewinne werden nach dem Halbeinkünfteverfahren nach dem persönlichen Steuersatz versteuert. Auch hier müssen jedoch Voraussetzungen erfüllt sein: So ist u.a. eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren erforderlich, damit keine Abgeltungssteuer fällig wird.

Vor dem Abschluss sorgfältig vergleichen

Die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren deutet bereits an, dass gerade die Entscheidung für eine kapitalbildende Lebensversicherung die Versicherten auf viele Jahre, meist sogar Jahrzehnte, bindet: Kapitallebensversicherungen haben im Schnitt eine Laufzeit von 30 Jahren, viele Kunden kündigen aus verschiedenen Gründen jedoch vorher – siehe Alternativen zur Kündigung der Lebensversicherung.

Vor dem Vertragsabschluss ist es deshalb wichtig, den richtigen Versicherer und Tarif zu finden. Ratsam ist es, zunächst das Verhältnis von Einzahlung und Versicherungssumme zu überprüfen und die am Markt befindlichen Tarife hierüber zu vergleichen. Hier bieten wir Ihnen als kostenfreien Service einen Anbietervergleich der Lebensversicherungen an.

Bei Kapitallebensversicherungen kann zudem die bisherige Überschussentwicklung der Versicherer verglichen werden, außerdem ist eine Darstellung der Rückkaufwerte wünschenswert, falls die Police irgendwann verkauft werden muss oder soll. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung zählt auch, wie viele verschiedene Fonds der Versicherer im Angebot hat und wie häufig er einen kostenlosen Wechsel der Fonds zulässt.

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